
Pflegegrade: Alle 5 Grade im Überblick (2025/2026)
Pflegegrade 1 bis 5 verständlich erklärt: Punkte, Module, Geldleistungen und Unterschiede – mit Tabelle und Praxisbeispiel. Stand 2025/2026.
Als bei meiner Mutter zum ersten Mal das Wort „Pflegegrad“ fiel, stand ich vor einem Berg aus Abkürzungen, Punkten und Paragrafen. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Wer das System einmal verstanden hat, trifft viel ruhigere Entscheidungen. Dieser Überblick erklärt Ihnen die fünf Pflegegrade so, wie ich sie mir damals selbst gewünscht hätte – klar, ehrlich und mit den aktuellen Zahlen für 2025/2026.
Was ist ein Pflegegrad überhaupt?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann – und umgekehrt, wie viel Unterstützung er braucht. Seit der großen Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei „Pflegestufen“ abgelöst haben. Der entscheidende Wechsel: Es zählt nicht mehr nur der Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Damit profitieren auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen, die früher oft durchs Raster fielen.
Wenn Sie noch von alten Bescheiden mit „Pflegestufe“ ausgehen, lohnt sich ein Blick auf den Vergleich von Pflegestufe und Pflegegrad, denn die Umrechnung erfolgte damals automatisch.
Die Begutachtung: 6 Module und ein Punktesystem
Den Pflegegrad legt nicht die Pflegekasse nach Gefühl fest, sondern ein Gutachter – beim Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder bei Medicproof (privat Versicherte). Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Jedes Modul fließt mit einer festen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein:
| Modul | Was bewertet wird | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Aufstehen, Gehen, Treppensteigen | 10 % |
| 2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen | Orientierung, Gedächtnis, psychische Belastungen | 15 % (der höhere der beiden Werte zählt) |
| 3. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette | 40 % |
| 4. Krankheits- / therapiebedingte Anforderungen | Medikamente, Verbände, Arztbesuche | 20 % |
| 5. Gestaltung des Alltagslebens | Tagesstruktur, soziale Kontakte | 15 % |
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. Je höher der Wert, desto mehr Unterstützung wird anerkannt. Wer tiefer einsteigen möchte, findet die Details in unseren Beiträgen zu den Pflegegrad-Punkten und zur MDK-Begutachtung.
Die Punktegrenzen der fünf Pflegegrade
Die ermittelte Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad. Die Grenzen sind bundesweit einheitlich festgelegt:
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?
Hier wird es für die meisten Familien konkret: Wer pflegt zu Hause, bekommt Pflegegeld. Wer einen ambulanten Dienst beauftragt, nutzt Pflegesachleistungen. Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen Beträge (Stand 2025/2026):
| Leistung pro Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Leistungszuschlag vollstationär (Grundbetrag) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Hier gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, dafür aber den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumfeld. Mehr dazu in unserem ausführlichen Beitrag zu Pflegegrad 1.
Weitere Leistungen für alle Pflegegrade
Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung gibt es Hilfen, die viele Angehörige zunächst übersehen:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat für Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen (nur häusliche Pflege, PG 1–5).
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich, etwa für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: seit 1.7.2025 als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr (PG 2–5). Die Verhinderungspflege ist dabei für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € Zuschuss, etwa für einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad.
Praxisbeispiel: So setzt sich die Unterstützung zusammen
Herr K., 78, hat nach einem Schlaganfall Pflegegrad 3. Seine Tochter pflegt ihn überwiegend selbst, ein Pflegedienst kommt nur morgens. Das Bild für einen typischen Monat:
- Da der Pflegedienst nur einen Teil übernimmt, kombinieren beide Pflegegeld und Sachleistung (Kombinationsleistung). Wird die Sachleistung zu 50 % genutzt, bleiben anteilig rund 300 € Pflegegeld.
- Zusätzlich nutzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 € für eine Betreuung am Nachmittag.
- Die 42 € Pflegehilfsmittel decken Einmalhandschuhe und Desinfektion ab.
So entsteht aus mehreren Bausteinen ein tragfähiges Gesamtpaket – ohne dass die Tochter alles allein stemmen muss.
Den richtigen Pflegegrad beantragen
Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt die Begutachtung. Eine gute Vorbereitung – etwa mit einem Pflegetagebuch – kann den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden ausmachen. Den genauen Ablauf beschreiben wir Schritt für Schritt unter Pflegegrad beantragen.
Verschlechtert sich der Zustand später, ist eine Höherstufung möglich. Und wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt, lohnt oft ein Widerspruch.
Pflegegeld richtig einsetzen – ein Gedanke aus der Praxis
Das Pflegegeld ist zur freien Verwendung gedacht. Niemand kontrolliert, ob Sie damit Benzin für die Fahrten zum Arzt, eine kleine Anerkennung für die helfende Nachbarin oder Mehrkosten im Haushalt bezahlen. Aus eigener Erfahrung rate ich aber dazu, einen Teil bewusst für die Entlastung der pflegenden Person einzuplanen. Wer pflegt, vergisst sich oft selbst – und genau das rächt sich nach Monaten. Eine regelmäßige Stunde Betreuung, finanziert aus Pflegegeld und Entlastungsbetrag, ist keine Bequemlichkeit, sondern Vorsorge gegen die eigene Erschöpfung.
Ein zweiter Tipp: Halten Sie wichtige Veränderungen schriftlich fest. Wenn der Hilfebedarf wächst, brauchen Sie für eine spätere Höherstufung gute Belege. Ein fortlaufend geführtes Tagebuch ist dabei Gold wert.
Häufige Missverständnisse
Aus eigener Erfahrung die zwei größten Irrtümer: Erstens denken viele, Pflegegeld und Sachleistung schlössen sich aus – das stimmt nicht, beides lässt sich kombinieren. Zweitens glauben viele, Pflegegrad 1 sei „nichts wert“. Auch das ist falsch: Gerade der Entlastungsbetrag und der Zuschuss für den Hausumbau helfen früh, bevor die Situation eskaliert. Ein dritter Irrtum betrifft die Begutachtung: Viele zeigen sich aus Stolz „von der besten Seite“ und schildern den Alltag besser, als er ist. Das führt regelmäßig zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Schildern Sie die Lage so, wie sie an einem schlechten Tag wirklich aussieht.
Hinweis: Stand der Beträge ist 2025/2026. Die letzte Erhöhung (+4,5 %) erfolgte zum 1.1.2025, für 2026 bleiben die Werte unverändert; die nächste Anpassung ist frühestens 2028 vorgesehen.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de), §§ 14, 15, 28a ff. SGB XI, Verbraucherzentrale. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt seit der Pflegereform 2017 fünf Pflegegrade (1 bis 5). Sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst und richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit.
Ab wie vielen Punkten bekomme ich welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (maximal 100).
Welcher Pflegegrad bringt am meisten Geld?
Pflegegrad 5 bietet die höchsten Leistungen: 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Pflegesachleistung pro Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Über die sogenannte Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig kombinieren, wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Pflege übernimmt.
Gelten die Beträge 2026 noch?
Ja, die Beträge aus 2025 gelten unverändert auch 2026. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.