
Pflegewohngeld: Zuschuss zu Investitionskosten im Heim
Pflegewohngeld bezuschusst die Investitionskosten im Pflegeheim – in NRW und Schleswig-Holstein. Voraussetzungen, Vermögensgrenzen und Antrag im Überblick.
Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss des Landes zu den sogenannten Investitionskosten eines Pflegeheims – also zu dem Teil der Heimrechnung, der für Gebäude, Miete und Instandhaltung anfällt. Diese Leistung gibt es nur noch in wenigen Bundesländern: Neu beantragen können Sie sie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in Mecklenburg-Vorpommern läuft sie ausschließlich für Altfälle weiter. Wo es das Pflegewohngeld gibt, entlastet es die Heimrechnung spürbar – in NRW liegen die Investitionskosten im Schnitt bei 646 € im Monat. Stand: Juli 2026.
Was sind Investitionskosten – und warum gibt es dafür einen Zuschuss?
Die Rechnung eines Pflegeheims besteht aus mehreren Bausteinen: dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung – und den Investitionskosten. Mit ihnen legt der Träger seine Aufwendungen für das Gebäude, für Miete oder Pacht, Modernisierung und Instandhaltung auf die Bewohnerinnen und Bewohner um. § 82 SGB XI erlaubt diese gesonderte Berechnung ausdrücklich; man kann die Investitionskosten deshalb als eine Art „zweite Miete“ im Heim verstehen. Wie sich die Heimrechnung insgesamt zusammensetzt, erklären wir im Beitrag zu den Pflegeheim-Kosten.
Für die Förderung dieser Investitionen sind nach § 9 SGB XI die Bundesländer zuständig. Die meisten Länder haben sich aus dieser Förderung zurückgezogen – die Bewohner zahlen dort alles selbst. Einige Länder haben stattdessen ein bewohnerbezogenes Pflegewohngeld eingeführt: Das Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt an das Pflegeheim überwiesen und mindert Ihren Eigenanteil im Pflegeheim Monat für Monat. Wie viel das ausmachen kann, zeigen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek): In NRW lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr zum 1. Januar 2026 bei 3.582 € – davon entfielen 646 € auf Investitionskosten.
In welchen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld?
Ob Sie Pflegewohngeld erhalten können, hängt vom Standort des Pflegeheims ab – nicht davon, wo Sie früher gewohnt haben. Stand Juli 2026 gilt:
| Bundesland | Rechtsgrundlage | Stand 2026 |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | § 14 APG NRW | Neuanträge möglich |
| Schleswig-Holstein | § 6 Abs. 4 LPflegeG i. V. m. LPflegeGVO | Neuanträge möglich, max. 15,35 € pro Tag |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 9 LPflegeG M-V | Nur Altfälle (Anspruch bis 31.12.2012 entstanden) |
Andere Länder hatten das Pflegewohngeld früher ebenfalls, haben es aber abgeschafft – Niedersachsen bereits 2003, das Saarland 2009 und Hamburg 2010. Lebt Ihr Angehöriger in einem Heim außerhalb von NRW oder Schleswig-Holstein, bleibt bei einer Finanzierungslücke in der Regel nur der Weg über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Pflegewohngeld in NRW: Voraussetzungen und Vermögensgrenze
In Nordrhein-Westfalen ist das Pflegewohngeld in § 14 des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) geregelt. Die wichtigsten Voraussetzungen: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen, die Person lebt dauerhaft vollstationär im Pflegeheim (Kurzzeitpflege zählt nicht), und Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Investitionskosten selbst zu tragen. Die Einrichtung muss zudem förderfähig sein – das ist bei zugelassenen Pflegeheimen in NRW der Regelfall.
Beim Vermögen gilt eine Schongrenze von 10.000 € für Alleinstehende und 15.000 € für (Ehe-)Paare: Erspartes bis zu dieser Höhe bleibt unangetastet, nur darüber liegendes Vermögen müssen Sie zunächst für die Investitionskosten einsetzen. Was generell zum geschützten Vermögen zählt, lesen Sie im Beitrag zum Schonvermögen. Ein weiterer Vorteil: Das Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe. Kinder werden nicht über einen Unterhaltsrückgriff herangezogen, und die Zahlung geht direkt an das Heim, das sie in der Monatsrechnung abziehen muss.
Den Antrag stellen Sie beim örtlich zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Auch das Pflegeheim selbst kann den Antrag stellen – allerdings nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung können wir nur empfehlen, dieses Thema früh bei der Heimverwaltung anzusprechen: Die Verwaltungen kennen das Verfahren, wissen, welche Nachweise das Sozialamt sehen will, und helfen beim Ausfüllen meist unkompliziert.
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein: bis zu 15,35 € pro Tag
In Schleswig-Holstein wird das Pflegewohngeld an den Träger der Pflegeeinrichtung gezahlt, wenn Einkommen und Vermögen der Bewohnerin oder des Bewohners zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreichen. Maximal sind 15,35 € täglich möglich – aufs Jahr gerechnet also gut 460 € im Monat. Den Antrag stellt in der Regel der Heimträger beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt; dafür braucht er Ihre Zustimmung. Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise können Sie der Behörde auch direkt oder in einem verschlossenen Umschlag zuleiten, wenn Sie sie dem Heim nicht offenlegen möchten. Gezahlt wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat – und sogar rückwirkend ab Vorliegen der Voraussetzungen, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Leistungsbescheid der Pflegekasse gestellt wird. Diese Frist sollten Sie sich beim Heimeinzug unbedingt notieren.
