Pflegegrad-Rechner
Schätzen Sie den möglichen Pflegegrad anhand der sechs Module des Begutachtungsverfahrens. Bewegen Sie jeden Regler je nach Grad der Selbstständigkeit. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. Medicproof.
Hinweis: Dieser Rechner bildet die gewichteten Module vereinfacht ab und dient nur der groben Orientierung. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch ein persönliches Gutachten. Mehr dazu: Pflegegrad-Punkte erklärt und Die Pflegebegutachtung.
Pflegegrad-Rechner: Punkte & Module verstehen
Stand: Juli 2026. Der Pflegegrad-Rechner oben auf dieser Seite zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welcher Pflegegrad realistisch erreichbar ist. Er bildet dabei kein Fantasieverfahren ab, sondern die offizielle Systematik der Pflegeversicherung – dieselbe, mit der auch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) arbeiten. Auf dieser Seite erklären wir, wie der Rechner zu seinem Ergebnis kommt, auf welchen Rechtsgrundlagen das beruht und welche Schritte nach der Berechnung sinnvoll sind.
Die Grundlage: das Begutachtungsinstrument nach § 14 SGB XI
Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegeminuten gemessen, sondern an einer einzigen Leitfrage: Wie selbständig kann ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen? Das dafür entwickelte Verfahren heißt Begutachtungsinstrument, häufig auch „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA) genannt. Welche sechs Lebensbereiche dabei geprüft werden, legt § 14 SGB XI fest. Unser Rechner stellt Ihnen genau die Fragen aus diesen sechs Modulen und übersetzt Ihre Antworten in Punkte. Wie das Verfahren im Detail aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber zum Neuen Begutachtungsassessment.
Sechs Module – aber nicht alle zählen gleich viel
Der Punkt, den viele Familien nicht kennen: Die Module gehen mit sehr unterschiedlichem Gewicht in das Gesamtergebnis ein. Die Gewichtung ist in § 15 SGB XI festgelegt:
- Modul 1 – Mobilität: 10 Prozent
- Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent – es zählt nur das Modul mit dem höheren Wert
- Modul 4 – Selbstversorgung: 40 Prozent
- Modul 5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent
Die Selbstversorgung – Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang – bestimmt also allein 40 Prozent des Ergebnisses. Wer hier stark eingeschränkt ist, erreicht fast immer einen höheren Pflegegrad als jemand, der „nur“ schlecht zu Fuß ist. Der Rechner gewichtet exakt nach diesem Schlüssel. Eine ausführliche Erklärung aller Punktwerte finden Sie im Ratgeber Pflegegrad-Punkte & Module.
Die Punkteschwellen der fünf Pflegegrade
Aus den gewichteten Modulpunkten entsteht ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. § 15 SGB XI legt fest, ab welcher Schwelle welcher Pflegegrad erreicht ist:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 |
Beispielrechnung: Frau M. nach dem Schlaganfall
Frau M., 81 Jahre, hat einen Schlaganfall erlitten. Beim Gehen und Treppensteigen ist sie schwer beeinträchtigt – das ergibt im Modul Mobilität 7,5 gewichtete Punkte. Ihre geistigen Fähigkeiten sind nur gering eingeschränkt: 3,75 Punkte. Bei der Selbstversorgung braucht sie täglich Hilfe beim Waschen, Anziehen und beim Toilettengang – eine erhebliche Beeinträchtigung, die mit 20 Punkten zu Buche schlägt. Dazu kommen Medikamentengabe, Thrombosespritzen und regelmäßige Arztbesuche (10 Punkte) sowie Unterstützung bei der Tagesstruktur und beim Halten sozialer Kontakte (7,5 Punkte). In Summe ergibt das 48,75 Gesamtpunkte – Frau M. liegt damit knapp über der Schwelle von 47,5 und erreicht Pflegegrad 3. Zu Hause gepflegt stünden ihr damit unter anderem 599 Euro Pflegegeld im Monat zu. Was der errechnete Pflegegrad konkret an Leistungen bedeutet, zeigt Ihnen unser Pflegeleistungs-Rechner.
Warum das Ergebnis nur eine Orientierung ist
So genau der Rechner die gesetzliche Systematik abbildet – er beruht auf Ihrer Selbsteinschätzung. Die verbindliche Einstufung nimmt allein die Pflegekasse vor, auf Grundlage einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof). Dort bewerten geschulte Gutachter jede einzelne Fähigkeit nach festen Kriterien, und im Zweifel zählt ihr fachlicher Eindruck vor Ort. Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung wissen wir zudem, wie sehr sich viele Pflegebedürftige während des Begutachtungstermins zusammenreißen – der Alltag sieht oft ganz anders aus als diese eine Stunde. Genau deshalb weichen Bescheide manchmal von realistischen Selbsteinschätzungen ab. Nehmen Sie das Rechner-Ergebnis daher als fundierte Orientierung: Es zeigt, ob sich ein Antrag lohnt und in welchem Bereich Sie landen dürften – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Nächste Schritte nach der Berechnung
Zeigt der Rechner mindestens 12,5 Punkte, sollten Sie nicht lange warten: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf oder Zweizeiler an die Pflegekasse genügt. Wie das genau abläuft, beschreibt unsere Anleitung Pflegegrad beantragen.
Beginnen Sie parallel, den Hilfebedarf zu dokumentieren: Ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch macht bei der Begutachtung greifbar, wobei im Alltag tatsächlich Unterstützung nötig ist – gerade bei Dingen, die man im Gespräch leicht vergisst. Gehen Sie vor dem Begutachtungstermin außerdem die sechs Module noch einmal durch, so wie der Rechner sie abfragt: Dann wissen Sie, worauf es ankommt, und können jede Frage ehrlich und vollständig beantworten.
Stand und Quellen
Stand: Juli 2026. Quellen: § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit, § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Anlage 2 zu § 15 SGB XI – Bewertungssystematik. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis des Pflegegrad-Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner nutzt zwar die offizielle Systematik aus § 15 SGB XI, beruht aber auf Ihrer Selbsteinschätzung. Verbindlich entscheidet allein die Pflegekasse – auf Grundlage der persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof. Das Ergebnis ist eine fundierte Orientierung, ob und in welcher Höhe sich ein Antrag lohnt.
Welches Modul hat den größten Einfluss auf den Pflegegrad?
Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 Prozent Gewichtung – also Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie Toilettengang. Einschränkungen in diesem Bereich wirken sich rund viermal so stark auf das Gesamtergebnis aus wie Einschränkungen bei der Mobilität, die nur mit 10 Prozent zählt.
Warum zählt bei den Modulen 2 und 3 nur der höhere Wert?
§ 15 SGB XI ordnet den Modulen 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) einen gemeinsamen gewichteten Punktwert von maximal 15 Prozent zu. Weil sich beide Bereiche inhaltlich überschneiden, fließt nur das Modul mit dem höheren Wert ein – so wird der gleiche Hilfebedarf nicht doppelt gezählt.
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkte nötig. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Unterhalb von 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor.
Der Bescheid weicht vom Rechner-Ergebnis ab – was kann ich tun?
Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an und prüfen Sie die Punktvergabe Modul für Modul. Weicht sie erkennbar vom tatsächlichen Alltag ab, können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Ein geführtes Pflegetagebuch ist dabei das stärkste Beweismittel; unser Widerspruch-Generator hilft bei der Formulierung.