Pflegeleistungs-Rechner
Wählen Sie den Pflegegrad und sehen Sie auf einen Blick, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen monatlich bzw. jährlich zustehen (Stand 2025/2026).
| Pflegegeld (monatlich) | – |
| Pflegesachleistung (monatlich) | – |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | – |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (Jahresbetrag) | – |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch / „Pflegebox" (monatlich) | – |
Es handelt sich um die gesetzlichen Höchstbeträge der sozialen Pflegeversicherung. Pflegegeld und Sachleistung können kombiniert werden (Kombinationsleistung). Quellen: BMG, § SGB XI, Verbraucherzentrale. Mehr dazu: Pflegeleistungen im Überblick, Pflegegeld nach Pflegegrad.
Pflegeleistungs-Rechner: Was Ihnen 2026 zusteht
Der Rechner oben auf dieser Seite zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen bei der Pflege zu Hause monatlich zustehen – und wie sich Pflegegeld, Pflegesachleistung und die Zusatzleistungen am besten kombinieren lassen. Stand: Juli 2026. Hier erklären wir, wie der Rechner rechnet, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Beträge beruhen und wie Sie mit dem Ergebnis weiterarbeiten.
Welche Leistungen der Rechner kombiniert
Der Pflegeleistungs-Rechner führt die fünf wichtigsten Ansprüche der häuslichen Pflege in einer Übersicht zusammen:
- Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Sie organisieren die Pflege selbst, etwa durch Angehörige. Monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) oder 990 € (Pflegegrad 5).
- Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – je nach Pflegegrad bis zu 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 € monatlich.
- Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: die anteilige Mischung aus beidem – in der Praxis der häufigste Fall.
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 € monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5, als Kostenerstattung für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI: pauschal bis zu 42 € monatlich, etwa für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | bis 796 € |
| 3 | 599 € | bis 1.497 € |
| 4 | 800 € | bis 1.859 € |
| 5 | 990 € | bis 2.299 € |
Kombinationsleistung: anteilig statt entweder-oder
Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld nicht gestrichen, sondern anteilig gekürzt: Schöpft der Pflegedienst zum Beispiel 40 Prozent des Sachleistungsbudgets aus, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Genau diese Prozentrechnung nimmt Ihnen der Rechner ab. Wichtig: An das gewählte Verhältnis sind Sie nach § 38 SGB XI für sechs Monate gebunden. Wie Sie den Mix strategisch wählen, lesen Sie im Ratgeber zur Kombinationsleistung.
Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung wissen wir: Der passende Mix lässt sich selten am Schreibtisch planen – oft zeigt erst der Pflegealltag, wie viel Unterstützung durch den Pflegedienst wirklich nötig ist. Der Rechner hilft, mehrere Szenarien vorab durchzuspielen, bevor Sie sich festlegen.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3, Pflege zu Hause
Frau M. hat Pflegegrad 3 und lebt in ihrer eigenen Wohnung. Ihre Tochter übernimmt den größten Teil der Pflege, ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens zur Körperpflege. