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Pflegekosten-Rechner

Pflegekosten-Rechner (Heim-Eigenanteil)

Berechnen Sie überschlägig Ihren monatlichen Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt einen festen Leistungsbetrag; der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt Ihren pflegebedingten Eigenanteil je nach Heim-Aufenthaltsdauer (Stand 2025/2026).

Leistung der Pflegekasse– €
Pflegebedingter Eigenanteil (vor Zuschlag)– €
Leistungszuschlag § 43c (15 %)– €
Pflegebedingter Eigenanteil (nach Zuschlag)– €
+ Unterkunft & Verpflegung– €
+ Investitionskosten– €
Ihr Eigenanteil / Monat– €

Überschlägige Orientierung. Der Leistungszuschlag beträgt 15 % (bis 12 Monate), 30 % (ab dem 13. Monat), 50 % (ab dem 25. Monat) und 75 % (ab dem 37. Monat) auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie in voller Höhe selbst; Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) kann den Eigenanteil bei geringem Einkommen übernehmen. Quellen: BMG, § 43/§ 43c SGB XI, vdek. Mehr dazu: Was kostet Pflege?, Pflegeheim-Kosten.

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