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Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen & Geld
Pflegegrade · 24. Juni 2026

Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen & Geld

Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse verständlich erklärt – warum es kein Pflegegeld gibt. Stand 2025/2026.

6 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Als meine Schwiegermutter ihren ersten Bescheid bekam, stand dort „Pflegegrad 1“ – und ihre erste Reaktion war Enttäuschung: „Das bringt doch nichts.“ Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Das stimmt nicht. Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln, und wer sie kennt, holt deutlich mehr heraus, als die meisten vermuten. In diesem Beitrag erkläre ich ruhig und konkret, was Ihnen mit Pflegegrad 1 zusteht.

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist der Einstieg ins Pflegesystem. Er steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Begutachtung erreicht man dafür zwischen 12,5 und unter 27 Punkten. Das betrifft oft Menschen, die im Alltag noch vieles allein schaffen, aber an einzelnen Stellen Unterstützung brauchen – etwa beim Einkaufen, bei der Mobilität oder bei beginnender Vergesslichkeit.

Die Punkte werden über sechs Begutachtungsmodule ermittelt, von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags. Wie diese Bewertung genau funktioniert, lesen Sie in unserem Überblick zu den Pflegegraden und im Detail bei den Pflegegrad-Punkten.

In der Praxis bekommen Pflegegrad 1 häufig Menschen, die nach einem Sturz unsicherer geworden sind, die erste Anzeichen einer Demenz zeigen oder die wegen einer chronischen Erkrankung im Haushalt nicht mehr alles allein bewältigen. Es ist also kein „Sonderfall für ganz wenige“, sondern ein Grad, der sehr viele Familien in einer frühen Phase betrifft. Genau deshalb ist es so wichtig, die Leistungen früh zu kennen, statt sie erst Jahre später zu entdecken.

Die Besonderheit: Kein Pflegegeld, aber viele andere Leistungen

Hier liegt der wichtigste Unterschied zu allen höheren Graden: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine klassische Pflegesachleistung. Das wirkt zunächst ernüchternd – doch die Pflegekasse stellt stattdessen ein ganzes Bündel anderer Hilfen bereit. Die folgende Übersicht zeigt, was Ihnen 2026 zusteht:

Leistung Betrag Wofür
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfe
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen (häusliche Pflege)
Leistungszuschlag vollstationär 131 € / Monat Zuschuss im Pflegeheim
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis 4.180 € z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad

Hinzu kommen Anspruch auf Pflegeberatung, einen Hausnotruf-Zuschuss sowie technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett (meist leihweise über die Kasse).

Der Entlastungsbetrag – das Herzstück bei Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist bei Pflegegrad 1 die zentrale Geldleistung. Wichtig: Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Sie können ihn zum Beispiel verwenden für:

  • anerkannte Betreuungsangebote und Alltagsbegleiter,
  • eine Haushaltshilfe über einen zugelassenen Dienst,
  • Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich Hauswirtschaft.

Ein praktischer Vorteil: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können innerhalb des Jahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So lassen sich über mehrere Monate bis zu rund 1.500 € ansammeln.

Praxisbeispiel: So nutzt Familie M. den Pflegegrad 1

Frau M., 81, lebt allein und hat Pflegegrad 1. Sie ist geistig fit, aber unsicher auf den Beinen und vergisst manchmal ihre Medikamente. So sieht ihr Monat aus:

  • Eine Alltagsbegleiterin kommt zweimal pro Woche – bezahlt aus dem Entlastungsbetrag von 131 €.
  • Über die 42 € Pflegehilfsmittel erhält sie monatlich Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel als kostenloses Paket nach Hause.
  • Für mehr Sicherheit wurde mit Zuschuss der Kasse ein Hausnotrufsystem installiert.
  • Da sie sich im Bad schwertut, beantragte die Familie einen Umbau zur bodengleichen Dusche – die Kasse beteiligte sich mit bis zu 4.180 €.

Unterm Strich kostet Frau M. der Eigenanteil deutlich weniger, als viele befürchten – und ihre Selbstständigkeit bleibt länger erhalten.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf – oft unterschätzt

Zwei Leistungen werden bei Pflegegrad 1 besonders häufig übersehen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Grunde ein kostenloses Monatspaket: Bis zu einem Wert von 42 € erhalten Sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen oder Schutzschürzen. Viele Anbieter wickeln das direkt mit der Pflegekasse ab – Sie füllen einmal ein Formular aus und bekommen das Paket dann monatlich nach Hause geliefert, ohne in Vorleistung zu gehen.

Der Hausnotruf ist gerade für alleinlebende Menschen ein Sicherheitsanker. Über einen Knopf am Handgelenk lässt sich rund um die Uhr Hilfe rufen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Anschluss und monatliche Grundgebühr. Aus eigener Erfahrung schenkt das nicht nur dem Betroffenen, sondern vor allem den Angehörigen viel Ruhe – man weiß, dass im Notfall jemand erreichbar ist.

Denken Sie außerdem an die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie haben Anspruch darauf, und ein guter Berater zeigt oft Leistungen auf, an die man selbst nie gedacht hätte.

So beantragen Sie Pflegegrad 1

Der Antrag läuft wie bei allen Pflegegraden: ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt, um das Verfahren zu starten. Anschließend kommt ein Gutachter zur MDK-Begutachtung nach Hause. Bereiten Sie sich gut vor – ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf zu dokumentieren. Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Wenn sich der Zustand verschlechtert

Pflegegrad 1 ist oft nur der Anfang. Verschlechtert sich die Situation, sollten Sie zügig eine Höherstufung beantragen – meist auf Pflegegrad 2, der dann erstmals Pflegegeld und Sachleistungen eröffnet. Fällt der erste Bescheid aus Ihrer Sicht zu niedrig aus, lohnt sich häufig ein Widerspruch.

Was Sie selbst tragen müssen

Ehrlich bleibt zu sagen: Pflegegrad 1 deckt nicht alle Kosten. Eine umfangreiche tägliche Pflege durch einen ambulanten Dienst lässt sich damit nicht finanzieren, weil die klassische Pflegesachleistung fehlt. Wer dauerhaft mehr Hilfe braucht, sollte deshalb frühzeitig eine Höherstufung prüfen. Für leichtere Fälle aber ist Pflegegrad 1 ein sinnvoller Einstieg, der die richtigen Weichen stellt – von der Beratung über kleine Umbauten bis zur regelmäßigen Entlastung. Mein Rat aus der Praxis: Nutzen Sie diese frühe Phase, um in Ruhe Strukturen aufzubauen, solange der Druck noch gering ist. Das erspart später viel Hektik.

Hinweis: Stand der Beträge ist 2026. Die letzte Erhöhung (+4,5 %) erfolgte zum 1.1.2025; für 2026 bleiben die Werte unverändert.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de), §§ 28a, 39, 40, 45a, 45b SGB XI, Verbraucherzentrale. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegrad 1 ist der einzige Grad ohne Pflegegeld und ohne klassische Pflegesachleistung. Stattdessen gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Hausumbau.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung nötig. Das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1 im Monat?

Die zentrale Leistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Hinzu kommen 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie einmalige Zuschüsse, etwa bis 4.180 € für einen Hausumbau.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So lassen sich über das Jahr mehrere hundert Euro ansammeln.

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja. Gerade der Entlastungsbetrag, kostenlose Pflegehilfsmittel und der Zuschuss für einen barrierefreien Umbau helfen früh und entlasten den Alltag spürbar.

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