
Pflegegeld 2025/2026: Höhe, Tabelle & Auszahlung
Pflegegeld 2025/2026: alle Beträge je Pflegegrad, Voraussetzungen, Auszahlung und warum der Beratungseinsatz so wichtig ist.
Als mein Vater seinen Pflegegrad bekam, war eine der ersten Fragen: Was zahlt die Pflegekasse eigentlich, wenn wir ihn zu Hause selbst versorgen? Die Antwort heißt Pflegegeld. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie viel Erleichterung dieses Geld bringt – und wie schnell man Geld verschenkt, wenn man die Spielregeln nicht kennt. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, wie hoch das Pflegegeld 2025 und 2026 ausfällt, wer es bekommt und worauf Sie unbedingt achten müssen.
Was ist Pflegegeld überhaupt?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Es wird gezahlt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause durch Angehörige, Nachbarn oder andere private Personen versorgt wird – also nicht durch einen professionellen Pflegedienst. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person und ist als Anerkennung für die häusliche Pflege gedacht. Anders als bei den Pflegesachleistungen rechnet hier niemand mit der Kasse ab. Die Familie entscheidet selbst, wofür das Geld verwendet wird.
Wichtig zu verstehen: Pflegegeld ist kein Lohn für die Pflegeperson im klassischen Sinne. Es ist steuerfrei und wird auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, solange es tatsächlich für die Pflege weitergegeben wird. Viele Familien nutzen es, um der pflegenden Tochter, dem Sohn oder dem Ehepartner einen kleinen Ausgleich zu geben. In unserer Familie haben wir das Geld in einen gemeinsamen Topf gelegt, aus dem wir Fahrten zum Arzt, kleine Hilfsmittel und auch mal eine Stunde Haushaltshilfe bezahlt haben. Das nimmt im Alltag spürbar Druck heraus.
Ein Hinweis, der oft untergeht: Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, gilt sozialrechtlich als Pflegeperson. Dann zahlt die Pflegekasse zusätzlich Rentenbeiträge ein. Das ist kein Teil des Pflegegeldes, hängt aber eng damit zusammen und sollte bei der Planung mitbedacht werden.
Pflegegeld-Tabelle 2025/2026: Höhe je Pflegegrad
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – hier stehen andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag im Vordergrund. Die folgenden Beträge gelten unverändert für die Jahre 2025 und 2026:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Eine nächste reguläre Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen. Wer also mit Zahlen aus älteren Ratgebern rechnet, sollte aufpassen: Die hier genannten Beträge sind der aktuelle Stand.
Voraussetzungen: Wer bekommt Pflegegeld?
Damit die Pflegekasse Pflegegeld zahlt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 vorliegen – wie Sie diesen bekommen, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen. Zweitens muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden, also zu Hause und nicht im Pflegeheim. Drittens muss die Versorgung durch private Pflegepersonen sichergestellt sein, etwa durch Angehörige.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Es ist nicht erforderlich, dass die Pflegeperson im selben Haushalt wohnt. Auch eine Tochter, die täglich vorbeikommt, kann die Pflege im Sinne des Gesetzes sicherstellen. Entscheidend ist, dass die Versorgung verlässlich organisiert ist. Selbst wenn sich mehrere Geschwister die Pflege teilen, ist das kein Problem – die Pflegekasse interessiert sich vor allem dafür, dass die häusliche Versorgung lückenlos gesichert ist.
Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und unsicher sind, welcher Grad bei Ihrem Angehörigen in Frage kommt, hilft ein ehrlich geführtes Pflegetagebuch. Es zeigt dem Gutachter den tatsächlichen Aufwand im Alltag. Wir haben damals zwei Wochen lang jede Hilfeleistung notiert – diese Mühe hat sich bei der Einstufung ausgezahlt.
Auszahlung: Wann und wie kommt das Geld?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. In der Regel ist das Geld zum Monatsanfang da. Beantragen Sie den Pflegegrad, läuft das Pflegegeld ab dem Monat der Antragstellung – nicht erst ab der Begutachtung. Es lohnt sich also, den Antrag frühzeitig zu stellen, denn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kann einige Wochen dauern.
Bei einem Wechsel des Pflegegrads, etwa durch eine Höherstufung, passt die Kasse den Betrag automatisch an. Geht eine pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in die Kurzzeitpflege, wird das Pflegegeld in der Regel für die ersten vier Wochen weiter gezahlt – ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen.
Achtung: Kürzung bei fehlendem Beratungseinsatz
Das ist der Punkt, an dem wir in unserer Familie fast Geld verloren hätten. Wer Pflegegeld bezieht (Pflegegrad 2 bis 5), ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abzurufen. Dabei kommt eine Pflegefachkraft nach Hause, schaut nach dem Rechten und gibt Tipps. Diese Beratung ist kostenlos und dient ausdrücklich Ihrer Unterstützung.
Rufen Sie diesen Beratungseinsatz nicht ab, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Bisher war die Beratung bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich fällig. Ab 2026 gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 eine halbjährliche Pflicht. Markieren Sie sich die Termine im Kalender – es wäre bitter, ausgerechnet wegen eines vergessenen Termins Geld zu verlieren.
Die gute Nachricht: Dieser Termin ist keine Kontrolle, vor der man Angst haben muss. Die Pflegefachkraft, die zu uns kam, war eine echte Hilfe. Sie hat uns auf Hilfsmittel hingewiesen, die wir gar nicht auf dem Schirm hatten, und Wege gezeigt, wie wir die tägliche Versorgung rückenschonender gestalten. Sehen Sie den Beratungseinsatz also nicht als lästige Pflicht, sondern als kostenlose Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Pflegegeld und andere Leistungen kombinieren
Pflegegeld steht selten allein. Sie können es mit weiteren Leistungen verbinden, ohne dass eine die andere ausschließt. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kommt zusätzlich obendrauf und wird nicht angerechnet. Auch die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege stehen bereit, wenn die pflegende Person einmal ausfällt oder eine Auszeit braucht. Während einer Verhinderungspflege läuft übrigens das halbe Pflegegeld weiter.
Wer einen Teil der Pflege an einen ambulanten Dienst abgeben möchte, sollte sich die Kombinationsleistung genauer ansehen. Damit lassen sich Pflegegeld und professionelle Hilfe anteilig verbinden – ideal, wenn die eigene Kraft für die komplette Versorgung nicht mehr ausreicht.
Praxisbeispiel: So rechnet eine Familie
Frau Berger pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Die Pflegekasse überweist monatlich 599 € Pflegegeld. Davon legt die Familie einen Teil für Fahrtkosten und Hilfsmittel zurück, der Rest geht als Anerkennung an Frau Berger. Zusätzlich nutzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für eine Betreuungshilfe. Über das Jahr stehen so allein aus Pflegegeld 7.188 € zur Verfügung – plus weitere Leistungen. Wer zusätzlich einen Pflegedienst einbinden möchte, kann das über die Kombinationsleistung clever steuern.
Stand und Quellen
Stand: 2025/2026. Die genannten Beträge gelten für beide Jahre; eine reguläre Erhöhung ist frühestens 2028 vorgesehen.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), § 37 SGB XI, Verbraucherzentrale.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025 und 2026?
Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten unverändert für 2025 und 2026.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es an die pflegebedürftige Person gezahlt und für die Pflege verwendet wird. Auch eine Weitergabe an pflegende Angehörige bleibt in der Regel steuerfrei.
Warum kann mein Pflegegeld gekürzt werden?
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Wird dieser nicht in Anspruch genommen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Ab 2026 ist die Beratung für Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend.
Ab wann wird Pflegegeld gezahlt?
Das Pflegegeld läuft ab dem Monat der Antragstellung – nicht erst ab der Begutachtung. Es wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.