Von A wie aktivierende Pflege bis Z wie Zuzahlung: In diesem Pflegelexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und den Pflegealltag kurz und verständlich. Alle Angaben Stand 2025/2026.
A
Aktivierende Pflege
Aktivierende Pflege ist ein Pflegekonzept, das vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person erhält und fördert, statt sie ihr abzunehmen. Nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden Betroffene angeleitet und unterstützt, alltägliche Tätigkeiten so weit wie möglich selbst auszuführen. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität zu bewahren und einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen.
Mehr dazu: Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026) · Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026)
Alltagsbegleiter (Betreuungskräfte)
Alltagsbegleiter, auch Betreuungskräfte genannt, unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Beschäftigung, Gesprächen und sozialer Teilhabe, etwa beim Spazierengehen, Vorlesen oder bei Gesellschaftsspielen. Sie übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben. Ihre Leistungen können häufig über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abgerechnet werden, sofern der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag 131 €: Wofür & wie nutzen · Pflege bei Demenz & Alzheimer: Alltag, Tipps & Pflegegrad · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst betreut pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung. Examinierte Pflegekräfte übernehmen Grundpflege, Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie hauswirtschaftliche Hilfen. Die Kosten werden ab Pflegegrad 2 über Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet, ärztlich verordnete Behandlungspflege zusätzlich über die Krankenkasse.
Mehr dazu: Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe & Abrechnung · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Anschlussrehabilitation
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine medizinische Reha-Maßnahme, die sich unmittelbar oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt anschließt, etwa nach einer Operation, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Sie soll die Genesung beschleunigen, Selbstständigkeit wiederherstellen und Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verringern. Träger ist meist die Renten- oder Krankenversicherung; sie wird in der Regel im Krankenhaus eingeleitet.
Mehr dazu: Pflege nach einem Schlaganfall: Reha, Folgen & Pflegegrad · Pflegebedürftig nach Sturz oder OP: Kurzzeitpflege & Reha · Kurzzeitpflege: Anspruch, Dauer & Kosten
B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Wohnung, Gebäude und Umgebung ohne fremde Hilfe und ohne Hindernisse nutzbar sind, etwa durch schwellenlose Zugänge, breite Türen, bodengleiche Duschen und Haltegriffe. Für pflegebedürftige Menschen erleichtert sie das Leben zu Hause erheblich. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme.
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Begutachtung
Die Begutachtung ist die persönliche Untersuchung, mit der festgestellt wird, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof prüft anhand des Neuen Begutachtungsassessments die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Ein geführtes Pflegetagebuch hilft, den Hilfebedarf nachvollziehbar zu belegen.
Mehr dazu: Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegetagebuch führen: Anleitung + kostenlose Vorlage · Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden, zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Wundversorgung oder das Anlegen von Verbänden. Sie wird in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und über die gesetzliche Krankenkasse (§ 37 SGB V) abgerechnet, nicht über die Pflegeversicherung.
Mehr dazu: Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026) · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI)
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Hausbesuch, den Pflegebedürftige abrufen müssen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Eine Pflegefachkraft prüft die Qualität der häuslichen Pflege und berät Angehörige. Bei den Pflegegraden 2 und 3 erfolgt er halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Mehr dazu: Pflegegeld 2025/2026: Höhe, Tabelle & Auszahlung · Pflegeberatung nach § 37.3 & kostenlose Beratung nach § 7a (2025/2026) · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung volljähriger Menschen, die ihre Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst besorgen können. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für bestimmte Aufgabenkreise wie Gesundheitssorge oder Vermögensangelegenheiten. Seit der Reform 2023 stehen Selbstbestimmung und Wünsche der betreuten Person stärker im Vordergrund.
Mehr dazu: Gesetzliche Betreuung & Betreuungsrecht: Wann sie nötig wird · Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legt eine Person im Voraus fest, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer bestellen soll und welche Wünsche dabei zu beachten sind. Anders als eine Vorsorgevollmacht verhindert sie kein gerichtliches Betreuungsverfahren, sondern steuert es. Das Gericht ist an die benannte Person gebunden, sofern dem nicht das Wohl der betroffenen Person entgegensteht.
