
Pflegegrad 4: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung: 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistung, Entlastungsbetrag & mehr. Alle Leistungen mit Rechenbeispiel.
Pflegegrad 4 stand bei meinem Schwiegervater an, als nach einem zweiten Schlaganfall fast nichts mehr ohne Hilfe ging. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: In dieser Phase ist es entscheidend, alle Leistungen zu kennen und auch wirklich abzurufen – sonst verschenkt man bares Geld und Entlastung. In diesem Beitrag führe ich Sie ruhig durch alle Ansprüche bei Pflegegrad 4, mit konkreten Beträgen und einem nachvollziehbaren Rechenbeispiel.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst vergibt ihn, wenn im Begutachtungsverfahren zwischen 70 und unter 90 Punkten erreicht werden. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Unterstützung angewiesen – beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen und oft auch bei der Kommunikation.
Häufige Auslöser sind fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen oder die Folgen eines Schlaganfalls. Wie die Punkte ermittelt werden, erklären wir im Detail unter Pflegegrad-Punkte. Eine Einordnung aller Stufen finden Sie in der Übersicht der Pflegegrade.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Für die Anerkennung von Pflegegrad 4 müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Begutachtungsergebnis von 70 bis unter 90 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment.
- Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich mindestens sechs Monate.
- Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt – siehe Pflegegrad beantragen.
- Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist erfolgt – Vorbereitung unter MD-Begutachtung.
Ein Tipp aus der Praxis: Gerade bei schwerster Pflegebedürftigkeit zählt jeder dokumentierte Handgriff. Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch macht den Aufwand für den Gutachter sichtbar und stützt die richtige Einstufung.
Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick
Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026; die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für 2028 geplant:
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 4 |
|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 800 € / Monat |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | 1.859 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam) | bis 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege (Leistungszuschlag) | 1.855 € / Monat |
| Zuschuss Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme |
Pflegegeld: 800 € im Monat
Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige sichergestellt, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 ein Pflegegeld von 800 € monatlich. Es ist nicht zweckgebunden und kann frei eingesetzt werden, etwa als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
Pflegesachleistung: 1.859 € im Monat
Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € im Monat zur Verfügung. Mehr zu den abrechenbaren Leistungen erfahren Sie unter Pflegesachleistungen.
Kombinationsleistung
Gerade bei Pflegegrad 4 ist die Kombinationsleistung sinnvoll: Ein Pflegedienst übernimmt anspruchsvolle Tätigkeiten wie die Grundpflege, während Angehörige den Rest abdecken. Das anteilig verbleibende Pflegegeld wird zusätzlich ausgezahlt.
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert Betreuungs- und Entlastungsangebote, zum Beispiel eine Alltagsbegleitung oder die Tagespflege. Für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es zusätzlich bis zu 42 € im Monat.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Damit pflegende Angehörige nicht ausbrennen, gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr. Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen jährlich möglich – etwa für Urlaub, Krankheit oder einfach eine dringend nötige Auszeit.
Vollstationäre Pflege
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungszuschlag von 1.855 € monatlich zu den pflegebedingten Kosten. Den verbleibenden Eigenanteil senken die zusätzlichen, mit der Heim-Verweildauer steigenden Leistungszuschläge.
Praxisbeispiel: So rechnet sich Pflegegrad 4
Herr Wagner (81) lebt nach einem Schlaganfall mit Pflegegrad 4 zu Hause. Seine Frau pflegt ihn, ist aber auf professionelle Unterstützung angewiesen. Ein Pflegedienst kommt zweimal täglich. Die Familie nutzt rund 70 % der Sachleistung.
- Sachleistung (70 % von 1.859 €): rund 1.301 € → an den Pflegedienst
- Restliches Pflegegeld (30 % von 800 €): 240 € → an die Ehefrau
- Entlastungsbetrag: 131 € für eine Betreuung an zwei Nachmittagen
- Pflegehilfsmittel: bis 42 € für Verbrauchsmaterial
Für das Badezimmer wird ein barrierefreier Umbau geplant. Über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € der Kosten. Als Frau Wagner einmal für drei Wochen ins Krankenhaus muss, finanziert die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahresbudget bis 3.539 €) die Ersatzversorgung.
Unterm Strich kombiniert die Familie mehrere Bausteine zu einer tragfähigen Lösung: professionelle Pflege am Morgen und Abend, Pflegegeld als Anerkennung für die Hauptpflegeperson, eine bezahlte Nachmittagsbetreuung über den Entlastungsbetrag und ein Sicherheitsnetz für Notfälle über die Verhinderungspflege. Genau dieses Zusammenspiel macht den Unterschied: Keine einzelne Leistung deckt den Bedarf bei Pflegegrad 4 vollständig ab, aber im Verbund tragen sie die Versorgung über lange Zeit. Mein Rat aus der Praxis: Setzen Sie sich einmal pro Jahr in Ruhe hin und prüfen Sie, ob alle Budgets ausgeschöpft sind – ungenutzte Entlastungsbeträge etwa verfallen sonst.
Entlastung für pflegende Angehörige
Bei Pflegegrad 4 ist die Belastung für die Hauptpflegeperson hoch – körperlich wie seelisch. Nutzen Sie deshalb konsequent die Angebote, die Sie entlasten. Die Tagespflege verschafft Ihnen tagsüber Freiräume, während Ihr Angehöriger gut betreut ist. Pflegekurse der Pflegekassen vermitteln rückenschonende Handgriffe und sind kostenlos. Und denken Sie an Ihre eigene soziale Absicherung: Bei einer Pflege von mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson ein. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie leicht man die eigene Gesundheit hintanstellt – tun Sie es nicht. Wer pflegt, muss auch auf sich selbst achten, sonst trägt am Ende niemand mehr.
Höherstufung und Widerspruch
Verschlechtert sich der Zustand weiter Richtung Pflegegrad 5, beantragen Sie eine Höherstufung. Wurde Pflegegrad 4 zu niedrig festgesetzt oder abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – Korrekturen sind keine Seltenheit.
Stand: 2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), §§ 36–45b SGB XI, Verbraucherzentrale.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.
Die wichtigsten Grundlagen für pflegende Angehörige bündelt unser Ratgeber Pflege-Grundwissen für Angehörige.
Budgets clever kombinieren, umwandeln und ansparen
Der eigentliche Hebel bei Pflegegrad 4 liegt selten in einer einzelnen Leistung, sondern darin, mehrere Töpfe geschickt zu verzahnen. Drei Mechanismen kennen die wenigsten Familien – dabei bringen sie zusammen schnell mehrere hundert Euro monatlich zusätzliche Entlastung.
Sachleistung in Entlastungsangebote umwandeln
Wenn Sie den ambulanten Pflegedienst nicht in vollem Umfang benötigen, dürfen Sie bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (sogenannter Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI). Bei Pflegegrad 4 sind das rechnerisch bis zu 743 € monatlich (40 % von 1.859 €), die Sie zusätzlich zum Entlastungsbetrag für eine Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Betreuung einsetzen können.
Ein Rechenbeispiel: Frau Berger nutzt nur 60 % ihrer Sachleistung (rund 1.115 €) für die morgendliche Grundpflege. Von den verbleibenden 744 € wandelt sie den erlaubten Anteil um und bezahlt damit eine anerkannte Betreuungskraft, die dreimal pro Woche kommt. Wichtig: Umgewandelt werden kann nur der tatsächlich freie Teil der Sachleistung, und der eingesetzte Betrag reduziert das anteilige Pflegegeld entsprechend.
Entlastungsbetrag ansparen statt verfallen lassen
Der Entlastungsbetrag von 131 € muss nicht Monat für Monat aufgebraucht werden. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres bleiben Ihnen erhalten und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. So lässt sich über mehrere Monate ein spürbares Polster aufbauen – etwa für eine intensivere Betreuungsphase oder um eine teurere Einzelmaßnahme zu finanzieren. Aus der Praxis mein dringender Rat: Reichen Sie die Belege regelmäßig ein und behalten Sie den Stichtag im Blick, denn was nach dem 30. Juni übrig ist, verfällt endgültig.
