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Pflegegeld-Erhöhung: Aktuelle Beträge & nächste Anpassung
Geldleistungen · 6. Juli 2026

Pflegegeld-Erhöhung: Aktuelle Beträge & nächste Anpassung

Wann wird das Pflegegeld wieder erhöht? Aktuelle Beträge 2026, die Dynamisierung nach § 30 SGB XI, die Historie seit 2017 und was zur nächsten regulären Anpassung am 1. Januar 2028 feststeht — ehrlich eingeordnet.

7 Min Lesezeit · Aktualisiert: 6. Juli 2026

Stand: Juli 2026. „Wann steigt das Pflegegeld wieder?“ — diese Frage stellen sich viele Familien, denn die Kosten rund um die Pflege steigen spürbar schneller als die Leistungen. Die kurze Antwort: Die aktuellen Pflegegeld-Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025, als sie um 4,5 Prozent angehoben wurden. Im Jahr 2026 gibt es keine Erhöhung. Die nächste reguläre Anpassung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen — wie hoch sie ausfällt, steht heute noch nicht fest. In diesem Artikel erklären wir die Beträge, die Anpassungsmechanik und was das praktisch für Sie bedeutet.

Aktuelle Pflegegeld-Beträge 2026

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Diese monatlichen Beträge gelten unverändert auch 2026:

  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Alle Details zu Voraussetzungen und Verwendung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld, eine ausführliche Gegenüberstellung aller Leistungen je Pflegegrad im Artikel Pflegegeld nach Pflegegrad. Welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, zeigt Ihnen unser Pflegeleistungs-Rechner in wenigen Minuten.

So ist die Erhöhung gesetzlich geregelt: § 30 SGB XI

Die Anpassung des Pflegegelds ist kein politischer Zufall mehr, sondern in § 30 SGB XI geregelt. Der Paragraph trägt die amtliche Überschrift „Dynamisierung“ und wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2023 neu gefasst. Das PUEG legte zwei feste Erhöhungsschritte fest: Zum 1. Januar 2024 stiegen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen um 5 Prozent — dieser erste Schritt wurde direkt in die jeweiligen Leistungsvorschriften geschrieben. § 30 SGB XI selbst regelte den zweiten Schritt: Zum 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um weitere 4,5 Prozent angehoben — neben dem Pflegegeld also auch Sachleistungen, Tages- und Nachtpflege oder der Entlastungsbetrag, der seither 131 € monatlich beträgt.

Die Mechanik ab 2028: Kerninflation mit Lohn-Deckel

Für die Zukunft sieht § 30 SGB XI erstmals eine regelhafte Dynamisierung vor: Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungsbeträge entsprechend dem kumulierten Anstieg der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre angepasst werden — also der Preisentwicklung ohne die stark schwankenden Energie- und Nahrungsmittelpreise. Zugleich gibt es einen Deckel: Die Erhöhung darf den Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Arbeitnehmer im selben Zeitraum nicht übersteigen. Die neuen Beträge macht das Bundesministerium für Gesundheit jeweils im Bundesanzeiger bekannt. Wie es nach 2028 weitergeht, regelt das Gesetz bislang nicht ausdrücklich — weitere Anpassungen sind angelegt, aber Rhythmus und Verfahren stehen noch nicht abschließend fest.

Historische Entwicklung: lange Nullrunde, dann zwei Schritte

Wie wertvoll die Dynamisierung ist, zeigt der Blick zurück. Seit der Einführung der Pflegegrade zum 1. Januar 2017 blieb das Pflegegeld sieben Jahre lang unverändert — von 2017 bis Ende 2023 gab es keine einzige Erhöhung, während die Verbraucherpreise in dieser Zeit deutlich stiegen. Real verlor das Pflegegeld also Jahr für Jahr an Kaufkraft. Erst das PUEG brachte 2024 und 2025 zwei Erhöhungsschritte:

Pflegegrad 2017–2023 ab 1.1.2024 (+5 %) seit 1.1.2025 (+4,5 %), gilt auch 2026
Pflegegrad 2 316 € 332 € 347 €
Pflegegrad 3 545 € 573 € 599 €
Pflegegrad 4 728 € 765 € 800 €
Pflegegrad 5 901 € 947 € 990 €

Unterm Strich ist das Pflegegeld damit seit 2017 um knapp 10 Prozent gestiegen — die allgemeine Teuerung im selben Zeitraum lag deutlich darüber. Genau deshalb war die gesetzliche Verankerung einer regelmäßigen Anpassung ein wichtiger Schritt: Sie macht künftige Erhöhungen planbarer und weniger abhängig von einzelnen Reformpaketen.

Wann kommt die nächste Erhöhung?

Die ehrliche Antwort: Die nächste reguläre Erhöhung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Für 2026 und 2027 ist keine planmäßige Anpassung im Gesetz verankert. Wie hoch der Schritt 2028 ausfällt, lässt sich heute seriös nicht beziffern, denn er hängt von der Kerninflation der Jahre 2025 bis 2027 und der Lohnentwicklung ab. Erst wenn diese Daten vorliegen, wird der Prozentsatz feststehen und amtlich bekannt gemacht.

Daneben wird politisch intensiv über eine größere Pflegereform diskutiert — seit Juni 2026 liegt dazu ein erster Referentenentwurf vor, der die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 neu ordnen könnte. Beschlossen ist davon mit Stand Juli 2026 nichts: weder eine vorgezogene Erhöhung noch eine Änderung der Pflegegeld-Beträge vor 2028. Sollte der Gesetzgeber die Reform verabschieden, erfahren Sie das in unserem laufend aktualisierten Überblick Pflege 2026: Was sich ändert. Dort finden Sie auch die Verbesserungen, die 2026 tatsächlich in Kraft getreten sind — etwa die Weiterzahlung des Pflegegelds für bis zu acht Wochen bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten nach § 34 SGB XI.

Was das praktisch für Sie bedeutet

Das Wichtigste vorweg: Eine Pflegegeld-Erhöhung müssen Sie nicht beantragen. Die Pflegekasse passt den Betrag automatisch zum Stichtag an; ein neuer Bescheid oder ein Anruf ist nicht nötig. Prüfen Sie nach einem Erhöhungstermin trotzdem den Kontoauszug — bei den vergangenen Anpassungen kam es vereinzelt zu Verzögerungen, die dann rückwirkend nachgezahlt wurden. Wann das Geld regulär auf dem Konto ist, lesen Sie im Artikel Pflegegeld-Auszahlung.

Ein Beispiel aus der Praxis: Frau K. hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter versorgt. Bis Ende 2023 erhielt sie 545 € Pflegegeld im Monat. Zum 1. Januar 2024 stieg der Betrag automatisch auf 573 €, zum 1. Januar 2025 auf 599 € — zusammen 54 € mehr pro Monat als 2023, also rund 650 € im Jahr. Die Familie musste dafür nichts tun; die höhere Überweisung kam mit der regulären Monatszahlung. Zum 1. Januar 2028 wird der Betrag erneut automatisch angepasst.

Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung wissen wir allerdings auch: Solche Erhöhungen fühlen sich im Alltag kleiner an, als sie auf dem Papier wirken, weil Fahrtkosten, Hilfsmittel-Zuzahlungen und Alltagshilfen im gleichen Zeitraum teurer geworden sind. Umso wichtiger ist es, alle Ansprüche auszuschöpfen, statt nur auf die nächste Erhöhung zu warten:

  • Pflegegrad prüfen: Hat sich der Zustand verschlechtert, bringt eine Höherstufung oft deutlich mehr als jede Dynamisierung. Eine erste Einschätzung liefert unser Pflegegrad-Rechner.
  • Zusatzleistungen nutzen: Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat) und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) kommen zum Pflegegeld hinzu.
  • Kombinationsleistung bedenken: Wer Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert, profitiert von Erhöhungen automatisch anteilig bei beiden Leistungen.

Unser Fazit: Das Pflegegeld ist 2026 stabil, aber nicht üppig. Die Dynamisierung nach § 30 SGB XI sorgt dafür, dass es 2028 planmäßig weitergeht — verlassen Sie sich bis dahin nicht allein auf Erhöhungen, sondern schöpfen Sie den vollen Leistungskatalog aus.

Stand und Quellen

Stand: Juli 2026. Quellen: § 30 SGB XI — Dynamisierung (gesetze-im-internet.de), § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Gesundheit: Pflegegeld, Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025 — alle Änderungen im Überblick. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein. Die aktuellen Beträge (347 € in Pflegegrad 2, 599 € in Pflegegrad 3, 800 € in Pflegegrad 4, 990 € in Pflegegrad 5) gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Die nächste reguläre Anpassung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Welcher Paragraph regelt die Pflegegeld-Erhöhung?

§ 30 SGB XI mit der amtlichen Überschrift „Dynamisierung“. Er regelt die Erhöhung zum 1. Januar 2025 (+4,5 Prozent auf nahezu alle Leistungsbeträge) und sieht zum 1. Januar 2028 eine Anpassung entsprechend der kumulierten Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre vor, begrenzt durch den Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme. Der Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2024 (+5 Prozent auf Pflegegeld und ambulante Sachleistungen) wurde mit dem PUEG 2023 direkt in den Leistungsvorschriften verankert.

Wie stark steigt das Pflegegeld 2028?

Das steht noch nicht fest. Die Höhe richtet sich nach der Kerninflation der Jahre 2025 bis 2027 und darf den Anstieg der Löhne nicht übersteigen. Der genaue Prozentsatz wird erst kurz vor dem Stichtag berechnet und vom Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Muss ich eine Pflegegeld-Erhöhung beantragen?

Nein. Die Pflegekasse passt den Betrag zum jeweiligen Stichtag automatisch an. Sie müssen keinen Antrag stellen und erhalten die höhere Zahlung mit der regulären Überweisung. Prüfen Sie zur Sicherheit den Kontoauszug — eventuelle Verzögerungen werden rückwirkend nachgezahlt.

Warum wurde das Pflegegeld von 2017 bis 2023 nicht erhöht?

Vor dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 gab es keine verbindliche Anpassungsregel — Erhöhungen brauchten jeweils ein eigenes Gesetz. Deshalb blieb das Pflegegeld sieben Jahre lang unverändert und verlor durch die Inflation real an Kaufkraft. Die Dynamisierung nach § 30 SGB XI soll das künftig verhindern.

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