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ADS & ADHS bei Kindern: Pflegegrad, Alltag & Unterstützung
Krankheitsbilder · 24. Juni 2026

ADS & ADHS bei Kindern: Pflegegrad, Alltag & Unterstützung

ADS/ADHS bei Kindern aus pflegerischer Sicht: Mehraufwand, Pflegegrad, Leistungen und Praxistipps für den Alltag. Stand 2025/2026.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Als bei unserem Sohn ADHS festgestellt wurde, war ich vor allem eines: erschöpft. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sehr ein Kind mit ADS oder ADHS den Familienalltag fordert – nicht weil etwas mit dem Kind „nicht stimmt“, sondern weil der Betreuungs- und Aufsichtsaufwand schlicht ein anderer ist als bei gleichaltrigen Kindern. In diesem Ratgeber geht es ausdrücklich nicht um die medizinische Behandlung von ADHS, sondern um die organisatorische und pflegerische Seite: Wann lohnt sich ein Pflegegrad, welche Unterstützung gibt es, und wie kommen Sie im Alltag besser durch?

ADS und ADHS: Worum es hier geht – und worum nicht

ADS (Aufmerksamkeitsdefizitstörung) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) sind Entwicklungsstörungen, die mit Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, Impulsivität und – bei ADHS – ausgeprägter Unruhe einhergehen. Die Diagnose und Behandlung gehört immer in kinderärztliche bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Hände. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung und gibt keine Therapieempfehlung. Was ich hier teile, ist die Perspektive einer Familie, die gelernt hat, den realen Mehraufwand zu erkennen und sich Unterstützung zu organisieren.

Denn genau dieser Mehraufwand ist der Schlüssel: Ständige Erinnerungen, enge Begleitung bei Hausaufgaben, Strukturierung des Tages, Aufsicht aus Sicherheitsgründen, das Begleiten von Gefühlsausbrüchen – all das kostet Kraft und Zeit, die bei einem gesunden gleichaltrigen Kind so nicht anfällt.

Pflegegrad bei Kindern: So wird begutachtet

Bei Kindern gilt eine Besonderheit: Der Medizinische Dienst vergleicht den Hilfe- und Aufsichtsbedarf des Kindes mit dem eines gesunden gleichaltrigen Kindes. Nur der darüber hinausgehende Mehraufwand zählt für den Pflegegrad. Ein Dreijähriges braucht naturgemäß viel Betreuung – entscheidend ist also, was zusätzlich nötig ist.

Bei ADS/ADHS sind in der Begutachtung vor allem zwei Bereiche wichtig:

  • Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) – hier zählt der jeweils höhere der beiden Werte mit 15 % in die Gesamtbewertung ein.
  • Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens) – etwa Tagesstrukturierung, Beschäftigung und soziale Kontakte.

Wie die MD-Begutachtung abläuft und wie sich die einzelnen Pflegegrad-Punkte zusammensetzen, sollten Sie vorab kennen – das nimmt Druck aus dem Termin.

Realistisch bleiben: Pflegegrad ja, aber kein Automatismus

Wichtig ist mir hier eine ehrliche Einordnung: Ein Pflegegrad ist bei ausgeprägtem Mehraufwand durchaus erreichbar. In der Praxis erhalten viele betroffene Kinder einen Pflegegrad – oft Pflegegrad 1, bei stärkerem Bedarf auch höher. Aber: Es gibt keinen Automatismus. Nicht jedes Kind mit ADHS bekommt automatisch einen Pflegegrad. Maßgeblich ist immer die individuelle Begutachtung des konkreten Mehraufwands. Mein Rat aus Erfahrung: Es lohnt sich, das zu prüfen und einen Antrag zu stellen – und sich gut vorzubereiten. Einen Überblick gibt die Übersicht der Pflegegrade.

Welche Leistungen es gibt

Welche Unterstützung Ihnen zusteht, hängt vom Pflegegrad ab. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es Hilfen, ab Pflegegrad 2 kommt das Pflegegeld hinzu:

Leistung Höhe / Hinweis Ab Pflegegrad
Entlastungsbetrag 131 € / Monat ab PG 1
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) monatlicher Zuschuss ab PG 1
Pflegekurse (§ 45 SGB XI) kostenlos ab PG 1
Pflegegeld 347 € (PG 2) ab PG 2
Verhinderungspflege Vertretung bei Auszeit ab PG 2

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann z. B. für anerkannte Betreuungsangebote genutzt werden. Das Pflegegeld fließt ab Pflegegrad 2. Auch die Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel sind wichtige Bausteine, um Sie als Familie zu entlasten.