Mehr dazu: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung · Gesetzliche Betreuung & Betreuungsrecht: Wann sie nötig wird
D
Dekubitus
Ein Dekubitus, auch Druckgeschwür oder Wundliegen genannt, ist eine Schädigung von Haut und darunterliegendem Gewebe, die durch anhaltenden Druck bei längerem Liegen oder Sitzen entsteht. Besonders gefährdet sind bettlägerige und immobile Menschen an Körperstellen wie Steiß, Fersen und Hüften. Vorbeugend wirken regelmäßiges Umlagern, Hautpflege und druckentlastende Hilfsmittel.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026)
Demenz
Demenz ist ein Sammelbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Denkvermögen, Sprache und Orientierung fortschreitend nachlassen; die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit. Betroffene benötigen zunehmend Unterstützung im Alltag und Beaufsichtigung. Auch bei noch guter körperlicher Beweglichkeit kann ein hoher Pflegegrad entstehen, da Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten bei der Begutachtung berücksichtigt werden.
Mehr dazu: Pflege bei Demenz & Alzheimer: Alltag, Tipps & Pflegegrad · Entlastungsbetrag 131 €: Wofür & wie nutzen · Pflegegrad 2: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
E
Eigenanteil (EEE)
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Betrag, den Bewohner eines Pflegeheims für die reinen Pflegekosten selbst tragen. Er ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Zur Entlastung gewährt die Pflegekasse seit 2024 gestaffelte Zuschläge, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt · Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026)
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung von 131 € monatlich, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht, die zu Hause versorgt werden. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Kurzzeitpflege oder für Leistungen ambulanter Pflegedienste verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angesammelt werden.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag 131 €: Wofür & wie nutzen · Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen & Geld · Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten
Erwerbsmäßige und nicht-erwerbsmäßige Pflege
Die Unterscheidung betrifft, ob Pflege beruflich oder privat erbracht wird. Nicht-erwerbsmäßig pflegen Angehörige, Freunde oder Nachbarn, ohne damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen; sie können dafür Pflegegeld und Rentenbeiträge erhalten. Erwerbsmäßig pflegen Personen, die damit Geld verdienen, etwa Pflegedienste. Die Abgrenzung ist unter anderem für die Verhinderungspflege und die Rentenversicherung der Pflegeperson bedeutsam.
Mehr dazu: Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Ihre Absicherung · Verhinderungspflege: Anspruch, Höhe & Antrag (2025)
F
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für die Pflege eines nahen Angehörigen über bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden zu reduzieren. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Zum finanziellen Ausgleich kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigen nicht überschreiten.
Mehr dazu: Pflegezeit & Familienpflegezeit: Pflege und Beruf vereinbaren (2025/2026) · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Ihre Absicherung
G
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung im SGB XI geregelt und für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend. Sie finanziert sich aus Beiträgen und unterstützt Pflegebedürftige je nach Pflegegrad mit Geld- und Sachleistungen. Sie deckt allerdings nur einen Teil der Pflegekosten ab, weshalb häufig Eigenanteile verbleiben.
Mehr dazu: Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026) · Pflegeberatung nach § 37.3 & kostenlose Beratung nach § 7a (2025/2026) · Pflegezusatzversicherung: lohnt sich das?
Grundpflege
Grundpflege umfasst die regelmäßig wiederkehrenden Hilfen bei den grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa beim Waschen, An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme sowie bei der Mobilität. Sie kann von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Im Unterschied zur ärztlich verordneten Behandlungspflege geht es um pflegerische, nicht um medizinische Tätigkeiten.
Mehr dazu: Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026) · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Gutachter (MD / Medicproof)
Gutachter stellen im Auftrag der Pflegekasse fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad angemessen ist. Bei gesetzlich Versicherten ist der Medizinische Dienst (MD) zuständig, bei privat Versicherten das Unternehmen Medicproof. Examinierte Pflegekräfte oder Ärzte bewerten beim Hausbesuch die Selbstständigkeit in sechs Modulen. Die Bewertung bildet die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Mehr dazu: Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025) · Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt
H
Härtefallregelung
Die Härtefallregelung ermöglicht in Ausnahmefällen erhöhte Leistungen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand besteht, der die regulären Sätze des Pflegegrades übersteigt. Sie kann etwa bei der vollstationären Pflege greifen oder bei besonderen Belastungen pflegender Angehöriger. Die Anerkennung erfolgt durch die Pflegekasse nach individueller Prüfung des Einzelfalls.
Mehr dazu: Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026) · Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen · Mit der Pflegekasse umgehen: Anträge, Fristen & Tipps
Hausnotruf
Der Hausnotruf ist ein technisches Hilfsmittel, mit dem pflegebedürftige Menschen per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe rufen können. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundausstattung mit derzeit rund 25,50 € pro Monat. Das System erhöht die Sicherheit und ermöglicht ein längeres selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026) · Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl & Co. · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Sie greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Zuständig ist der Sozialhilfeträger, der vorab eine Bedürftigkeitsprüfung durchführt. Auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad können in bestimmten Fällen Anspruch haben.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt · Mit der Pflegekasse umgehen: Anträge, Fristen & Tipps
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung ausgleichen, eine Erkrankung lindern oder die Pflege erleichtern. Dazu zählen etwa Rollstühle, Pflegebetten oder Hörgeräte. Sie werden von der Krankenkasse finanziert, sofern sie medizinisch notwendig sind, und sind von den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse abzugrenzen. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026) · Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl & Co. · Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt
Höherstufung
Bei einer Höherstufung wird ein bereits anerkannter Pflegegrad auf eine höhere Stufe angehoben, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft verschlechtert hat. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, woraufhin der Medizinische Dienst erneut begutachtet. Eine Höherstufung führt zu höheren Geld- und Sachleistungen. Es empfiehlt sich, Veränderungen mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren.
Mehr dazu: Höherstufung des Pflegegrads: So gelingt der Antrag · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025) · Pflegetagebuch führen: Anleitung + kostenlose Vorlage
Hospiz
Ein Hospiz ist eine Einrichtung zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Im Vordergrund stehen Schmerzlinderung, Würde und Lebensqualität statt heilender Behandlung. Stationäre Hospize werden überwiegend von den Kranken- und Pflegekassen finanziert; ambulante Hospizdienste begleiten Betroffene zu Hause. Die Versorgung erfolgt durch palliativ geschultes Personal und ehrenamtliche Begleitung.
Mehr dazu: Palliativpflege & Hospiz: Leistungen, Ablauf & Würde am Lebensende · Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
I
Inkontinenz
Inkontinenz bezeichnet den unkontrollierten Verlust von Urin oder Stuhl. Sie tritt im Alter und bei verschiedenen Erkrankungen häufig auf und stellt in der Pflege eine besondere Herausforderung dar. Saugende Inkontinenzprodukte gelten als Hilfsmittel der Krankenkasse, während bestimmte Schutzartikel zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen können. Eine fachgerechte Versorgung beugt Hautschäden und Infektionen vor.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die 42-€-Pauschale · Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026) · Pflege bei Demenz & Alzheimer: Alltag, Tipps & Pflegegrad
K
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein Teil durch Angehörige erbracht wird. Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, erhalten Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Rest. So lässt sich die Versorgung flexibel an die individuelle Situation anpassen.
Mehr dazu: Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung clever kombinieren · Pflegegeld 2025/2026: Höhe, Tabelle & Auszahlung · Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe & Abrechnung
Kostenträger
Als Kostenträger werden die Stellen bezeichnet, die für die Finanzierung von Pflege- und Gesundheitsleistungen aufkommen. In der Pflege sind dies vor allem die Pflegekassen, daneben die Krankenkassen, die Sozialhilfeträger sowie Renten- und Unfallversicherungen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Art der Leistung und der individuellen Situation der pflegebedürftigen Person ab.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt · Mit der Pflegekasse umgehen: Anträge, Fristen & Tipps
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Sie ist ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Seit 2025 stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege im gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung. Auch Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag dafür nutzen.
Mehr dazu: Kurzzeitpflege: Anspruch, Dauer & Kosten · Verhinderungspflege: Anspruch, Höhe & Antrag (2025) · Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € ab Juli 2025: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
L
Leistungskomplexe
Leistungskomplexe sind festgelegte Pakete einzelner Pflegeleistungen, die ambulante Pflegedienste mit der Pflegekasse abrechnen. Ein Komplex bündelt zusammengehörige Tätigkeiten wie die kleine oder große Körperpflege zu einer Einheit mit festem Punktwert. Die Abrechnung nach Leistungskomplexen ist je nach Bundesland eine Alternative zur zeitbasierten Abrechnung und macht die Pflegesachleistungen für Versicherte transparenter.
Mehr dazu: Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe & Abrechnung · Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026)
M
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Begutachtungs- und Beratungsinstitution der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Pflegebereich prüft er im Auftrag der Pflegekasse, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht, und schlägt einen Pflegegrad vor. Die Begutachtung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments. Bis 2020 trug die Einrichtung den Namen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Mehr dazu: Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025)
Mobilität
Mobilität beschreibt die Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu verändern, etwa beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen. In der Pflegebegutachtung bildet sie das erste der sechs Module und fließt mit zehn Prozent in die Gesamtbewertung ein. Geprüft wird unter anderem, wie selbstständig eine Person Positionswechsel im Bett oder das Halten einer stabilen Sitzposition bewältigt.
Mehr dazu: Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung
Module der Begutachtung
Die Module der Begutachtung sind die sechs Lebensbereiche, anhand derer im Neuen Begutachtungsassessment die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person bewertet wird: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Jedes Modul wird gewichtet, und aus der Summe der Punkte ergibt sich der Pflegegrad.
Mehr dazu: Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026)
N
Nachtpflege
Die Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der Pflegebedürftige nachts in einer Einrichtung betreut werden und tagsüber zu Hause leben. Sie entlastet pflegende Angehörige, etwa bei nächtlicher Unruhe demenzkranker Menschen, und ist ab Pflegegrad 2 möglich. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen des Budgets für teilstationäre Pflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Mehr dazu: Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten · Pflege bei Demenz & Alzheimer: Alltag, Tipps & Pflegegrad · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden
NBA (Neues Begutachtungsassessment)
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das seit 2017 gültige Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Es löste die früheren Pflegestufen ab und stellt den Grad der Selbstständigkeit in den Mittelpunkt statt des reinen Zeitaufwands. Anhand von sechs gewichteten Modulen werden Punkte vergeben, aus denen sich einer der fünf Pflegegrade ergibt. Auch geistige und psychische Einschränkungen werden so gleichwertig berücksichtigt.
Mehr dazu: Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Von der Pflegestufe zum Pflegegrad: Die Überleitung · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung
P
Palliativpflege
Die Palliativpflege begleitet schwerstkranke und sterbende Menschen, deren Erkrankung nicht mehr heilbar ist. Im Vordergrund stehen Linderung von Schmerzen und belastenden Symptomen sowie der Erhalt von Lebensqualität und Würde. Sie kann zu Hause, im Pflegeheim, auf einer Palliativstation oder im Hospiz erfolgen und bezieht Angehörige eng mit ein.
Mehr dazu: Palliativpflege & Hospiz: Leistungen, Ablauf & Würde am Lebensende · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026) · Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026)
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legt eine Person im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls sie sich später nicht mehr äußern kann. Sie ist für Ärzte und Angehörige verbindlich, sofern sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft. Sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
Mehr dazu: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung · Gesetzliche Betreuung & Betreuungsrecht: Wann sie nötig wird
Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegetagegeldversicherung. Wer monatlich mindestens 10 Euro Eigenbeitrag zahlt, erhält vom Staat eine Zulage von 5 Euro pro Monat. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung, allerdings gelten Wartezeiten und die abgesicherten Leistungen fallen meist geringer aus als bei ungeförderten Tarifen.
Mehr dazu: Pflegezusatzversicherung: lohnt sich das? · Pflegetagegeldversicherung: so funktioniert sie
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihre Selbstständigkeit dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nicht mehr eigenständig bewältigen können. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus der festgestellten Pflegebedürftigkeit ergibt sich der Pflegegrad und damit der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Mehr dazu: Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026) · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025)
Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein kostenloser Anspruch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Beraterinnen und Berater informieren über Leistungen, Hilfsangebote und die Organisation der Pflege und erstellen auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan. Anlaufstellen sind die Pflegekassen sowie die wohnortnahen Pflegestützpunkte.
Mehr dazu: Mit der Pflegekasse umgehen: Anträge, Fristen & Tipps · Plötzlich Pflegefall: die ersten Schritte · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Personen versorgt werden. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügen kann. Die Beträge betragen 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5).
Mehr dazu: Pflegegeld 2025/2026: Höhe, Tabelle & Auszahlung · Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung clever kombinieren · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden
Pflegegrad
Der Pflegegrad bildet das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab und bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die anhand eines Punktesystems ermittelt werden: PG 1 ab 12,5 Punkten, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70 und PG 5 ab 90 Punkten. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung.
Mehr dazu: Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026) · Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025)
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten. Bei vorliegendem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die zum Verbrauch bestimmten Produkte mit bis zu 42 Euro monatlich.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026) · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die 42-€-Pauschale · Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl & Co.
Pflegekasse
Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Sie prüft Anträge, beauftragt die Begutachtung, stuft in Pflegegrade ein und zahlt die Leistungen aus. Für gesetzlich Versicherte ist automatisch die Pflegekasse ihrer Krankenkasse zuständig.
Mehr dazu: Mit der Pflegekasse umgehen: Anträge, Fristen & Tipps · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025) · Pflegeberatung nach § 37.3 & kostenlose Beratung nach § 7a (2025/2026)
Pflegekurs (§ 45 SGB XI)
Pflegekurse nach § 45 SGB XI vermitteln pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen praktisches Wissen zu Pflegetechniken, Rückenschonung und dem Umgang mit Belastungen. Die Pflegekassen bieten sie kostenlos an, teils als Gruppenkurs, online oder als individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung. Ein bestehender Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung.
Mehr dazu: Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Pflegeberatung nach § 37.3 & kostenlose Beratung nach § 7a (2025/2026) · Überlastung & Pflege-Burnout: Hilfen für Angehörige
Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind Familienmitglieder, Partner oder nahestehende Personen, die einen Pflegebedürftigen unentgeltlich zu Hause versorgen. Sie tragen den Großteil der häuslichen Pflege in Deutschland. Bei ausreichendem Pflegeumfang können sie unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge, Unfallversicherungsschutz sowie Entlastungs- und Beratungsangebote der Pflegekasse erhalten.
Mehr dazu: Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Ihre Absicherung · Überlastung & Pflege-Burnout: Hilfen für Angehörige
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung umfasst Pflege und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause. Die Pflegekasse rechnet die Leistungen ab Pflegegrad 2 direkt mit dem Dienst ab, bis zu einem nach Pflegegrad gestaffelten Höchstbetrag. Wird das Budget nicht voll ausgeschöpft, lässt sich der Rest als Kombinationsleistung mit anteiligem Pflegegeld nutzen.
Mehr dazu: Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe & Abrechnung · Ambulanter Pflegedienst: Auswahl, Leistungen und Kosten (2025/2026) · Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung clever kombinieren
Pflegestufe
Pflegestufen waren bis Ende 2016 die Einteilung der Pflegebedürftigkeit (Stufe 0 bis III). Seit dem 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade ersetzt, die auch psychische und kognitive Einschränkungen stärker berücksichtigen. Bestehende Einstufungen wurden automatisch in Pflegegrade übergeleitet, ein neuer Antrag war dafür nicht nötig.
Mehr dazu: Von der Pflegestufe zum Pflegegrad: Die Überleitung · Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026)
Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch dokumentiert über etwa ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten täglich Unterstützung nötig ist und wie viel Zeit sie beansprucht. Es hilft, den tatsächlichen Pflegeaufwand realistisch darzustellen, und ist eine wertvolle Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. So lassen sich auch Schwankungen und besondere Belastungen nachvollziehbar belegen.
Mehr dazu: Pflegetagebuch führen: Anleitung + kostenlose Vorlage · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt (2025)
Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld ist eine Leistung privater Pflegezusatzversicherungen. Im Pflegefall zahlt der Versicherer je nach Pflegegrad einen festen Tagessatz aus, über den frei verfügt werden kann. So lässt sich die Versorgungslücke zwischen den Kosten der Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen.
Mehr dazu: Pflegetagegeldversicherung: so funktioniert sie · Pflegezusatzversicherung: lohnt sich das? · Pflege-Bahr: der staatlich geförderte Pflegetarif
Pflegezeit
Die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz erlaubt Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Für die kurzfristige Organisation der Pflege gibt es zusätzlich eine bis zu zehntägige Auszeit mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Mehr dazu: Pflegezeit & Familienpflegezeit: Pflege und Beruf vereinbaren (2025/2026) · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Ihre Absicherung
Punktesystem der Begutachtung
Das Punktesystem der Begutachtung ermittelt den Pflegegrad anhand von sechs gewichteten Modulen, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und die Bewältigung des Alltags. Je geringer die Selbstständigkeit, desto mehr Punkte werden vergeben. Aus den gewichteten Gesamtpunkten ergibt sich der Pflegegrad: PG 1 ab 12,5, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70 und PG 5 ab 90 Punkten.
Mehr dazu: Pflegegrad-Punkte & Module: Das Begutachtungssystem erklärt · Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026)
Q
Qualitätsprüfung (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) prüft regelmäßig die Qualität von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Bewertet werden Versorgung, Hygiene, Betreuung und Dokumentation. Die Ergebnisse werden in Qualitätsberichten veröffentlicht und helfen Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung. Festgestellte Mängel müssen die Einrichtungen innerhalb gesetzter Fristen beheben.
Mehr dazu: Die Pflegebegutachtung (MD/Medicproof): Ablauf & Vorbereitung · Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt
R
Rehabilitation
Rehabilitation umfasst medizinische, therapeutische und soziale Maßnahmen, die nach Krankheit, Unfall oder Operation die Selbstständigkeit wiederherstellen oder verbessern sollen. Sie gilt nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ als vorrangig, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen.
Mehr dazu: Pflege nach einem Schlaganfall: Reha, Folgen & Pflegegrad · Pflegebedürftig nach Sturz oder OP: Kurzzeitpflege & Reha
Rentenversicherung für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig für mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt, kann gesetzlich rentenversichert werden. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge, deren Höhe sich nach Pflegegrad und Art der Leistung richtet. So entstehen für die ehrenamtliche Pflege Rentenansprüche.
Mehr dazu: Rentenpunkte für pflegende Angehörige: Ihre Absicherung · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Pflegezeit & Familienpflegezeit: Pflege und Beruf vereinbaren (2025/2026)
S
SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht schwerstkranken und sterbenden Menschen ein Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung. Ein speziell geschultes Team aus Ärzten und Pflegekräften lindert belastende Symptome wie Schmerzen und steht rund um die Uhr bereit. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auf ärztliche Verordnung.
Mehr dazu: Palliativpflege & Hospiz: Leistungen, Ablauf & Würde am Lebensende
Sozialhilfe
Reichen Einkommen, Vermögen und Pflegeleistungen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, springt die Sozialhilfe ein. Die „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII übernimmt verbleibende Kosten, etwa im Pflegeheim. Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt die finanziellen Verhältnisse und gegebenenfalls den Unterhalt naher Angehöriger.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt
Stationäre Pflege
Stationäre Pflege bezeichnet die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, in der Pflegebedürftige dauerhaft oder zeitweise untergebracht und betreut werden. Sie umfasst Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Betreuung. Man unterscheidet zwischen vollstationärer, teilstationärer und Kurzzeitpflege, je nach Umfang und Dauer der Versorgung. Die Pflegekasse beteiligt sich mit pflegegradabhängigen Zuschüssen an den anfallenden Kosten.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt · Kurzzeitpflege: Anspruch, Dauer & Kosten
Sturzprophylaxe
Sturzprophylaxe umfasst Maßnahmen, die das Sturzrisiko pflegebedürftiger und älterer Menschen verringern. Dazu zählen Krafttraining, Gehhilfen, das Beseitigen von Stolperfallen, ausreichende Beleuchtung und Haltegriffe. Ziel ist es, Stürze und damit verbundene Verletzungen wie Knochenbrüche zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Mehr dazu: Pflegebedürftig nach Sturz oder OP: Kurzzeitpflege & Reha · Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € der Pflegekasse · Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl & Co.
T
Tagespflege
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung, bei der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren. Sie entlastet pflegende Angehörige und fördert soziale Kontakte. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 einen eigenen monatlichen Betrag zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Mehr dazu: Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten · Pflegende Angehörige: der große Leitfaden
Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege umfasst die zeitweise Betreuung in einer Einrichtung, ergänzend zur häuslichen Pflege. Dazu gehören Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige verbringen einen Teil des Tages oder der Nacht in der Einrichtung und bleiben sonst zu Hause. Die Pflegekasse zahlt hierfür ab Pflegegrad 2 einen separaten Leistungsbetrag.
Mehr dazu: Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026)
Treppenlift
Ein Treppenlift hilft Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Treppen sicher zu überwinden, und ermöglicht so den Verbleib in der eigenen Wohnung. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewähren. Die tatsächlichen Kosten liegen je nach Modell deutlich höher.
