
Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe: 990 € Pflegegeld, 2.299 € Sachleistung, Entlastungsbetrag & mehr. Alle Leistungen mit Rechenbeispiel verständlich erklärt.
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit – und meist auch die belastendste Phase für eine Familie. Als wir meine Schwiegermutter in ihren letzten Monaten zu Hause begleiteten, war jede zusätzliche Leistung der Pflegekasse Gold wert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, in dieser Situation den Überblick zu behalten. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen ruhig und vollständig, was Ihnen bei Pflegegrad 5 zusteht, mit konkreten Zahlen und einem Rechenbeispiel.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Medizinische Dienst vergibt ihn, wenn im Begutachtungsverfahren 90 bis 100 Punkte erreicht werden. Betroffene können ihren Alltag praktisch nicht mehr selbst bewältigen und benötigen rund um die Uhr Hilfe.
Pflegegrad 5 kann auch ohne das Erreichen der Punktzahl anerkannt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen besteht – etwa bei vollständiger Bewegungsunfähigkeit. Wie das Punktesystem funktioniert, lesen Sie unter Pflegegrad-Punkte. Den Vergleich aller Stufen bietet unsere Übersicht der Pflegegrade.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Damit Pflegegrad 5 anerkannt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Begutachtungsergebnis von 90 bis 100 Punkten – oder ein außergewöhnlicher Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen.
- Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich mindestens sechs Monate.
- Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt – siehe Pflegegrad beantragen.
- Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist erfolgt – Vorbereitung unter MD-Begutachtung.
Mein Rat: Halten Sie alle ärztlichen Befunde und ein lückenloses Pflegetagebuch bereit. Bei Pflegegrad 5 geht es oft um eine sehr anspruchsvolle Versorgung, die nur durch gute Dokumentation vollständig nachvollziehbar wird.
Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026; die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen:
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 5 |
|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 990 € / Monat |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | 2.299 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam) | bis 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege (Leistungszuschlag) | 2.096 € / Monat |
| Zuschuss Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme |
Pflegegeld: 990 € im Monat
Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige geleistet, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 das höchste Pflegegeld von 990 € monatlich. Es ist frei verwendbar und nicht an Nachweise gebunden.
Pflegesachleistung: 2.299 € im Monat
Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich bereit – der höchste Betrag aller Pflegegrade. Welche Leistungen darüber abgerechnet werden, erklären wir unter Pflegesachleistungen.
Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 5 ist eine Versorgung allein durch Angehörige oft nicht mehr leistbar. Über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegedienst und häusliche Pflege flexibel verbinden; der anteilig verbleibende Teil des Pflegegeldes wird zusätzlich ausgezahlt.
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert ergänzende Betreuung und Entlastung, etwa eine Alltagsbegleitung oder die Tagespflege. Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel gibt es zusätzlich bis zu 42 € im Monat.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige stoßen bei Pflegegrad 5 schnell an ihre Grenzen. Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr. Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen jährlich möglich – nutzen Sie dieses Budget bewusst, um selbst Kraft zu schöpfen.
Vollstationäre Pflege
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Leistungszuschlag von 2.096 € monatlich zu den pflegebedingten Kosten. Zusätzliche, mit der Verweildauer steigende Leistungszuschläge reduzieren den verbleibenden Eigenanteil weiter.
Praxisbeispiel: So rechnet sich Pflegegrad 5
Frau Schulz (85) ist nach einer schweren Demenz vollständig auf Hilfe angewiesen und wird mit Pflegegrad 5 zu Hause versorgt. Ihr Sohn organisiert die Pflege, ein Pflegedienst kommt dreimal täglich. Die Familie nutzt rund 80 % der Sachleistung.
- Sachleistung (80 % von 2.299 €): rund 1.839 € → an den Pflegedienst
- Restliches Pflegegeld (20 % von 990 €): 198 € → an den Sohn
- Entlastungsbetrag: 131 € für eine zusätzliche Betreuung
- Pflegehilfsmittel: bis 42 € für Verbrauchsmaterial
Für ein Pflegebett und einen barrierefreien Zugang wird die Wohnung angepasst. Über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Als der Sohn selbst erkrankt, finanziert die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahresbudget bis 3.539 €) eine vorübergehende Rundumversorgung – so bleibt die Versorgung auch in der Krise gesichert.
Besondere Unterstützung bei Pflegegrad 5
Bei der höchsten Pflegestufe geht es oft um eine sehr aufwendige Versorgung – manchmal auch um eine palliative Begleitung in der letzten Lebensphase. Neben den genannten Leistungen können Sie auf weitere Angebote zurückgreifen: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird über die Krankenkasse abgerechnet und sorgt für eine schmerzlindernde, würdevolle Betreuung zu Hause. Hospiz- und Trauerbegleitdienste, häufig ehrenamtlich getragen, stehen Angehörigen kostenfrei zur Seite. Und über den Entlastungsbetrag sowie die Verhinderungspflege lassen sich zusätzliche Betreuungsstunden finanzieren, damit Sie als Angehöriger durchatmen können.
Aus eigener Erfahrung weiß ich: In dieser Phase zählt nicht jede letzte Optimierung des Budgets, sondern dass Sie als Familie gemeinsam Kraft behalten. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung – ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Hospizdienst hilft Ihnen, die passenden Angebote zu finden, bevor die Belastung zu groß wird.
Wenn der Bescheid nicht passt
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe – eine weitere Höherstufung ist daher nicht möglich. Wurde jedoch nur Pflegegrad 4 zuerkannt, obwohl der Bedarf höher liegt, sollten Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder der Verbraucherzentrale unterstützen.
Stand: 2025/2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), §§ 36–45b SGB XI, Verbraucherzentrale.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 € im Monat (Stand 2025/2026) – der höchste Satz aller Pflegegrade. Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte im Begutachtungsverfahren nötig. Alternativ kann er bei außergewöhnlich hohem Versorgungsbedarf mit besonderen Anforderungen auch ohne diese Punktzahl anerkannt werden.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5?
Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich. Das ist der höchste Sachleistungsbetrag und deckt die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ab.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 im Heim?
Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Leistungszuschlag von 2.096 € monatlich. Zusätzliche Leistungszuschläge senken den Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer im Heim.