
Neues Begutachtungsassessment (NBA): So wird Pflege bewertet
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet Pflegebedürftigkeit über sechs Module. So entsteht aus Punkten der Pflegegrad – verständlich erklärt.
Wer einen Pflegegrad beantragt, begegnet früher oder später dem Begriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) – dem einheitlichen Verfahren, nach dem in Deutschland seit 2017 die Pflegebedürftigkeit eingestuft wird. Stand: 2026. Statt nur Minuten für Waschen oder Anziehen zu zählen, fragt das NBA, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Aus den Einzelbewertungen entsteht ein gewichteter Gesamtwert, und dieser Wert entscheidet über den Pflegegrad 1 bis 5. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Module es gibt, wie sie gewichtet werden und wie aus Punkten am Ende ein konkreter Pflegegrad wird.
Die Idee hinter dem NBA: Selbstständigkeit statt Minuten
Das alte System fragte vor allem nach körperlichen Hilfen und der Zeit, die dafür nötig war. Demenzkranke Menschen, die körperlich noch fit sind, aber Beaufsichtigung brauchen, fielen dabei oft durchs Raster. Das NBA dreht den Blick um: Es misst nicht mehr den Pflegeaufwand in Minuten, sondern den Grad der Selbstständigkeit. Die Leitfrage lautet stets: Kann die Person eine Aktivität allein, mit etwas Hilfe oder gar nicht mehr ausführen? Dadurch werden körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichberechtigt erfasst – ein wichtiger Fortschritt gerade für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Konkret heißt das: Der Gutachter prüft in jedem Modul mehrere Einzelfragen und stuft die Selbstständigkeit auf einer Skala ein – von „selbstständig“ über „überwiegend selbstständig“ und „überwiegend unselbstständig“ bis „unselbstständig“. Je weniger ein Mensch allein bewältigt, desto mehr Punkte fließen in die Bewertung. Wichtig zu verstehen: Es kommt nicht darauf an, ob bereits ein Pflegedienst hilft, sondern ob die Person die Tätigkeit grundsätzlich noch selbst könnte. Auch eine vorhandene Hilfsmittelversorgung – etwa ein Rollator – wird berücksichtigt, wenn sie die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert. So entsteht ein objektives Bild, das unabhängig davon ist, wer im Alltag faktisch die Pflege übernimmt.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
Das Herzstück des NBA sind sechs Module. Jedes deckt einen anderen Lebensbereich ab und fließt mit einem festen Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein. Eine Besonderheit: Die Module 2 und 3 werden zwar beide erhoben, aber nur das Modul mit dem höheren Wert zählt in die Berechnung – beide zusammen machen 15 Prozent aus.
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 / 3 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt) | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Auffällig ist das Gewicht von Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 Prozent. Hier geht es um alltägliche Grundbedürfnisse wie Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang. Wer in diesem Bereich auf Hilfe angewiesen ist, erreicht entsprechend rasch eine höhere Einstufung. Eine genauere Aufschlüsselung der Punktevergabe finden Sie in unserem Beitrag zu Pflegegrad-Punkten.
Von den Punkten zum Pflegegrad
In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte je nach Selbstständigkeit. Diese Rohwerte werden über die genannten Prozentsätze zu gewichteten Punkten umgerechnet und zu einem Gesamtwert von maximal 100 Punkten addiert. Anhand fester Schwellen ergibt sich daraus der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 | gering |
| Pflegegrad 2 | ab 27 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 | schwer |
| Pflegegrad 4 | ab 70 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | ab 90 | schwerst mit besonderen Anforderungen |
Ein Beispiel macht das anschaulich: Frau Berger, 78 Jahre, hat nach einem Schlaganfall deutliche Einschränkungen bei der Selbstversorgung und der Mobilität, ist geistig aber weitgehend klar. In Modul 4 erreicht sie viele Punkte, in den Modulen 2/3 nur wenige. Ihr gewichteter Gesamtwert liegt bei rund 50 Punkten – das ergibt Pflegegrad 3. Hätte sie zusätzlich starke kognitive Einschränkungen, könnte Modul 2 den Wert weiter anheben.
Dieses Punktesystem hat einen großen Vorteil: Es ist nachvollziehbar und überprüfbar. Im Gutachten steht für jedes Modul, wie viele Punkte vergeben wurden und warum. Sollten Sie nach dem Bescheid das Gefühl haben, dass der Pflegegrad zu niedrig ausgefallen ist, lohnt sich ein Blick in genau diese Aufschlüsselung. Häufig liegt der Knackpunkt in einem einzelnen Modul – etwa weil ein nächtlicher Hilfebedarf oder eine Verhaltensauffälligkeit beim Termin nicht zur Sprache kam. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Widerspruch gezielt begründen, statt pauschal „zu wenig“ zu reklamieren.
Der Ablauf der Begutachtung
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse beauftragt diese eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten die Medicproof GmbH. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, schaut sich die Wohnsituation an und führt das strukturierte Gespräch entlang der sechs Module. Angehörige dürfen – und sollten – dabei sein. Wie Sie sich konkret vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber zur MDK-Begutachtung. Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung muss die Pflegekasse in der Regel über den Antrag entscheiden.
Mein Tipp aus der eigenen Erfahrung: Schönreden hilft niemandem. Beschreiben Sie ehrlich, was an einem schlechten Tag nicht mehr funktioniert – nicht nur, was an guten Tagen noch klappt. Ein geführtes Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen ist dabei Gold wert.
Fazit
Das Neue Begutachtungsassessment bewertet Pflegebedürftigkeit fair und ganzheitlich: Sechs Module, klare Gewichtungen und feste Punkteschwellen führen zu einem nachvollziehbaren Pflegegrad. Wer den Aufbau kennt, kann die Begutachtung gezielt vorbereiten und realistisch einschätzen, welche Einstufung zu erwarten ist. Einen Überblick über alle Stufen und Leistungen bietet unsere Pflegegrade-Übersicht.
Häufige Fragen
Was ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA)?
Das NBA ist das seit 2017 gültige Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad. Es misst über sechs Module den Grad der Selbstständigkeit statt des Pflegeaufwands in Minuten.
Welche sechs Module gibt es im NBA?
Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ab wie vielen Punkten erhält man Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird ab einem gewichteten Gesamtwert von 27 Punkten vergeben. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3.
Welches Modul wird am stärksten gewichtet?
Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Es umfasst alltägliche Grundbedürfnisse wie Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang.