Unabhängig · werbefrei · aus eigener Erfahrung
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Bedeutung und Vorteile 2026
Recht & Finanzen · 30. Juni 2026

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Bedeutung und Vorteile 2026

G, aG, H, B, Bl & Co.: Was die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis bedeuten, welche Vorteile sie 2026 bringen und wie Sie sie beantragen.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 5. Juli 2026

Im Schwerbehindertenausweis steht nicht nur der Grad der Behinderung. Auf der Rückseite finden sich oft kurze Buchstabenkürzel wie G, aG oder H – die sogenannten Merkzeichen. Sie wirken unscheinbar, entscheiden aber darüber, welche konkreten Vergünstigungen Ihnen zustehen. Wer die Merkzeichen kennt und gezielt beantragt, kann jedes Jahr mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro sparen und seinen Alltag deutlich erleichtern.

Was sind Merkzeichen – und warum sind sie so wichtig?

Merkzeichen sind amtliche Kennzeichen, die das Versorgungsamt zusätzlich zum Grad der Behinderung (GdB) feststellt. Während der GdB nur das „Wie stark“ einer Beeinträchtigung beschreibt, benennen Merkzeichen das „Wobei“ – also eine ganz bestimmte Einschränkung wie Gehbehinderung, Hilflosigkeit oder Blindheit. Genau daran knüpfen die Nachteilsausgleiche an. Ein Beispiel: Zwei Menschen können beide einen GdB von 80 haben, doch nur derjenige mit dem Merkzeichen aG bekommt den blauen Parkausweis. Es lohnt sich also, die Merkzeichen genau zu kennen – ergänzend zum Schwerbehindertenausweis selbst.

Die wichtigsten Merkzeichen im Überblick

G – erheblich gehbehindert: Sie können ortsübliche Wegstrecken (etwa zwei Kilometer in einer halben Stunde) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten zurücklegen. Mit G können Sie vergünstigt im Nahverkehr fahren oder alternativ eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer wählen.

aG – außergewöhnlich gehbehindert: Ihre Gehfähigkeit ist so stark eingeschränkt, dass Sie sich dauerhaft nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe außerhalb des Autos bewegen können. aG ist das „starke“ Mobilitätsmerkzeichen und Voraussetzung für den europaweit gültigen blauen Parkausweis.

H – hilflos: Sie benötigen für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens dauernd fremde Hilfe. Als Faustregel gilt: täglich mindestens zwei Stunden Hilfe bei mindestens drei Verrichtungen wie Waschen, Anziehen oder Essen. Das Merkzeichen H ist gerade für pflegende Angehörige und bei Demenz besonders relevant.

B – Begleitperson: Sie sind bei der Nutzung von Bus und Bahn auf ständige Begleitung angewiesen. Eine Begleitperson fährt dann im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mit.

Bl – blind: Vollständige Blindheit oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung. Mit Bl bestehen umfangreiche Ansprüche, darunter das Blindengeld und die kostenlose Nahverkehrsnutzung.

Gl – gehörlos: Ausgeprägte Hörbehinderung, meist mit erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten. Gl eröffnet unter anderem Ansprüche auf das Gehörlosengeld (je nach Bundesland) und Ermäßigungen.

RF – Rundfunkbeitrag: Mit RF können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel beantragen. Das Merkzeichen erhalten etwa Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie taubblinde und bestimmte hör- und sehbehinderte Personen.

TBl – taubblind: Schwerste kombinierte Seh- und Hörschädigung (Sehen GdB 100 und Hören GdB mindestens 70). Es vereint die Ansprüche aus Bl und Gl und führt zum erhöhten Steuerpauschbetrag.

EB – Entschädigungsberechtigung: Für Menschen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Verfolgung im Nationalsozialismus) entschädigungsberechtigt sind.

1.Kl – 1. Klasse: Berechtigt bestimmte Schwerkriegsbeschädigte, mit einer Fahrkarte der 2. Klasse die 1. Klasse der Bahn zu nutzen.

Merkzeichen, Bedeutung und Vorteil auf einen Blick

Merkzeichen Bedeutung Wichtigster Nachteilsausgleich (2026)
G erheblich gehbehindert vergünstigter Nahverkehr (Wertmarke) oder 50 % Kfz-Steuer
aG außergewöhnlich gehbehindert blauer Parkausweis, volle Kfz-Steuerbefreiung
H hilflos volle Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke, 7.400 € Pauschbetrag
B Begleitperson nötig Begleitperson fährt kostenlos in Bus und Bahn
Bl blind Blindengeld, kostenloser Nahverkehr, 7.400 € Pauschbetrag, Parkausweis
Gl gehörlos Gehörlosengeld, Wertmarke, RF-Ermäßigung
RF Rundfunkbeitrag Rundfunkbeitrag auf ein Drittel reduziert
TBl taubblind kombinierte Ansprüche aus Bl und Gl, 7.400 € Pauschbetrag
EB entschädigungsberechtigt steuerlicher Freibetrag nach Bundesentschädigungsgesetz
1.Kl 1. Klasse Bahn 1. Klasse mit Ticket der 2. Klasse (best. Kriegsbeschädigte)

Mobilität: Wertmarke oder Kfz-Steuer?

Für viele ist das Merkzeichen G besonders wertvoll. Sie haben die Wahl zwischen zwei Vergünstigungen, aber nicht beiden gleichzeitig: Entweder Sie erwerben die Wertmarke für die kostenlose Fahrt im öffentlichen Nahverkehr (2026: 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr) oder Sie lassen sich 50 Prozent der Kfz-Steuer erstatten. Wer mit den Merkzeichen H oder Bl ausgewiesen ist, erhält die Wertmarke sogar kostenlos und kann zusätzlich die volle Befreiung von der Kfz-Steuer nutzen. Auch aG führt zur vollständigen Kfz-Steuerbefreiung. Rechnen Sie ruhig nach, welche Variante in Ihrer Situation günstiger ist.

Bezug zu Pflege und Demenz

Gerade bei fortgeschrittener Demenz oder hoher Pflegebedürftigkeit sind die Merkzeichen H und B oft erreichbar – werden aber im Erstbescheid häufig übersehen. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, erfüllt die Voraussetzungen für H in vielen Fällen. Das Merkzeichen H bringt nicht nur die Kfz-Steuerbefreiung und die kostenlose Wertmarke, sondern auch den erhöhten Steuerpauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zum Pflegegrad und zum Pflegegeld.

Praxisbeispiel: Familie Berger

Frau Berger pflegt ihre an Alzheimer erkrankte Mutter (Pflegegrad 4). Im ersten Bescheid stand nur ein GdB von 80 ohne Merkzeichen. Frau Berger legt Widerspruch ein, beschreibt detailliert den täglichen Hilfebedarf beim Waschen, Anziehen und Essen und reicht den Pflegegutachtenauszug nach. Daraufhin trägt das Amt die Merkzeichen H und B ein. Das Ergebnis: volle Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke für beide (die Mutter und ihre Begleitperson) und ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von 7.400 Euro – eine spürbare Entlastung.

So beantragen Sie Merkzeichen

Merkzeichen beantragen Sie zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis oder später über einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt. Wichtig ist, dass die zugrunde liegende Einschränkung ärztlich gut dokumentiert ist – etwa die begrenzte Gehstrecke für G/aG oder der Hilfebedarf für H. Wird ein Merkzeichen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Da gerade bei H, aG und B die rechtlichen Voraussetzungen streng ausgelegt werden, ist die Unterstützung durch einen Sozialverband oder Fachanwalt oft Gold wert.

Können sich Merkzeichen ändern?

Ja. Merkzeichen sind nicht für immer in Stein gemeißelt. Verschlechtert sich Ihr Zustand – etwa, weil eine Gehbehinderung fortschreitet oder eine Demenz zunimmt –, können Sie über einen Neufeststellungsantrag zusätzliche Merkzeichen erwirken. Umgekehrt prüft das Versorgungsamt bei einer deutlichen Besserung, ob ein Merkzeichen noch gerechtfertigt ist. Reichen Sie bei jeder Änderung aktuelle Befunde ein, die den neuen Hilfebedarf oder die Einschränkung möglichst genau beschreiben.

Ein verbreiteter Irrtum ist außerdem, dass ein hoher GdB automatisch viele Merkzeichen mit sich bringt. Das stimmt nicht: Jedes Merkzeichen hat eigene, klar definierte gesundheitliche Voraussetzungen und muss gesondert geprüft werden. Deshalb lohnt es sich, gezielt auf die für Sie passenden Kürzel hinzuweisen und ihre Voraussetzungen ärztlich belegen zu lassen.

Fazit

Merkzeichen sind die eigentlichen „Schalter“ für Ihre Nachteilsausgleiche. Prüfen Sie genau, welche Kürzel zu Ihrer Situation passen, und beantragen Sie sie konsequent – notfalls per Widerspruch. Besonders bei Pflege und Demenz lohnt der Blick auf H und B, denn sie verbinden Mobilität, Steuervorteile und finanzielle Entlastung. Ein gut dokumentierter Antrag ist dabei die halbe Miete.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Merkzeichen G und aG?

G steht für eine erhebliche Gehbehinderung: Sie können ortsübliche Wegstrecken nicht ohne Schwierigkeiten zurücklegen. aG bezeichnet eine außergewöhnliche Gehbehinderung, bei der die Bewegung außerhalb des Fahrzeugs nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe möglich ist. Erst aG (oder Bl) berechtigt zum blauen Parkausweis und zur vollen Kfz-Steuerbefreiung.

Welches Merkzeichen ist bei Demenz oder Pflegebedürftigkeit wichtig?

Vor allem das Merkzeichen H für Hilflosigkeit. Es wird erteilt, wenn dauerhaft täglich mindestens zwei Stunden Hilfe bei mindestens drei Verrichtungen nötig ist – was bei Pflegegrad 4 oder 5 oft zutrifft. H bringt die volle Kfz-Steuerbefreiung, eine kostenlose Wertmarke und den erhöhten Steuerpauschbetrag von 7.400 Euro.

Bekomme ich mit Merkzeichen G kostenlos Bus und Bahn?

Mit G können Sie eine Wertmarke erwerben, die 2026 rund 104 Euro pro Jahr kostet und zur kostenlosen Nahverkehrsnutzung berechtigt. Alternativ können Sie 50 Prozent der Kfz-Steuer sparen – beides zusammen geht nicht. Bei den Merkzeichen H und Bl ist die Wertmarke sogar kostenlos.

Was bedeutet das Merkzeichen B?

B bescheinigt, dass Sie bei der Nutzung von Bus und Bahn auf eine ständige Begleitung angewiesen sind. Ihre Begleitperson fährt dann im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mit. B wird in der Regel zusammen mit G, aG, H, Bl oder Gl vergeben.

Wie beantrage ich nachträglich ein Merkzeichen?

Sie stellen einen Änderungs- bzw. Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt und legen aktuelle ärztliche Befunde vor, die die Einschränkung belegen. Wird ein Merkzeichen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – ein Sozialverband oder Fachanwalt kann dabei helfen.

Nach oben scrollen