
Pflegegeld nach Pflegegrad: Beträge 2025/2026
Pflegegeld nach Pflegegrad: alle Beträge 2025/2026 in der Tabelle, wer Anspruch hat, wie die Auszahlung läuft und die Kombination mit Sachleistungen.
Das Pflegegeld ist für viele Familien die wichtigste finanzielle Stütze, wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird. Wie viel Ihnen je nach Pflegegrad zusteht, hängt allein von der eingestuften Pflegebedürftigkeit ab. Stand: 2025/2026. In diesem Ratgeber finden Sie die exakten Beträge, erfahren wer das Pflegegeld bekommt, wie und wann es ausgezahlt wird und wie Sie es geschickt mit der Pflegesachleistung kombinieren. Die Zahlen stammen aus den offiziellen Übersichten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und entsprechen den Regelungen des § 37 SGB XI. Wer die Systematik einmal verstanden hat, holt für die häusliche Pflege oft deutlich mehr heraus, als zunächst gedacht.
Pflegegeld 2025/2026: die Beträge je Pflegegrad
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Nachbarn oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; hier steht stattdessen der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und unverändert auch 2026. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, solange es zweckgebunden für die Pflege verwendet wird. Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld.
Wer bekommt das Pflegegeld und wofür?
Anspruch hat die pflegebedürftige Person selbst, nicht die Pflegeperson. Das Geld wird auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Was damit geschieht, entscheidet die Familie: Viele geben es als Anerkennung an den pflegenden Angehörigen weiter, andere finanzieren damit Fahrtkosten, kleine Hilfsmittel oder eine stundenweise Betreuung. Eine Nachweispflicht über die Verwendung gibt es nicht.
Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt ist. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie dafür regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen (halbjährlich), bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Versäumen Sie diese Beratung, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Diesen Termin sollten Sie also nicht als lästige Pflicht abtun, sondern als kostenlose Gelegenheit nutzen, offene Fragen zur Pflege zu klären.
Wichtig zu wissen: Das Pflegegeld läuft auch während eines Krankenhausaufenthalts oder einer stationären Reha des Pflegebedürftigen für die ersten vier Wochen ungekürzt weiter. So entsteht keine Versorgungslücke, wenn die häusliche Pflege kurzfristig unterbrochen wird. Bei einem dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim entfällt das Pflegegeld dagegen, weil dann die vollstationären Leistungen greifen.
Häufig gestellt wird die Frage, ob das Pflegegeld bei einer Erhöhung des Pflegegrades automatisch angepasst wird. Das ist der Fall: Wird Ihr Angehöriger zum Beispiel von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 hochgestuft, erhalten Sie ab dem Monat der Höherstufung den höheren Betrag, ohne einen gesonderten Pflegegeld-Antrag stellen zu müssen.
Auszahlung: wann und wie das Geld kommt
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Beantragen Sie es bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Der Anspruch beginnt rückwirkend mit dem Monat der Antragstellung, sofern der Pflegegrad anerkannt wird. Ein Beispiel: Stellen Sie im März den Antrag und wird im Mai Pflegegrad 3 bewilligt, erhalten Sie auch für März und April rückwirkend je 599 €. Diese Rückwirkung kann mehrere Hundert Euro ausmachen, weshalb es sich lohnt, den Antrag früh zu stellen, auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst noch aussteht.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass für das Pflegegeld ein zusätzlicher Antrag nötig sei. Tatsächlich genügt in den meisten Fällen der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, in dem Sie ankreuzen, dass Sie Pflegegeld (statt oder neben Sachleistung) wünschen. Die Pflegekasse richtet die Auszahlung dann automatisch ein.
Praxisbeispiel: Kombination mit Sachleistung
Frau Berger pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Sie nimmt einen ambulanten Pflegedienst nur für die morgendliche Körperpflege in Anspruch und nutzt davon etwa die Hälfte der Pflegesachleistung von 1.497 €, also rund 50 Prozent. Den übrigen Pflegeaufwand deckt sie selbst ab. In diesem Fall erhält sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld: Da sie 50 Prozent der Sachleistung nutzt, bekommt sie 50 Prozent des Pflegegeldes von 599 €, also rund 300 €. Dieses Modell nennt sich Kombinationsleistung.
Die Rechnung dahinter: Wer Sachleistungen nur teilweise ausschöpft, erhält den nicht genutzten Prozentsatz als Pflegegeld. Nutzt Frau Berger nur 30 Prozent der Sachleistung, stünden ihr 70 Prozent des Pflegegeldes zu. So lassen sich professionelle Hilfe und Geld für die Familie sinnvoll verbinden.
Pflegegeld oder Sachleistung: was ist besser?
Pures Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege komplett selbst übernehmen. Reine Sachleistung passt, wenn ein Pflegedienst den Großteil leistet, denn die Sachleistungsbeträge liegen deutlich höher (bei Pflegegrad 3 etwa 1.497 € gegenüber 599 € Pflegegeld). Die Kombinationsleistung ist der flexible Mittelweg. Wichtig: Ihre Wahl bindet Sie nach § 37 SGB XI in der Regel für sechs Monate, danach können Sie umentscheiden.
Vergessen Sie bei aller Rechnerei nicht den ideellen Wert: Pflegegeld ist für viele Familien auch eine Anerkennung der Leistung, die Angehörige Tag für Tag erbringen. Es ersetzt keinen Lohn, aber es macht die unsichtbare Arbeit ein Stück weit sichtbar. Wer pflegt, sollte sich zudem über die zusätzlichen Vorteile informieren, etwa Rentenbeiträge der Pflegekasse für die Pflegeperson und die kostenlose Pflegeberatung, die oft im selben Atemzug mit dem Pflegegeld geregelt werden.
Fazit
Das Pflegegeld reicht 2025/2026 von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5 und ist steuerfrei. Entscheidend ist, dass die häusliche Pflege gesichert ist und die vorgeschriebenen Beratungseinsätze stattfinden. Wer Sachleistungen nicht voll ausschöpft, sollte unbedingt die Kombinationsleistung prüfen, denn so geht kein Geld verloren. Lassen Sie sich im Zweifel von der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung (etwa über die Verbraucherzentrale) zur für Sie günstigsten Variante beraten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025 und 2026?
Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Diese Beträge gelten seit 2025 unverändert auch 2026. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld verwende?
Nein, eine Nachweispflicht über die Verwendung gibt es nicht. Voraussetzung ist nur, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist und die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI abgerufen werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen?
Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie den nicht genutzten Prozentsatz anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.