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Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Pflegegrade · 24. Juni 2026

Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe: 990 € Pflegegeld, 2.299 € Sachleistung, Entlastungsbetrag & mehr. Alle Leistungen mit Rechenbeispiel verständlich erklärt.

13 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit – und meist auch die belastendste Phase für eine Familie. Als wir meine Schwiegermutter in ihren letzten Monaten zu Hause begleiteten, war jede zusätzliche Leistung der Pflegekasse Gold wert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, in dieser Situation den Überblick zu behalten. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen ruhig und vollständig, was Ihnen bei Pflegegrad 5 zusteht, mit konkreten Zahlen und einem Rechenbeispiel.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Medizinische Dienst vergibt ihn, wenn im Begutachtungsverfahren 90 bis 100 Punkte erreicht werden. Betroffene können ihren Alltag praktisch nicht mehr selbst bewältigen und benötigen rund um die Uhr Hilfe.

Pflegegrad 5 kann auch ohne das Erreichen der Punktzahl anerkannt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen besteht – etwa bei vollständiger Bewegungsunfähigkeit. Wie das Punktesystem funktioniert, lesen Sie unter Pflegegrad-Punkte. Den Vergleich aller Stufen bietet unsere Übersicht der Pflegegrade.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Damit Pflegegrad 5 anerkannt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Begutachtungsergebnis von 90 bis 100 Punkten – oder ein außergewöhnlicher Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen.
  • Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich mindestens sechs Monate.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt – siehe Pflegegrad beantragen.
  • Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist erfolgt – Vorbereitung unter MD-Begutachtung.

Mein Rat: Halten Sie alle ärztlichen Befunde und ein lückenloses Pflegetagebuch bereit. Bei Pflegegrad 5 geht es oft um eine sehr anspruchsvolle Versorgung, die nur durch gute Dokumentation vollständig nachvollziehbar wird.

Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026; die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 5
Pflegegeld (häusliche Pflege) 990 € / Monat
Pflegesachleistung (Pflegedienst) 2.299 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam) bis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege (Leistungszuschlag) 2.096 € / Monat
Zuschuss Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme

Pflegegeld: 990 € im Monat

Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige geleistet, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 das höchste Pflegegeld von 990 € monatlich. Es ist frei verwendbar und nicht an Nachweise gebunden.

Pflegesachleistung: 2.299 € im Monat

Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich bereit – der höchste Betrag aller Pflegegrade. Welche Leistungen darüber abgerechnet werden, erklären wir unter Pflegesachleistungen.

Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 5 ist eine Versorgung allein durch Angehörige oft nicht mehr leistbar. Über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegedienst und häusliche Pflege flexibel verbinden; der anteilig verbleibende Teil des Pflegegeldes wird zusätzlich ausgezahlt.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert ergänzende Betreuung und Entlastung, etwa eine Alltagsbegleitung oder die Tagespflege. Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel gibt es zusätzlich bis zu 42 € im Monat.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige stoßen bei Pflegegrad 5 schnell an ihre Grenzen. Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr. Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen jährlich möglich – nutzen Sie dieses Budget bewusst, um selbst Kraft zu schöpfen.

Vollstationäre Pflege

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Leistungszuschlag von 2.096 € monatlich zu den pflegebedingten Kosten. Zusätzliche, mit der Verweildauer steigende Leistungszuschläge reduzieren den verbleibenden Eigenanteil weiter.

Praxisbeispiel: So rechnet sich Pflegegrad 5

Frau Schulz (85) ist nach einer schweren Demenz vollständig auf Hilfe angewiesen und wird mit Pflegegrad 5 zu Hause versorgt. Ihr Sohn organisiert die Pflege, ein Pflegedienst kommt dreimal täglich. Die Familie nutzt rund 80 % der Sachleistung.

  • Sachleistung (80 % von 2.299 €): rund 1.839 € → an den Pflegedienst
  • Restliches Pflegegeld (20 % von 990 €): 198 € → an den Sohn
  • Entlastungsbetrag: 131 € für eine zusätzliche Betreuung
  • Pflegehilfsmittel: bis 42 € für Verbrauchsmaterial

Für ein Pflegebett und einen barrierefreien Zugang wird die Wohnung angepasst. Über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Als der Sohn selbst erkrankt, finanziert die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahresbudget bis 3.539 €) eine vorübergehende Rundumversorgung – so bleibt die Versorgung auch in der Krise gesichert.

