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Höherstufung des Pflegegrads: So gelingt der Antrag
Pflegegrade · 24. Juni 2026

Höherstufung des Pflegegrads: So gelingt der Antrag

Wenn der Pflegeaufwand steigt: Wann eine Höherstufung sinnvoll ist, wie Sie sie formlos beantragen und worauf die erneute Begutachtung achtet.

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Pflege verändert sich. Was vor einem Jahr noch mit ein wenig Unterstützung beim Einkauf erledigt war, kann heute rund um die Uhr Hilfe bedeuten. Als sich der Zustand meiner Mutter verschlechterte, merkte ich schnell: Der einmal festgestellte Pflegegrad ist nicht für die Ewigkeit. Wird die Pflege aufwendiger, haben Sie das Recht, eine Höherstufung zu beantragen – und das lohnt sich oft. In diesem Ratgeber erkläre ich aus eigener Erfahrung, wann und wie Sie vorgehen.

Stand: 2025.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Eine Höherstufung kommt infrage, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person dauerhaft verschlechtert hat und der Hilfebedarf spürbar gestiegen ist. Typische Anlässe sind:

  • eine fortschreitende Erkrankung wie Demenz oder Parkinson
  • ein neues Ereignis wie ein Sturz, Schlaganfall oder eine Operation
  • zunehmende Probleme bei der Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
  • nächtlicher Hilfebedarf oder vermehrte Unruhe und Orientierungslosigkeit
  • der Wegfall von Fähigkeiten, die bei der letzten Begutachtung noch vorhanden waren

Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen – etwa höheres Pflegegeld, mehr Pflegesachleistungen und einen größeren Spielraum bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Es geht also nicht um einen formalen Titel, sondern um konkrete Entlastung im Alltag.

Wichtig zu wissen: Sie müssen mit der Höherstufung nicht warten, bis eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Sobald sich der Zustand spürbar und dauerhaft verschlechtert hat, dürfen Sie den Antrag stellen – auch wenige Monate nach dem letzten Bescheid. Entscheidend ist nicht der Kalender, sondern der tatsächliche Hilfebedarf. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, lieber einmal zu viel zu prüfen als zu lange zu zögern. Bleibt die Einstufung gleich, haben Sie nichts verloren; steigt sie, gewinnen Sie genau die Unterstützung, die Sie gerade brauchen.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Höherstufung

Das Verfahren ähnelt dem Erstantrag und ist ebenso unkompliziert.

  1. Formlos beantragen. Wie beim Erstantrag genügt ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse. Ein Satz reicht: „Ich beantrage die Überprüfung des Pflegegrads wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands.“ Lassen Sie sich das Datum bestätigen.
  2. Veränderungen dokumentieren. Beschreiben Sie konkret, was sich seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat. Halten Sie fest, welche Tätigkeiten heute nicht mehr oder nur noch mit Hilfe gelingen.
  3. Pflegetagebuch führen. Wie beim Erstantrag ist das Pflegetagebuch Ihr stärkstes Argument. Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen den realen Hilfebedarf – auch nachts.
  4. Erneute Begutachtung abwarten. Die Pflegekasse beauftragt wieder den Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei Privatversicherten Medicproof mit einer neuen Begutachtung.

Was prüft die erneute Begutachtung?

Die Höherstufungs-Begutachtung läuft nach denselben Regeln wie die Erstbegutachtung. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit erneut in sechs Modulen und vergibt Punkte. Entscheidend ist also nicht, dass sich „irgendetwas“ verändert hat, sondern dass die neue Punktzahl die Schwelle zum nächsten Pflegegrad überschreitet.

Modul Lebensbereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive/kommunikative Fähigkeiten und Verhalten 15 %
3 Selbstversorgung 40 %
4 Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen 20 %
5 Alltagsleben und soziale Kontakte 15 %

Zur Erinnerung die Punktegrenzen: Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Wenn der bisherige Pflegegrad zum Beispiel bei 45 Punkten liegt, muss die neue Bewertung mindestens 47,5 Punkte ergeben, damit es zur Höherstufung in Pflegegrad 3 kommt.