Verhinderungspflege stundenweise nutzen
Viele denken bei Verhinderungspflege nur an ganze Urlaubswochen. Sie lässt sich aber auch stundenweise abrufen – etwa für einen Arzttermin der Pflegeperson oder einen freien Nachmittag. Beträgt die einzelne Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, wird sie nicht auf die maximale Wochenzahl angerechnet, sondern nur der Geldbetrag verbraucht. Zusammen mit der Kurzzeitpflege steht Ihnen dafür der gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung. So können Sie das Budget flexibel über das Jahr strecken, statt es in einem Block zu verplanen.
Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 berechnen
Der oben genannte Leistungszuschlag von 1.855 € deckt die pflegebedingten Kosten im Heim nicht vollständig. Was am Ende auf der Heimrechnung steht, setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen – nur einen davon bezuschusst die Pflegekasse mit einem festen Betrag.
- Pflegebedingter Eigenanteil (EEE): in jeder Einrichtung für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
- Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“): Kost und Logis, von der Pflegekasse nie übernommen.
- Investitionskosten: anteilige Gebäude- und Instandhaltungskosten.
- Ausbildungsumlage: je nach Bundesland unterschiedlich.
Auf den pflegebedingten Eigenanteil zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Wohndauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr wird übernommen:
| Wohndauer im Heim | Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| 0 bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| ab dem 37. Monat | 75 % |
Ein Rechenbeispiel: Der pflegebedingte Eigenanteil eines Heims beträgt 1.400 € im Monat. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse davon 15 %, also 210 € – zusätzlich zum festen Leistungszuschlag von 1.855 €, der direkt an die Einrichtung fließt. Bleibt Ihr Angehöriger länger als drei Jahre, steigt der Zuschlag auf 75 %, sodass vom pflegebedingten Eigenanteil nur noch 350 € bei Ihnen verbleiben. Die Hotel- und Investitionskosten tragen Sie in jeder Phase selbst; reicht die Rente dafür nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein.
Weitere Ansprüche, die bei Pflegegrad 4 oft übersehen werden
Neben den bekannten Geldleistungen gibt es eine Reihe von Ansprüchen, die im Alltag echte Entlastung bringen, aber selten von allein angeboten werden. Fragen Sie aktiv danach.
Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Neben den Verbrauchshilfsmitteln (bis 42 € monatlich) übernimmt die Pflegekasse auch technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Lifter – häufig leihweise, dann sogar ohne Zuzahlung. Ein Hausnotruf wird bei häuslicher Pflege mit bis zu 25,50 € monatlich bezuschusst und gibt gerade bei Alleinlebenden Sicherheit. Für einen barrierefreien Umbau steht der bereits erwähnte Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bereit; lebt der Pflegebedürftige mit anderen Anspruchsberechtigten zusammen, kann sich dieser Zuschuss sogar vervielfachen.
Wohngruppenzuschlag
Wird Ihr Angehöriger in einer ambulant betreuten Wohngruppe versorgt, gibt es zusätzlich einen Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich für eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft (§ 45f SGB XI, bis Ende 2025 § 38a SGB XI). Diese Wohnform ist eine oft übersehene Alternative zwischen der Pflege in den eigenen vier Wänden und dem klassischen Heim.
Steuerliche Entlastung und soziale Absicherung
Pflegende Angehörige, die unentgeltlich pflegen, können bei Pflegegrad 4 einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € pro Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Zur bereits im Beitrag erwähnten Rentenversicherung kommt hinzu, dass die Pflegekasse für berücksichtigungsfähige Pflegepersonen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernehmen kann, wenn die Pflege eine Erwerbstätigkeit ersetzt. Und über die Pflegezeit und Familienpflegezeit lässt sich die Berufstätigkeit für die Pflege rechtlich abgesichert reduzieren oder pausieren – ein Baustein, der finanziell und emotional Luft verschafft.
