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Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten
Geldleistungen · 24. Juni 2026

Tagespflege: Ablauf, Leistungen & Kosten

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige tagsüber – zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung. Ablauf, Leistungen und Kosten je Pflegegrad erklärt.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wertvoll ein paar verlässliche Stunden am Tag sein können. Man muss zur Arbeit, will einkaufen oder einfach einmal durchatmen – und der Angehörige soll trotzdem gut betreut sein. Genau das leistet die Tagespflege. Das Schöne daran: Sie kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung, ohne dass diese gekürzt werden. In diesem Ratgeber erkläre ich Ablauf, Leistungen und Kosten.

Was ist Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege (§ 41 SGB XI). Der Pflegebedürftige verbringt einzelne Tage oder mehrere Tage pro Woche in einer Tagespflege-Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Oft gehört ein Fahrdienst dazu, der morgens abholt und nachmittags zurückbringt.

In der Einrichtung wird der Tag strukturiert gestaltet: gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigung, Bewegung, Gedächtnistraining und natürlich die nötige pflegerische Betreuung. Für viele Pflegebedürftige ist das ein Gewinn an Gesellschaft und Aktivität – und für die Angehörigen eine spürbare Entlastung.

Der große Vorteil: Tagespflege wird nicht angerechnet

Das ist der wichtigste Punkt, den viele Familien nicht wissen: Die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Sie erhalten also weiterhin Ihr volles Pflegegeld zu Hause und zusätzlich den Tagespflege-Betrag. Das macht diese Leistung so attraktiv.

Wie viel zahlt die Pflegekasse? Beträge je Pflegegrad

Für die Tagespflege steht ein eigener monatlicher Höchstbetrag zur Verfügung – in der Höhe der Pflegesachleistung des jeweiligen Pflegegrades. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Tagespflege-Betrag; hier kann aber der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Pflegegrad Monatlicher Höchstbetrag Tagespflege
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €

Aus diesem Betrag werden die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für den Fahrdienst gedeckt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung tragen Sie als Eigenanteil – dafür lässt sich aber wiederum der Entlastungsbetrag nutzen.

Praxisbeispiel: Tagespflege neben dem Pflegegeld

Frau L. pflegt ihren Mann (Pflegegrad 3) zu Hause und arbeitet halbtags. An drei Tagen pro Woche besucht ihr Mann eine Tagespflege-Einrichtung. Ein Fahrdienst holt ihn morgens ab. Frau L. erhält weiterhin das volle Pflegegeld für Pflegegrad 3 – denn die Tagespflege wird nicht angerechnet. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse die Tagespflege bis zu 1.497 € im Monat. So kann Frau L. ihrem Beruf nachgehen, und ihr Mann genießt die Gesellschaft und das Programm in der Einrichtung. Eine Lösung, von der beide profitieren.

Wie läuft ein Tag in der Tagespflege ab?

Viele Angehörige fragen sich, was ihr Familienmitglied dort eigentlich den ganzen Tag macht. Der Ablauf ist meist verlässlich strukturiert: Nach der Ankunft am Vormittag gibt es oft ein gemeinsames Frühstück, dann folgen Beschäftigungsangebote wie Gedächtnistraining, leichte Gymnastik, Basteln oder Singen. Mittags wird gemeinsam gegessen, danach gibt es eine Ruhephase. Am Nachmittag stehen erneut Aktivitäten oder ein gemütliches Kaffeetrinken an, bevor der Fahrdienst zurückbringt. Für Menschen, die zu Hause oft allein sind, ist dieser Rhythmus und die Gesellschaft ein echter Gewinn an Lebensqualität.

Tagespflege und Kombinationsleistung

Besonders flexibel wird es, wenn Sie die Tagespflege mit anderen Leistungen verbinden. Da die Tagespflege einen eigenen Betrag hat, bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung unberührt. Wer zu Hause zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung über die Kombinationsleistung verbinden – und die Tagespflege kommt obendrauf. So lässt sich ein individuelles Versorgungspaket schnüren, das genau zum Alltag passt.