Genau hier liegt der häufigste Irrtum: Viele Angehörige glauben, eine sichtbare Verschlechterung führe automatisch zum höheren Pflegegrad. Das stimmt so nicht. Es kommt darauf an, dass die neue Punktzahl die nächste Schwelle überschreitet. Deshalb sollten Sie sich auf die schwer gewichteten Module konzentrieren. Das Modul Selbstversorgung macht mit 40 Prozent den größten Anteil aus – verschlechtert sich hier etwas (etwa beim Waschen, Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme), wirkt sich das besonders stark auf die Punktzahl aus. Schildern Sie diese Bereiche im Termin daher besonders genau und belegen Sie sie mit Ihrem Tagebuch.

Wie der Gutachtertermin genau abläuft und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber zur MD-Begutachtung. Es gelten dieselben Fristen wie beim Erstantrag: Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Meine Tipps aus der Praxis

  • Beschönigen Sie nichts. Viele pflegebedürftige Menschen mobilisieren beim Gutachtertermin ihre letzten Kräfte und wirken selbstständiger, als sie sind. Sprechen Sie offen über Defizite – auch wenn es der pflegebedürftigen Person unangenehm ist.
  • Seien Sie beim Termin dabei. Als Angehöriger kennen Sie den Alltag am besten und können Lücken ergänzen.
  • Fordern Sie das Gutachten an. Lassen Sie sich immer das vollständige Gutachten zusenden. So sehen Sie, wo Punkte vergeben oder verweigert wurden.
  • Bleiben Sie hartnäckig. Wird die Höherstufung abgelehnt, obwohl sich der Zustand klar verschlechtert hat, können Sie Widerspruch einlegen.

Bereiten Sie sich auf den Termin so gründlich vor wie auf den Erstantrag. Legen Sie aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und den Medikamentenplan bereit – sie belegen die Verschlechterung schwarz auf weiß. Notieren Sie sich vorab Stichpunkte zu allen Bereichen, in denen heute mehr Hilfe nötig ist als beim letzten Mal, damit Sie im Termin nichts Wichtiges vergessen. Gerade unter dem Druck eines Gutachterbesuchs rutscht einem sonst schnell heraus, dass „eigentlich alles ganz gut läuft“, obwohl der Alltag etwas ganz anderes erzählt. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen mit dem höheren Pflegegrad verbunden wären, lohnt sich vorab ein Blick in unsere Pflegegrade-Übersicht oder ein kostenloses Beratungsgespräch im Pflegestützpunkt.

Praxisbeispiel

Bei meiner Mutter hatte sich nach einem Sturz die Mobilität deutlich verschlechtert – sie konnte nicht mehr allein aufstehen und brauchte nachts Hilfe. Ich rief bei der Pflegekasse an, beantragte die Überprüfung und führte zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Beim Termin schilderte ich nüchtern, was nicht mehr ging. Das Ergebnis war eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 – mit spürbar mehr finanzieller und organisatorischer Entlastung.

Trauen Sie sich, den Antrag zu stellen. Im schlimmsten Fall bleibt alles wie bisher – im besten Fall gewinnen Sie genau die Unterstützung, die Sie gerade dringend brauchen. Einen Überblick über alle Stufen bietet unsere Pflegegrade-Übersicht.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), § 18 SGB XI, Verbraucherzentrale.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Muss ich für die Höherstufung warten, bis der alte Bescheid abläuft?

Nein. Sie können jederzeit eine Höherstufung beantragen, sobald sich der Gesundheitszustand dauerhaft verschlechtert hat. Eine Wartezeit gibt es nicht.

Wie beantrage ich die Höherstufung?

Formlos – per Telefon oder kurzem Schreiben an die Pflegekasse. Es genügt der Hinweis, dass sich der Zustand verschlechtert hat und Sie eine erneute Begutachtung wünschen. Lassen Sie sich das Datum bestätigen.

Kann ein Pflegegrad bei der Höherstufung auch gesenkt werden?

Theoretisch bewertet der Gutachter den Gesamtzustand neu. In der Praxis ist eine Herabstufung bei einem Höherstufungsantrag selten, da Sie ihn ja wegen einer Verschlechterung stellen. Eine gute Dokumentation schützt zusätzlich.

Was passiert bei der erneuten Begutachtung?

Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof bei Privatversicherten) bewertet die Selbstständigkeit erneut in den sechs Modulen und vergibt Punkte. Erst wenn die neue Punktzahl die Schwelle zum nächsten Pflegegrad erreicht, kommt es zur Höherstufung.

Was tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Fordern Sie das vollständige Gutachten an, um zu prüfen, an welchen Punkten die Einstufung nicht Ihrem Alltag entspricht.

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