Besondere Unterstützung bei Pflegegrad 5

Bei der höchsten Pflegestufe geht es oft um eine sehr aufwendige Versorgung – manchmal auch um eine palliative Begleitung in der letzten Lebensphase. Neben den genannten Leistungen können Sie auf weitere Angebote zurückgreifen: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird über die Krankenkasse abgerechnet und sorgt für eine schmerzlindernde, würdevolle Betreuung zu Hause. Hospiz- und Trauerbegleitdienste, häufig ehrenamtlich getragen, stehen Angehörigen kostenfrei zur Seite. Und über den Entlastungsbetrag sowie die Verhinderungspflege lassen sich zusätzliche Betreuungsstunden finanzieren, damit Sie als Angehöriger durchatmen können.

Aus eigener Erfahrung weiß ich: In dieser Phase zählt nicht jede letzte Optimierung des Budgets, sondern dass Sie als Familie gemeinsam Kraft behalten. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung – ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Hospizdienst hilft Ihnen, die passenden Angebote zu finden, bevor die Belastung zu groß wird.

Wenn der Bescheid nicht passt

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe – eine weitere Höherstufung ist daher nicht möglich. Wurde jedoch nur Pflegegrad 4 zuerkannt, obwohl der Bedarf höher liegt, sollten Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder der Verbraucherzentrale unterstützen.

Stand: 2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), §§ 36–45b SGB XI, Verbraucherzentrale.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.

Der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 5

Der Leistungszuschlag von 2.096 € ist bei Pflegegrad 5 nur ein Baustein der Heimfinanzierung – und leider nicht der größte. Aus der Begleitung meiner Schwiegermutter weiß ich, wie sehr die tatsächliche Heimrechnung Angehörige überrascht. Deshalb lohnt es sich, den Eigenanteil im Detail zu verstehen, bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben.

Die monatliche Heimrechnung setzt sich aus vier Positionen zusammen:

  • Pflegebedingter Eigenanteil (EEE): Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist für alle Bewohner eines Heims gleich – unabhängig vom Pflegegrad. Genau auf diesen Teil zahlt die Pflegekasse den Leistungszuschlag von 2.096 € sowie die weiter unten erklärten Zuschläge nach Verweildauer.
  • Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“): Miete, Strom, Mahlzeiten und Reinigung. Diese Kosten tragen Sie vollständig selbst, sie werden nicht bezuschusst.
  • Investitionskosten: Anteilige Kosten für Gebäude und Instandhaltung, die das Heim auf die Bewohner umlegt.
  • Ausbildungsumlage: Ein kleiner Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.

In der Praxis liegt der Gesamt-Eigenanteil im ersten Heimjahr je nach Bundesland häufig bei rund 2.500 bis 3.000 € im Monat – trotz des hohen Leistungszuschlags bei Pflegegrad 5. Reicht das Einkommen und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein; auch erwachsene Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € herangezogen.

Leistungszuschläge steigen mit der Verweildauer

Ein oft übersehener Vorteil: Zusätzlich zum festen Betrag von 2.096 € übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils, je länger jemand im Heim lebt (§ 43c SGB XI). Diese Zuschläge gelten für alle Pflegegrade 2 bis 5:

Wohndauer im Heim Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil
Bis 12 Monate 15 %
13 bis 24 Monate 30 %
25 bis 36 Monate 50 %
Ab dem 37. Monat 75 %

Ein Beispiel: Beträgt der pflegebedingte Eigenanteil 1.000 € im Monat, zahlt die Kasse im ersten Jahr zusätzlich 150 €, ab dem vierten Jahr sogar 750 €. Diese Zuschläge werden automatisch verrechnet – Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Prüfen Sie aber jede Heimrechnung darauf, ob der korrekte Prozentsatz angesetzt wurde.