Mecklenburg-Vorpommern: nur noch Bestandsschutz
Mecklenburg-Vorpommern hat das Pflegewohngeld zum Jahresende 2012 für Neufälle abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2013 sind keine neuen Anträge mehr möglich; nur wer die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2012 erfüllt und den Anspruch geltend gemacht hatte, erhält die Leistung aus Bestandsschutz weiter. Für alle, die heute in M-V neu ins Heim ziehen, führt der Weg bei einer Finanzierungslücke direkt zur Hilfe zur Pflege.
Beispielrechnung: So wirkt das Pflegewohngeld
Beispiel: Frau M. (Pflegegrad 3) lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim in Münster. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse bleibt ein monatlicher Eigenanteil von 3.550 €, darin enthalten sind 620 € Investitionskosten. Aus ihrer Rente und einer kleinen Betriebsrente kann Frau M. rund 3.000 € aufbringen – es fehlen also 550 € im Monat. Ihr Sparguthaben von 8.500 € liegt unter der Schongrenze von 10.000 € und bleibt geschützt. Da ihre Lücke (550 €) kleiner ist als die Investitionskosten (620 €), übernimmt das Sozialamt die 550 € als Pflegewohngeld und zahlt sie direkt an das Heim. Frau M. muss keine Sozialhilfe beantragen, und ihre Kinder werden nicht zur Kasse gebeten. Das Beispiel ist vereinfacht – die genaue Berechnung nach § 14 APG NRW nimmt das Sozialamt anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte vor. Einen ersten Überblick über Ihre voraussichtliche Lücke verschafft Ihnen unser Pflegekosten-Rechner.
Pflegewohngeld oder Hilfe zur Pflege – was gilt wann?
Die Faustregel: Reicht Ihr Geld für alles außer die Investitionskosten, ist das Pflegewohngeld die richtige Leistung. Ist die Finanzierungslücke dagegen größer als die Investitionskosten – fehlt also auch Geld für den pflegebedingten Eigenanteil oder für Unterkunft und Verpflegung –, wird stattdessen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gewährt, die dann die gesamte Lücke einschließlich der Investitionskosten abdeckt. Das Pflegewohngeld ist damit vor allem für Menschen gedacht, deren Einkommen knapp über der Sozialhilfeschwelle liegt. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie unangenehm vielen älteren Menschen der Gedanke an „Sozialhilfe“ ist – das Pflegewohngeld ist hier die deutlich niedrigschwelligere Leistung, die Sie ohne schlechtes Gewissen nutzen sollten. Stellen Sie im Zweifel beide Anträge beim Sozialamt; die Behörde prüft dann, welche Leistung greift.
Stand und Quellen
Stand: Juli 2026. Quellen: § 82 SGB XI, § 9 SGB XI, Verbraucherzentrale NRW zum Pflegewohngeld, vdek NRW: Eigenanteile Stand 01.01.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse bzw. des zuständigen Sozialamts.
Häufige Fragen
In welchen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld?
Stand Juli 2026 können Sie Pflegewohngeld nur für Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein neu beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit 2013 nur noch an Altfälle gezahlt, deren Anspruch bis Ende 2012 entstanden ist. Entscheidend ist der Standort des Heims, nicht Ihr früherer Wohnort.
Wie hoch ist die Vermögensgrenze beim Pflegewohngeld in NRW?
In Nordrhein-Westfalen bleiben 10.000 Euro Vermögen bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Paaren geschützt. Nur Vermögen oberhalb dieser Grenze müssen Sie zunächst für die Investitionskosten einsetzen. Die genaue Berechnung nimmt das Sozialamt nach Paragraf 14 APG NRW vor.
Wird das Pflegewohngeld an mich ausgezahlt?
Nein. Das Pflegewohngeld wird direkt an das Pflegeheim überwiesen und muss dort von Ihrer Monatsrechnung abgezogen werden. Sie merken die Entlastung also an einem niedrigeren Eigenanteil, nicht an einer Überweisung auf Ihr Konto.
Müssen meine Kinder für die Investitionskosten aufkommen?
Nein. Das Pflegewohngeld ist keine Sozialhilfe, ein Unterhaltsrückgriff auf die Kinder findet nicht statt. Auch deshalb lohnt sich der Antrag für Familien, die den Gang zum Sozialamt bisher gescheut haben.
Was passiert, wenn das Pflegewohngeld nicht ausreicht?
Ist Ihre monatliche Finanzierungslücke größer als die reinen Investitionskosten, wird statt des Pflegewohngeldes Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gewährt. Diese deckt dann die gesamte Lücke einschließlich der Investitionskosten ab. Stellen Sie im Zweifel beide Anträge beim Sozialamt.