Unabhängig · werbefrei · aus eigener Erfahrung
Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € der Pflegekasse
Wohnen & Technik · 24. Juni 2026

Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € der Pflegekasse

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wer Anspruch hat, was zählt und worauf es beim Antrag ankommt.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Als wir bei meiner Mutter zu Hause das Bad umbauen mussten, stand zuerst die bange Frage im Raum: Wer bezahlt das eigentlich? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele pflegende Angehörige gar nicht wissen, dass die Pflegekasse einen erheblichen Teil solcher Umbauten übernimmt. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen verständlich, was sich hinter der sogenannten Wohnraumanpassung verbirgt, wie hoch der Zuschuss ist und worauf Sie unbedingt achten sollten – damit kein Geld verloren geht.

Was ist eine Wohnraumanpassung?

Gemeint sind alle baulichen Veränderungen, die das Wohnen für einen pflegebedürftigen Menschen sicherer und leichter machen. Im Gesetz heißen sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das Ziel ist klar: Die häusliche Pflege soll möglich bleiben oder erleichtert werden, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gestärkt und zugleich die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

Typische Beispiele aus der Praxis sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, ein Treppenlift, das Verbreitern von Türen für den Rollstuhl, der Bau einer Rampe am Hauseingang oder das Anbringen von Haltegriffen. Auch ein komplett barrierefreies Bad fällt darunter.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Dieser Betrag steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung – anders als viele andere Leistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen Zuschuss je Maßnahme, nicht einmal im Leben. Verschlechtert sich die Pflegesituation später wesentlich und wird ein erneuter Umbau nötig, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden.

Merkmal Wohnraumanpassung (Stand 2025/2026)
Rechtsgrundlage § 40 Abs. 4 SGB XI
Zuschuss je Maßnahme bis zu 4.180 €
Anspruch ab Pflegegrad 1
Mehrere Berechtigte im Haushalt bis zu 4 × 4.180 € (max. 16.720 €)
Wichtigste Regel Antrag vor Beginn der Maßnahme

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt – etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar –, kann sich der Zuschuss erhöhen. Bei bis zu vier Anspruchsberechtigten sind in der Summe bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) für dieselbe Maßnahme möglich. Das ist gerade bei größeren Umbauten ein entscheidender Vorteil.

Die wichtigste Regel: Antrag vor dem Umbau

Hier passiert der häufigste und ärgerlichste Fehler. Viele Familien lassen erst den Handwerker kommen und denken danach an die Pflegekasse. Das geht oft schief. Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Maßnahme beginnt. Warten Sie die Entscheidung der Pflegekasse ab, bevor Sie einen Auftrag erteilen oder Bauarbeiten starten. Wer vorher loslegt, riskiert, den kompletten Zuschuss zu verlieren.

Mein Rat aus der Praxis: Holen Sie zuerst einen Kostenvoranschlag ein, reichen Sie diesen mit dem Antrag ein und beginnen Sie erst nach der Zusage. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Praxisbeispiel: Bodengleiche Dusche

Familie L. pflegt den Vater (Pflegegrad 3) zu Hause. Die alte Badewanne wird für ihn zur gefährlichen Hürde – er kann das hohe Bein nicht mehr heben. Die Familie holt einen Kostenvoranschlag für eine bodengleiche Dusche ein: 4.800 €. Vor Beginn der Arbeiten beantragt sie den Zuschuss bei der Pflegekasse. Diese genehmigt die vollen 4.180 €. Den Restbetrag von 620 € trägt die Familie selbst. Aus einem gefährlichen Bad wird so ein sicheres – und der Vater kann weiter zu Hause bleiben.

Mehrere Maßnahmen geschickt bündeln

Ein praktischer Punkt, den viele übersehen: Werden mehrere bauliche Veränderungen zum selben Zeitpunkt durchgeführt, gelten sie häufig als eine Maßnahme – mit einem gemeinsamen Zuschuss von 4.180 €. Wenn Sie also ohnehin umbauen, lohnt es sich, vorausschauend zu planen: Haltegriffe, Türverbreiterung und Dusche in einem Zug.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand später jedoch wesentlich und wird daraufhin ein neuer, anders gelagerter Umbau erforderlich, kann dieser als eigenständige neue Maßnahme erneut mit bis zu 4.180 € bezuschusst werden. Es lohnt sich also, bei einer deutlichen Verschlechterung – etwa nach einem Sturz oder einer Höherstufung des Pflegegrades – die Möglichkeiten erneut zu prüfen.

