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Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen
Pflegegrade · 24. Juni 2026

Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen

Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung: 599 € Pflegegeld, 1.497 € Sachleistung, Entlastungsbetrag & mehr. Alle Leistungen mit Rechenbeispiel.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Als bei meiner Mutter Pflegegrad 3 festgestellt wurde, war das für unsere Familie ein Wendepunkt. Plötzlich ging es nicht mehr nur um gelegentliche Hilfe beim Einkaufen, sondern um den Alltag in seiner ganzen Breite. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie überfordernd die vielen Begriffe und Beträge anfangs wirken. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, was Pflegegrad 3 konkret bedeutet, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie das Geld am sinnvollsten einsetzen.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) vergibt ihn, wenn die pflegebedürftige Person im Begutachtungsverfahren zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreicht. Bewertet werden dabei sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Typisch für Pflegegrad 3 ist, dass die betroffene Person bei vielen alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen oder Essen regelmäßig und teils umfassend Hilfe braucht. Häufig kommen kognitive Einschränkungen wie eine beginnende oder mittlere Demenz hinzu. Wie genau die Punkte zustande kommen, lesen Sie ausführlich in unserem Beitrag zum Punktesystem der Pflegegrade.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Damit Pflegegrad 3 anerkannt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Begutachtungsergebnis von 47,5 bis unter 70 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
  • Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt – die Leistungen werden nie automatisch gewährt. Wie das geht, zeigen wir unter Pflegegrad beantragen.
  • Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst hat stattgefunden. Tipps dazu finden Sie unter MD-Begutachtung.

Mein Tipp aus der Praxis: Führen Sie vor dem Gutachtertermin über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Es dokumentiert den tatsächlichen Hilfebedarf und kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 ausmachen.

Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026 – die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen. Hier sehen Sie auf einen Blick, womit Sie rechnen können:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3
Pflegegeld (häusliche Pflege) 599 € / Monat
Pflegesachleistung (Pflegedienst) 1.497 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam) bis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege (Leistungszuschlag) 1.319 € / Monat
Zuschuss Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme

Pflegegeld: 599 € im Monat

Wenn die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € pro Monat. Das Geld ist nicht zweckgebunden – Sie dürfen es frei verwenden, etwa um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.

Pflegesachleistung: 1.497 € im Monat

Übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Versorgung, stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 € monatlich zur Verfügung. Damit werden Leistungen wie Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme abgerechnet.

Kombinationsleistung: das Beste aus beidem

Viele Familien nutzen einen Mix: Der Pflegedienst kommt mehrmals pro Woche, den Rest übernehmen Angehörige. Nutzen Sie etwa 60 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes anteilig ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung ist in der Praxis oft die flexibelste Lösung.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Damit lassen sich zum Beispiel eine Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe oder die Tagespflege finanzieren. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es zusätzlich bis zu 42 € im Monat.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wird die Hauptpflegeperson krank oder braucht eine Auszeit, springt die Verhinderungspflege ein. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr (Pflegegrade 2 bis 5). Verhinderungspflege ist dabei für bis zu acht Wochen im Jahr möglich.

Vollstationäre Pflege

Lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft im Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 einen Leistungszuschlag von 1.319 € monatlich zu den pflegebedingten Kosten. Den Eigenanteil reduzieren zusätzliche Leistungszuschläge, die mit der Verweildauer im Heim steigen.

Praxisbeispiel: So rechnet sich Pflegegrad 3

Frau Becker (78) lebt mit Pflegegrad 3 zu Hause. Ihre Tochter pflegt sie überwiegend selbst, ein Pflegedienst kommt jeden Morgen zum Waschen und Anziehen. Die Familie nutzt rund 50 % der Sachleistung.

  • Sachleistung (50 % von 1.497 €): rund 749 € → an den Pflegedienst
  • Restliches Pflegegeld (50 % von 599 €): rund 300 € → an die Tochter
  • Entlastungsbetrag: 131 € für eine Betreuerin am Nachmittag
  • Pflegehilfsmittel: bis 42 € für Handschuhe und Desinfektion

Im Sommer fährt die Tochter zwei Wochen in den Urlaub. Über die Verhinderungspflege (Jahresbudget bis 3.539 €) wird in dieser Zeit eine Ersatzpflegekraft finanziert. So bleibt die Versorgung lückenlos, ohne dass die Familie privat draufzahlen muss.

Tagespflege und Wohnumfeld: oft unterschätzt

Zwei Leistungen werden bei Pflegegrad 3 erfahrungsgemäß zu selten genutzt. Zum einen die Tagespflege: Die pflegebedürftige Person verbringt einzelne Tage in einer Einrichtung, wird dort betreut und versorgt – und kommt abends nach Hause. Das entlastet pflegende Angehörige spürbar und steht zusätzlich zum ambulanten Pflegegeld zu. Zum anderen der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 € je Maßnahme: Damit lassen sich Türschwellen entfernen, ein bodengleicher Duschplatz schaffen oder Haltegriffe montieren. Gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit verhindern solche Anpassungen Stürze und erhalten ein Stück Selbstständigkeit.

Wenn Sie unsicher sind, welche Leistung in Ihrer Situation am meisten bringt, ist ein Pflegestützpunkt die erste Anlaufstelle. Die Beratung dort ist kostenlos und neutral. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Ein einziges gutes Beratungsgespräch spart oft Wochen an eigener Recherche.

Was tun, wenn der Pflegegrad nicht ausreicht?

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, lohnt sich oft ein Widerspruch – Sie haben dafür einen Monat Zeit ab Erhalt des Bescheids. Einen Überblick über alle Stufen finden Sie in der Übersicht der Pflegegrade.

Stand: 2025/2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), §§ 36–45b SGB XI, Verbraucherzentrale.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € im Monat (Stand 2025/2026). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 müssen im Begutachtungsverfahren zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Kann ich bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Über die Kombinationsleistung können Sie Sachleistung und Pflegegeld anteilig nutzen. Nutzen Sie zum Beispiel 50 % der Sachleistung über einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 im Heim?

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 einen Leistungszuschlag von 1.319 € monatlich. Zusätzliche Leistungszuschläge senken den Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer im Heim.

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