Abgrenzung: Wann ist es Pflegegrad 4 – und nicht 3 oder 5?
Zwischen den Stufen liegen manchmal nur wenige Punkte, aber deutliche Unterschiede bei Geld und Leistungen. Wer versteht, worauf der Gutachter achtet, kann die Einstufung besser einordnen und im Zweifel gezielt widersprechen.
Gegenüber Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung, 47,5 bis unter 70 Punkte) zeigt sich Pflegegrad 4 vor allem darin, dass die Selbstständigkeit in nahezu allen Bereichen verloren geht: Ein Mensch mit Pflegegrad 3 kann viele Handgriffe noch mit Anleitung oder Teilhilfe bewältigen, bei Pflegegrad 4 ist durchgehend vollständige Übernahme nötig. Der Unterschied schlägt sich unmittelbar im Geld nieder – das Pflegegeld steigt von 599 € auf 800 €, die Sachleistung von 1.497 € auf 1.859 €.
Gegenüber Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) ist die Grenze fließend. Der entscheidende Unterschied liegt oft in besonderen Bedarfslagen: Bei Pflegegrad 5 liegen in der Regel schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor – etwa bei künstlicher Ernährung, dauerhafter Beatmung oder vollständiger Immobilität. Beobachten Sie eine solche Verschlechterung, lohnt sich der Blick auf die Leistungen bei Pflegegrad 5 und ein Antrag auf Höherstufung.
Ein praktischer Hinweis: Für die Einstufung zählt nicht die Diagnose, sondern der konkrete Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltags). Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb in unterschiedlichen Pflegegraden landen. Genau deshalb ist eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung so wichtig.
Häufige Fehler bei Pflegegrad 4 – und wie Sie sie vermeiden
In der Begleitung meines Schwiegervaters habe ich die immer gleichen Stolperfallen erlebt. Diese Checkliste bewahrt Sie vor den teuersten davon:
- Budgets verfallen lassen: Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag müssen aktiv abgerufen und mit Belegen abgerechnet werden. Setzen Sie sich einen festen Halbjahrestermin, um den Stand zu prüfen.
- Nur eine Leistung wählen: Wer sich starr für reines Pflegegeld oder reine Sachleistung entscheidet, verschenkt Flexibilität. Die Kombinationsleistung und der Umwandlungsanspruch holen mehr aus dem Budget heraus.
- Beratungseinsatz vergessen: Bei reinem Pflegegeld ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad 4 seit 2026 halbjährlich verpflichtend (bis Ende 2025 war er vierteljährlich). Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
- Verschlechterung nicht dokumentieren: Wenn der Zustand Richtung Pflegegrad 5 kippt, verzögert fehlende Dokumentation die Höherstufung. Halten Sie Veränderungen schriftlich fest.
- Zu früh aufgeben: Ein zu niedriger Bescheid ist kein Endpunkt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich und wird häufiger korrigiert, als viele denken.
- Verhinderungspflege ungenutzt: Das größte Einzelbudget bleibt am häufigsten liegen. Planen Sie feste Auszeiten fest ein, bevor die Erschöpfung Sie dazu zwingt.
Wenn Sie diese Punkte im Blick behalten und die Töpfe bewusst kombinieren, holen Sie bei Pflegegrad 4 spürbar mehr Entlastung heraus – finanziell wie im Alltag. Genau das entscheidet am Ende darüber, ob die Pflege zu Hause über Jahre tragfähig bleibt.
Stand und Quellen
Stand: 2026. Die genannten Beträge (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) gelten für 2025 und 2026 unverändert bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.
Quellen: § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, § 39 SGB XI – Verhinderungspflege, § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflege- oder Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 € im Monat (Stand 2026). Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.
Wie viele Punkte sind für Pflegegrad 4 nötig?
Für Pflegegrad 4 müssen im Begutachtungsverfahren 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4?
Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € monatlich. Damit werden Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes abgerechnet.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Heim?
Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungszuschlag von 1.855 € monatlich. Zusätzliche Leistungszuschläge senken den Eigenanteil mit der Verweildauer im Heim.