Häufige Fragen zur Anrechnung

Der wichtigste Punkt sei noch einmal betont, weil er so oft missverstanden wird: Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Sie ist ein zusätzlicher Topf. Anders gesagt: Wer Tagespflege nutzt, verliert nichts von dem, was er ohnehin bekommt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass gerade diese Sorge viele Familien zunächst zögern lässt – völlig unnötig. Lediglich für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung fällt ein Eigenanteil an, der sich mit dem Entlastungsbetrag abfedern lässt.

Für wen eignet sich die Tagespflege besonders?

Aus eigener Erfahrung weiß ich: Die Tagespflege ist nicht für jeden gleich gut geeignet, aber für viele eine ideale Lösung. Besonders profitieren:

  • Berufstätige Angehörige: Wer arbeitet, kann die Pflege so mit dem Beruf vereinbaren, ohne den Angehörigen allein zu lassen.
  • Menschen mit beginnender Demenz: Der strukturierte Tag, feste Abläufe und Gesellschaft wirken oft stabilisierend und aktivierend.
  • Vereinsamte Pflegebedürftige: Wer zu Hause viel allein ist, gewinnt Kontakte und Abwechslung.
  • Familien am Limit: Die regelmäßige Entlastung beugt einer Überlastung der pflegenden Angehörigen vor.

Weniger geeignet ist die Tagespflege, wenn der Transport in die Einrichtung den Betroffenen stark belastet oder eine sehr aufwändige medizinische Versorgung nötig ist. Im Zweifel hilft ein Probetag, das herauszufinden.

Häufige Fehler bei der Tagespflege

  • Sorge vor Anrechnung: Viele verzichten unnötig, weil sie eine Kürzung des Pflegegeldes befürchten – die es nicht gibt.
  • Fahrdienst nicht eingeplant: Klären Sie vorab, ob die Einrichtung einen Fahrdienst anbietet und ob er im Betrag enthalten ist.
  • Entlastungsbetrag nicht genutzt: Der Eigenanteil für Verpflegung lässt sich oft mit dem Entlastungsbetrag decken.
  • Höherstufung übersehen: Steigt der Pflegebedarf, erhöht eine Höherstufung auch den Tagespflege-Betrag.

So nutzen Sie die Tagespflege

  • Einrichtung suchen: Erkundigen Sie sich nach Tagespflege-Angeboten in Ihrer Nähe – viele haben einen eigenen Fahrdienst.
  • Probetag vereinbaren: Ein Schnuppertag hilft, ob sich der Angehörige wohlfühlt.
  • Mit der Pflegekasse abstimmen: Die Einrichtung rechnet die pflegebedingten Kosten meist direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombination prüfen: Tagespflege lässt sich gut mit Pflegegeld und der Kombinationsleistung verbinden.

Ein Hinweis aus der Praxis: Wenn sich der Pflegeaufwand insgesamt erhöht, kann eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein – damit steigt auch der Tagespflege-Betrag. Einen Gesamtüberblick bietet die Pflegegrade-Übersicht.

Stand: 2025/2026.

„Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), § 41 SGB XI, Verbraucherzentrale, Pflegewegweiser NRW.“

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatung. Beträge und Regelungen geben den Stand 2025/2026 wieder.

Häufige Fragen

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Die Tagespflege ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Sie erhalten beides nebeneinander.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?

Der monatliche Höchstbetrag entspricht der Pflegesachleistung des Pflegegrades: 796 € (PG2), 1.497 € (PG3), 1.859 € (PG4) und 2.299 € (PG5).

Sind Unterkunft und Verpflegung im Betrag enthalten?

Nein. Aus dem Tagespflege-Betrag werden pflegebedingte Kosten und der Fahrdienst gedeckt. Unterkunft und Verpflegung sind ein Eigenanteil, der sich teils mit dem Entlastungsbetrag decken lässt.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?

Einen eigenen Tagespflege-Betrag gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für die Tagespflege eingesetzt werden.

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