Stand: Juli 2026. Seit dem 1. Januar 2026 gilt beim Pflegegeld eine der wichtigsten Verbesserungen der letzten Jahre: Muss ein pflegebedürftiger Mensch ins Krankenhaus oder in eine stationäre Reha, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld jetzt in den ersten acht Wochen – also 56 Tagen – in voller Höhe weiter. Bisher war bereits nach vier Wochen Schluss. Rechtsgrundlage ist der neu gefasste § 34 Absatz 2 SGB XI.
Was sich geändert hat
Nach alter Rechtslage ruhte das Pflegegeld ab dem 29. Tag eines vollstationären Aufenthalts. Gerade bei längeren Klinikaufenthalten mit anschließender Reha bedeutete das für viele Familien eine spürbare Lücke – obwohl die Pflegeperson zu Hause weiterhin alles organisierte und nach der Entlassung sofort wieder gebraucht wurde. Diese Grenze wurde nun verdoppelt: acht Wochen volle Weiterzahlung, und auch die Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
Ein Praxisbeispiel: Frau K. hat Pflegegrad 3 und erhält 599 Euro Pflegegeld im Monat. Nach einem Oberschenkelhalsbruch verbringt sie drei Wochen im Krankenhaus und anschließend vier Wochen in der Anschlussheilbehandlung – zusammen sieben Wochen. Nach alter Rechtslage hätte die Kasse die Zahlung nach 28 Tagen eingestellt, der Familie wären gut 400 Euro entgangen. Seit Januar läuft das Pflegegeld in diesem Fall ohne Unterbrechung durch.
Praxis-Hinweis: Zahlungen kontrollieren
In der Umstellungsphase rechnen einzelne Pflegekassen offenbar noch mit der alten Vier-Wochen-Grenze und stellen das Pflegegeld zu früh ein. Prüfen Sie deshalb bei jedem längeren Klinik- oder Reha-Aufenthalt die Kontoauszüge und den Bescheid. Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung wissen wir, wie leicht solche Zahlungslücken im Klinikstress untergehen – ein kurzer Blick lohnt sich. Wurde zu früh gekürzt, genügt oft ein formloser Hinweis auf § 34 SGB XI; hilft das nicht, unterstützt Sie unser Widerspruch-Generator.
Wo Sie mehr erfahren
Alle Details, Fristen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Die neue 8-Wochen-Regel. Grundlagen zu Höhe und Zahlterminen lesen Sie unter Pflegegeld 2026 und Pflegegeld-Auszahlung.
Stand und Quellen
Stand: Juli 2026. Quellen: § 34 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegeld. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.