Was zählt alles dazu?

  • Bad: bodengleiche Dusche, barrierefreies Bad, Haltegriffe, höhenangepasste Toilette.
  • Mobilität im Haus: Treppenlift, Beseitigung von Türschwellen, Verbreiterung von Türen für den Rollstuhl.
  • Zugang zum Haus: Rampen, Handläufe, ein barrierefreier Eingang.
  • Sicherheit und Bedienung: erreichbare Lichtschalter, rutschhemmende Böden.

Abzugrenzen ist die Wohnraumanpassung von den Pflegehilfsmitteln und den technischen Pflegehilfsmitteln wie dem Pflegebett, die über einen anderen Weg bezuschusst werden. Die Grenze ist im Alltag nicht immer auf den ersten Blick erkennbar: Fest mit dem Gebäude verbundene Umbauten zählen zur Wohnraumanpassung, während ein bewegliches Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein Pflegebett gesondert beantragt wird. Im Zweifel klärt die Pflegekasse oder eine Beratungsstelle, welcher Weg der richtige ist.

Kostenlose Wohnberatung nutzen

Ein Tipp, der vielen Familien viel Geld und Ärger erspart: In fast jeder Region gibt es eine unabhängige Wohnberatung, häufig getragen von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten. Eine Beraterin oder ein Berater kommt zu Ihnen nach Hause, sieht sich die Wohnsituation an und schlägt konkrete Maßnahmen vor – oft auch solche, an die man selbst gar nicht denkt. Diese Beratung ist in der Regel kostenfrei und neutral, also nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich dieser Termin fast immer lohnt, weil er hilft, die begrenzten 4.180 € möglichst sinnvoll einzusetzen.

Häufige Fehler, die Geld kosten

  • Zu früh begonnen: Der häufigste Fehler überhaupt – erst bauen, dann beantragen. Das kostet oft den gesamten Zuschuss.
  • Maßnahmen nicht gebündelt: Wer einzeln umbaut, statt mehrere Schritte in einem Zug zu erledigen, verschenkt unter Umständen Spielraum beim gemeinsamen Zuschuss.
  • Mehrere Berechtigte übersehen: Leben zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt, bleibt der mögliche höhere Zuschuss oft ungenutzt.
  • Belege nicht aufgehoben: Die Pflegekasse erstattet gegen Rechnung – ohne Nachweis kein Geld.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  • Bedarf klären: Überlegen Sie, welche Umbauten den Alltag wirklich erleichtern. Eine Pflegeberatung oder Wohnberatung hilft kostenlos weiter.
  • Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben.
  • Antrag stellen – vor Beginn: Reichen Sie den Antrag samt Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein.
  • Zusage abwarten: Beginnen Sie erst nach der Genehmigung mit dem Umbau.
  • Rechnung einreichen: Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung ein; die Pflegekasse erstattet bis zu 4.180 €.

Einen Überblick über alle Leistungen Ihres Pflegegrades bietet die Pflegegrade-Übersicht. Noch kein Pflegegrad vorhanden? Dann lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Stand: 2025/2026.

„Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), § 40 Abs. 4 SGB XI, Verbraucherzentrale.“

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung. Beträge und Regelungen geben den Stand 2025/2026 wieder.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für eine Wohnraumanpassung?

Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 € je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €) möglich.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

Der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, anders als viele andere Leistungen der Pflegeversicherung.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja, unbedingt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und die Zusage der Pflegekasse abgewartet werden. Wer vorher mit dem Umbau beginnt, riskiert den Verlust des Zuschusses.

Kann ich den Zuschuss mehrmals erhalten?

Der Zuschuss gilt je Maßnahme. Verschlechtert sich die Pflegesituation später wesentlich und wird ein erneuter Umbau nötig, kann eine weitere Maßnahme mit bis zu 4.180 € bezuschusst werden.

Nach oben scrollen