Budgets bei Pflegegrad 5 clever ausschöpfen

Bei der höchsten Pflegestufe stehen Ihnen die größten Budgets aller Pflegegrade zur Verfügung. Viele Familien lassen jedoch Geld liegen, weil sie die Übertrags- und Umwandlungsregeln nicht kennen. Diese drei Hebel sollten Sie kennen.

1. Entlastungsbetrag ansparen statt verfallen lassen

Der monatliche Entlastungsbetrag muss nicht im laufenden Monat aufgebraucht werden. Nicht genutzte Beträge werden angesammelt und können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerufen werden. Wer den Betrag über Monate anspart, kann so eine größere Entlastungsleistung finanzieren – etwa mehrere zusammenhängende Betreuungstage. Wichtig: Sammeln Sie alle Rechnungen anerkannter Anbieter, denn der Entlastungsbetrag wird nur gegen Nachweis erstattet.

2. Umwandlungsanspruch: Sachleistung in Entlastung umwidmen

Nutzen Sie den ambulanten Pflegedienst nicht voll aus? Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags in zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen umwandeln (Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI). Bei Pflegegrad 5 sind das bis zu rund 920 € im Monat obendrauf – zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Details dazu finden Sie unter Pflegesachleistungen.

3. Pflegegeld und Pflegedienst flexibel mischen

Wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen, muss nicht auf das gesamte Pflegegeld verzichtet werden. Über die Kombinationsleistung erhalten Sie den anteiligen Rest des Pflegegeldes ausgezahlt. Prüfen Sie am Monatsende, welcher Prozentsatz der Sachleistung tatsächlich verbraucht wurde – der ungenutzte Anteil erhöht Ihr anteiliges Pflegegeld.

4. Verhinderungspflege stundenweise nutzen

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lässt sich auch in kleinen Portionen einsetzen. Nehmen Sie stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch (unter acht Stunden am Tag), wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt und der Verbrauch aus dem Jahresbudget bleibt gering. So können Sie regelmäßige Auszeiten finanzieren, ohne das große Budget schnell aufzubrauchen.

Zusätzliche Hilfen für pflegende Angehörige

Pflegegrad 5 bedeutet eine Versorgung rund um die Uhr – und damit eine enorme Belastung für die Pflegeperson. Über die reinen Pflegeleistungen hinaus gibt es Ansprüche, die viele Angehörige nicht kennen.

  • Rentenversicherungsbeiträge: Wer eine Person mit Pflegegrad 5 an mindestens zwei Tagen pro Woche für zusammen mindestens zehn Stunden nicht erwerbsmäßig pflegt und selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Bei Pflegegrad 5 ohne Pflegedienstbeteiligung sind diese Beiträge am höchsten.
  • Unfall- und Arbeitslosenversicherung: Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert; unter Umständen werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernommen.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Für eine kurzfristige Arbeitsverhinderung – etwa bei einer akuten Verschlechterung – können Sie bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftiger Person Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz erhalten.
  • Kostenlose Pflegekurse: Die Pflegekasse übernimmt Schulungen zu Themen wie Lagerung, Transfer oder Umgang mit Demenz (§ 45 SGB XI) – gerade bei Pflegegrad 5 eine wertvolle Entlastung.
  • Steuerlicher Pflege-Pauschbetrag: Für die häusliche, unentgeltliche Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 4 oder 5 können Sie einen Pauschbetrag von 1.800 € pro Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Melden Sie sich frühzeitig bei einem Pflegestützpunkt. Dort wird geprüft, welche dieser Leistungen Ihnen zustehen – und ein Antrag auf Rentenbeiträge oder Pflegeunterstützungsgeld ist schnell gestellt, wird aber ohne Ihr Zutun nicht ausgezahlt.

24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5 finanzieren

Weil bei Pflegegrad 5 rund um die Uhr Hilfe nötig ist, entscheiden sich viele Familien für eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – oft über eine legale Vermittlung aus Osteuropa. Die Pflegekasse kennt keine eigene Leistung „24-Stunden-Pflege“, doch mehrere Budgets lassen sich gezielt bündeln, um die monatlichen Kosten von häufig 2.500 bis 3.500 € abzufedern.

So kombinieren Sie die Leistungen sinnvoll:

  • Pflegegeld (990 €): Fließt als Grundbaustein in die Finanzierung der häuslichen Betreuung, solange keine ambulante Pflegedienst-Sachleistung parallel voll abgerechnet wird.
  • Entlastungsbetrag (131 €) und Umwandlungsanspruch: Für anerkannte Betreuungs- und Haushaltsleistungen der Kraft nutzbar, sofern der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
  • Verhinderungspflege: Fällt die Betreuungskraft aus – etwa bei Urlaub oder Krankheit – deckt der gemeinsame Jahresbetrag die Ersatzversorgung ab.
  • Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: Finanzieren Pflegebett, Verbrauchsmaterial und einen barrierefreien Umbau, damit die Versorgung zu Hause überhaupt möglich ist.

Wichtig für die Rechtssicherheit: Achten Sie auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- oder Entsendemodell (A1-Bescheinigung) und einen klaren Vertrag über Arbeitszeiten und Ruhepausen. Eine reine „Rundum-die-Uhr-Verfügbarkeit“ ohne geregelte Pausen ist arbeitsrechtlich nicht zulässig. Für die eigentlichen medizinischen Pflegeleistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst über die Kombinationsleistung eingebunden werden – eine Betreuungskraft ersetzt keine ausgebildete Pflegefachkraft.

Häufige Fehler und Checkliste bei Pflegegrad 5

In der ohnehin belastenden Situation der höchsten Pflegestufe bleiben Ansprüche leicht ungenutzt. Diese Fehler begegnen mir immer wieder:

  • Entlastungsbetrag verfallen lassen: Wer die 131 € pro Monat nicht abruft, verliert sie spätestens Mitte des Folgejahres – über ein Jahr sind das mehr als 1.500 €.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht beantragen: Der Anspruch von bis zu 42 € monatlich für Handschuhe, Betteinlagen oder Desinfektion wird nur auf Antrag gewährt, oft bequem als Pflegebox.
  • Rentenbeiträge übersehen: Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass die Pflegekasse für ihre Alterssicherung einzahlt – der Antrag geht über einen kurzen Fragebogen.
  • Höherstufung von 4 auf 5 zu spät stellen: Verschlechtert sich der Zustand, sollten Sie sofort einen Verschlimmerungsantrag stellen, statt auf die nächste Routineprüfung zu warten.

Mit dieser kompakten Checkliste behalten Sie bei Pflegegrad 5 den Überblick:

  • ✔ Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination gewählt und Verhältnis monatlich geprüft
  • ✔ Entlastungsbetrag laufend abgerufen oder gezielt angespart
  • ✔ Umwandlungsanspruch geprüft, falls der Pflegedienst nicht voll ausgelastet ist
  • ✔ Pflegehilfsmittel-Pauschale (Pflegebox) beantragt
  • ✔ Gemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten der Pflegeperson eingeplant
  • ✔ Rentenbeiträge, Pflegeunterstützungsgeld und Pflege-Pauschbetrag beantragt bzw. genutzt
  • ✔ Alle Rechnungen und Nachweise für die Pflegekasse gesammelt

Wenn Sie diese Punkte abhaken, schöpfen Sie die Leistungen bei Pflegegrad 5 vollständig aus – und schaffen sich als Familie den finanziellen und zeitlichen Spielraum, der in dieser Phase am meisten zählt. Einen Überblick über die nächstniedrigere Stufe und die Unterschiede bietet unser Ratgeber zu Pflegegrad 4.

Stand und Quellen

Stand: 2026. Die genannten Beträge (Pflegegeld, Pflegesachleistung, vollstationäre Pflege) gelten für 2025 und 2026 unverändert bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.

Quellen: § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege, Bundesgesundheitsministerium – Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflege- oder Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 € im Monat (Stand 2026) – der höchste Satz aller Pflegegrade. Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?

Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte im Begutachtungsverfahren nötig. Alternativ kann er bei außergewöhnlich hohem Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen auch ohne diese Punktzahl anerkannt werden.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5?

Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich. Das ist der höchste Sachleistungsbetrag und deckt die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ab.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 im Heim?

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Leistungszuschlag von 2.096 € monatlich. Zusätzliche Leistungszuschläge senken den Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer im Heim.

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