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Geldleistungen

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Die Pflegeversicherung hält deutlich mehr Leistungen bereit, als die meisten Familien kennen — und vieles wird nur auf Antrag gezahlt. In dieser Rubrik erklären wir jede Geldleistung im Detail: wer Anspruch hat, wie sich die Höhe nach dem Pflegegrad richtet, wie die Beantragung abläuft und welche Kombinationen möglich sind. Die Artikel richten sich an alle, die Leistungen für sich selbst oder einen Angehörigen ausschöpfen möchten — von der ersten Pflegegeld-Auszahlung über die Tagespflege bis zu Sonderfällen wie Krankenhausaufenthalt, Wohngruppenzuschlag oder Landespflegegeld. Starten Sie am besten mit dem Überblick über alle Pflegeleistungen — er zeigt, welche Ansprüche zu Ihrer Situation passen. Danach lohnt der Blick auf die einzelnen Bausteine, etwa den Entlastungsbetrag, der besonders häufig ungenutzt verfällt, oder den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Aus eigener Pflegeerfahrung können wir nur empfehlen, die Ansprüche einmal systematisch durchzugehen: Fast immer bleibt sonst etwas liegen. Wer konkret rechnen möchte, findet im Pflegeleistungs-Rechner ein Werkzeug, das alle Ansprüche für den jeweiligen Pflegegrad zusammenstellt.

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