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Pflegegrad 4: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Pflegegrade · 24. Juni 2026

Pflegegrad 4: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung: 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistung, Entlastungsbetrag & mehr. Alle Leistungen mit Rechenbeispiel.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Pflegegrad 4 stand bei meinem Schwiegervater an, als nach einem zweiten Schlaganfall fast nichts mehr ohne Hilfe ging. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: In dieser Phase ist es entscheidend, alle Leistungen zu kennen und auch wirklich abzurufen – sonst verschenkt man bares Geld und Entlastung. In diesem Beitrag führe ich Sie ruhig durch alle Ansprüche bei Pflegegrad 4, mit konkreten Beträgen und einem nachvollziehbaren Rechenbeispiel.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst vergibt ihn, wenn im Begutachtungsverfahren zwischen 70 und unter 90 Punkten erreicht werden. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Unterstützung angewiesen – beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen und oft auch bei der Kommunikation.

Häufige Auslöser sind fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen oder die Folgen eines Schlaganfalls. Wie die Punkte ermittelt werden, erklären wir im Detail unter Pflegegrad-Punkte. Eine Einordnung aller Stufen finden Sie in der Übersicht der Pflegegrade.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Für die Anerkennung von Pflegegrad 4 müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Begutachtungsergebnis von 70 bis unter 90 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment.
  • Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich mindestens sechs Monate.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt – siehe Pflegegrad beantragen.
  • Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist erfolgt – Vorbereitung unter MD-Begutachtung.

Ein Tipp aus der Praxis: Gerade bei schwerster Pflegebedürftigkeit zählt jeder dokumentierte Handgriff. Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch macht den Aufwand für den Gutachter sichtbar und stützt die richtige Einstufung.

Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026; die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für 2028 geplant:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 4
Pflegegeld (häusliche Pflege) 800 € / Monat
Pflegesachleistung (Pflegedienst) 1.859 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam) bis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege (Leistungszuschlag) 1.855 € / Monat
Zuschuss Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme

Pflegegeld: 800 € im Monat

Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige sichergestellt, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 ein Pflegegeld von 800 € monatlich. Es ist nicht zweckgebunden und kann frei eingesetzt werden, etwa als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.

Pflegesachleistung: 1.859 € im Monat

Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € im Monat zur Verfügung. Mehr zu den abrechenbaren Leistungen erfahren Sie unter Pflegesachleistungen.

Kombinationsleistung

Gerade bei Pflegegrad 4 ist die Kombinationsleistung sinnvoll: Ein Pflegedienst übernimmt anspruchsvolle Tätigkeiten wie die Grundpflege, während Angehörige den Rest abdecken. Das anteilig verbleibende Pflegegeld wird zusätzlich ausgezahlt.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert Betreuungs- und Entlastungsangebote, zum Beispiel eine Alltagsbegleitung oder die Tagespflege. Für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es zusätzlich bis zu 42 € im Monat.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Damit pflegende Angehörige nicht ausbrennen, gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr. Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen jährlich möglich – etwa für Urlaub, Krankheit oder einfach eine dringend nötige Auszeit.

Vollstationäre Pflege

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungszuschlag von 1.855 € monatlich zu den pflegebedingten Kosten. Den verbleibenden Eigenanteil senken die zusätzlichen, mit der Heim-Verweildauer steigenden Leistungszuschläge.

Praxisbeispiel: So rechnet sich Pflegegrad 4

Herr Wagner (81) lebt nach einem Schlaganfall mit Pflegegrad 4 zu Hause. Seine Frau pflegt ihn, ist aber auf professionelle Unterstützung angewiesen. Ein Pflegedienst kommt zweimal täglich. Die Familie nutzt rund 70 % der Sachleistung.

  • Sachleistung (70 % von 1.859 €): rund 1.301 € → an den Pflegedienst
  • Restliches Pflegegeld (30 % von 800 €): 240 € → an die Ehefrau
  • Entlastungsbetrag: 131 € für eine Betreuung an zwei Nachmittagen
  • Pflegehilfsmittel: bis 42 € für Verbrauchsmaterial

Für das Badezimmer wird ein barrierefreier Umbau geplant. Über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € der Kosten. Als Frau Wagner einmal für drei Wochen ins Krankenhaus muss, finanziert die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Jahresbudget bis 3.539 €) die Ersatzversorgung.

Unterm Strich kombiniert die Familie mehrere Bausteine zu einer tragfähigen Lösung: professionelle Pflege am Morgen und Abend, Pflegegeld als Anerkennung für die Hauptpflegeperson, eine bezahlte Nachmittagsbetreuung über den Entlastungsbetrag und ein Sicherheitsnetz für Notfälle über die Verhinderungspflege. Genau dieses Zusammenspiel macht den Unterschied: Keine einzelne Leistung deckt den Bedarf bei Pflegegrad 4 vollständig ab, aber im Verbund tragen sie die Versorgung über lange Zeit. Mein Rat aus der Praxis: Setzen Sie sich einmal pro Jahr in Ruhe hin und prüfen Sie, ob alle Budgets ausgeschöpft sind – ungenutzte Entlastungsbeträge etwa verfallen sonst.

Entlastung für pflegende Angehörige

Bei Pflegegrad 4 ist die Belastung für die Hauptpflegeperson hoch – körperlich wie seelisch. Nutzen Sie deshalb konsequent die Angebote, die Sie entlasten. Die Tagespflege verschafft Ihnen tagsüber Freiräume, während Ihr Angehöriger gut betreut ist. Pflegekurse der Pflegekassen vermitteln rückenschonende Handgriffe und sind kostenlos. Und denken Sie an Ihre eigene soziale Absicherung: Bei einer Pflege von mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson ein. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie leicht man die eigene Gesundheit hintanstellt – tun Sie es nicht. Wer pflegt, muss auch auf sich selbst achten, sonst trägt am Ende niemand mehr.

Höherstufung und Widerspruch

Verschlechtert sich der Zustand weiter Richtung Pflegegrad 5, beantragen Sie eine Höherstufung. Wurde Pflegegrad 4 zu niedrig festgesetzt oder abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – Korrekturen sind keine Seltenheit.

Stand: 2025/2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), §§ 36–45b SGB XI, Verbraucherzentrale.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 € im Monat (Stand 2025/2026). Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.

Wie viele Punkte sind für Pflegegrad 4 nötig?

Für Pflegegrad 4 müssen im Begutachtungsverfahren 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4?

Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € monatlich. Damit werden Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes abgerechnet.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Heim?

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungszuschlag von 1.855 € monatlich. Zusätzliche Leistungszuschläge senken den Eigenanteil mit der Verweildauer im Heim.

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