Zur Orientierung die aktuellen Pflegegeld-Sätze (Stand 2025/2026):

Pflegegrad Pflegegeld / Monat
PG 2 347 €
PG 3 599 €
PG 4 800 €
PG 5 990 €

Praxisbeispiel: Wie wir den Antrag vorbereitet haben

Bei uns sah ein normaler Schultag so aus: morgens dreimal ans Anziehen erinnern, Frühstück begleiten, weil sonst nichts gegessen wird, Schulweg aus Sicherheitsgründen mitgehen, nachmittags zwei Stunden eng bei den Hausaufgaben sitzen, dazwischen Konflikte abfedern. Vieles davon kam mir „normal“ vor – bis ich es aufgeschrieben habe.

Genau das ist mein wichtigster Tipp: Führen Sie über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Notieren Sie jede Tätigkeit, bei der Ihr Kind mehr Hilfe oder Aufsicht braucht als ein gleichaltriges Kind, mit Uhrzeit und Dauer. Dieses Tagebuch dokumentiert den realen Mehraufwand und ist im Begutachtungstermin Gold wert – es macht das Unsichtbare sichtbar.

Checkliste für den Pflegegrad-Antrag

  • Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen (Mehraufwand mit Uhrzeit dokumentieren)
  • Ärztliche Befunde und Diagnose (Kinderarzt / Kinder- und Jugendpsychiatrie) beilegen
  • Berichte aus Kita, Schule oder Ergotherapie sammeln
  • Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen – Details unter Pflegegrad beantragen
  • Beim Termin ehrlich den schlechten Tag schildern, nicht den besten
  • Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen; bei wachsendem Bedarf Höherstufung beantragen

Vergessen Sie sich selbst nicht

Ein Kind mit ADS/ADHS zu begleiten, ist ein Dauerlauf. Die kostenlosen Pflegekurse nach § 45 SGB XI geben praktisches Rüstzeug, und die Verhinderungspflege schafft Ihnen echte Auszeiten. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung – das ist keine Schwäche, sondern Selbstschutz. Mehr dazu in unseren Ratgebern für pflegende Angehörige.

Mein letzter Gedanke aus der eigenen Erfahrung: Ein Pflegegrad ändert nichts an der Diagnose, aber er nimmt finanziellen und organisatorischen Druck – und gibt Ihnen ein Stück Luft zurück. Rückblickend hätte ich mir gewünscht, früher zu beginnen, statt monatelang zu warten, weil ich dachte, „so schlimm ist es ja nicht“. Doch der Mehraufwand ist real, auch wenn er sich über viele kleine Momente des Tages verteilt. Wer ihn sichtbar macht und Unterstützung annimmt, hat am Ende mehr Kraft für das, worauf es ankommt: die Beziehung zum eigenen Kind.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG); §§ 14, 15 SGB XI (Begutachtung, Pflegegrade); Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes zur Kinderbegutachtung; § 45 SGB XI (Pflegekurse); zentraler Verband ADHS Deutschland e. V. Stand: 2025/2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information aus pflegerischer und organisatorischer Sicht und ersetzt keine ärztliche Beratung. Diagnose und Behandlung von ADS/ADHS gehören in kinderärztliche bzw. fachärztliche Hände.

Häufige Fragen

Bekommt jedes Kind mit ADHS automatisch einen Pflegegrad?

Nein, einen Automatismus gibt es nicht. Maßgeblich ist immer die individuelle Begutachtung des konkreten Mehraufwands im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind. Bei ausgeprägtem Aufwand ist ein Pflegegrad aber durchaus erreichbar – viele betroffene Kinder erhalten Pflegegrad 1, bei stärkerem Bedarf auch höher. Ein Antrag lohnt sich oft.

Welcher Pflegegrad ist bei ADS/ADHS realistisch?

In der Praxis ist häufig Pflegegrad 1 das Ergebnis, bei stärkerem Betreuungs- und Aufsichtsbedarf kann auch ein höherer Pflegegrad herauskommen. Entscheidend sind die Module 2/3 (kognitive Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen) und Modul 6 (Alltagsgestaltung) sowie der gut dokumentierte Mehraufwand.

Warum ist ein Pflegetagebuch so wichtig?

Weil der Mehraufwand bei ADS/ADHS oft im Alltag „untergeht“. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen dokumentiert jede Tätigkeit, bei der Ihr Kind mehr Hilfe oder Aufsicht braucht als ein gleichaltriges Kind – mit Uhrzeit und Dauer. Das macht den realen Aufwand für die Begutachtung sichtbar.

Welche Leistungen kann ich schon bei Pflegegrad 1 nutzen?

Bei Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI zur Verfügung. Pflegegeld und Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und dabei das Pflegetagebuch sowie aktuelle ärztliche Befunde ergänzen. Verschlechtert sich der Bedarf später, ist außerdem ein Antrag auf Höherstufung möglich.

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