Mehr dazu: Treppenlift: Arten, Ablauf & Förderung · Treppenlift-Kosten & Zuschuss der Pflegekasse · Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € der Pflegekasse
U
Übergangspflege
Übergangspflege überbrückt die Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn weder Reha noch häusliche Pflege sofort möglich sind. Sie kann seit 2022 für bis zu zehn Tage direkt im Krankenhaus erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet werden. Ziel ist eine lückenlose Versorgung bis zur Anschlusslösung.
Mehr dazu: Kurzzeitpflege: Anspruch, Dauer & Kosten · Pflege nach einem Schlaganfall: Reha, Folgen & Pflegegrad
Unfallversicherung (für Pflegepersonen)
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, ist während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert. Der Schutz gilt für Unfälle bei der Pflege sowie auf damit verbundenen Wegen. Die Beiträge übernimmt die Pflegekasse, eine Anmeldung der Pflegeperson ist nicht erforderlich.
Mehr dazu: Pflegende Angehörige: der große Leitfaden · Pflegezeit & Familienpflegezeit: Pflege und Beruf vereinbaren (2025/2026)
V
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe vorübergehend ausfällt. Ab Pflegegrad 2 steht zusammen mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Die Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst oder durch nahestehende Personen erfolgen.
Mehr dazu: Verhinderungspflege: Anspruch, Höhe & Antrag (2025) · Kurzzeitpflege: Anspruch, Dauer & Kosten · Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € ab Juli 2025: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege bezeichnet die dauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim, bei der Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut werden. Sie kommt infrage, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Die Pflegekasse zahlt einen pflegegradabhängigen Zuschuss; verbleibende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteil tragen die Bewohner selbst.
Mehr dazu: Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt · Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtlich für sie handeln darf, etwa in Gesundheits-, Vermögens- und Pflegeangelegenheiten. Sie verhindert eine vom Gericht angeordnete Betreuung. Sinnvoll ist eine Ergänzung durch Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sowie eine notarielle oder zumindest schriftliche Form.
Mehr dazu: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung · Gesetzliche Betreuung & Betreuungsrecht: Wann sie nötig wird
W
Widerspruch
Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Pflegegradbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut, häufig mit einem weiteren Gutachten. Ein Pflegetagebuch und eine Begründung erhöhen die Erfolgsaussichten. Bei erneuter Ablehnung bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht.
Mehr dazu: Widerspruch gegen den Pflegegrad: Anleitung + Muster · Höherstufung des Pflegegrads: So gelingt der Antrag · Pflegetagebuch führen: Anleitung + kostenlose Vorlage
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen, die das Leben mit Pflegebedürftigkeit zu Hause erleichtern, etwa bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen oder Haltegriffe. Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse solche Umbauten mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.
Mehr dazu: Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € der Pflegekasse · Barrierefreies Bad: Umbau & Zuschuss bis 4.180 € · Treppenlift: Arten, Ablauf & Förderung
Z
Zuzahlung
Zuzahlungen sind Eigenanteile, die Pflegebedürftige zu bestimmten Leistungen selbst beisteuern müssen, etwa bei Hilfsmitteln, Kurzzeitpflege oder Medikamenten. Die gesetzliche Pflege- oder Krankenversicherung deckt die Kosten nur bis zu festgelegten Grenzen. Bei finanzieller Überlastung sind Befreiungen oder Belastungsgrenzen möglich, über die die jeweilige Kasse informiert.
Mehr dazu: Pflegehilfsmittel: Überblick & Anspruch (2025/2026) · Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2025/2026: Was wirklich auf Sie zukommt
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24-Stunden-Pflege
Die 24-Stunden-Pflege beschreibt die Rundumbetreuung zu Hause, meist durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, häufig aus Osteuropa. Sie ermöglicht den Verbleib in der eigenen Wohnung. Die Kosten liegen je nach Anbieter und Qualifikation bei etwa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat. Pflegegeld und Verhinderungspflege können zur Finanzierung beitragen.
Mehr dazu: 24-Stunden-Pflege: Modelle, Legalität und Kosten (2025/2026) · Pflege zu Hause organisieren: der Leitfaden (2025/2026) · Pflegegeld 2025/2026: Höhe, Tabelle & Auszahlung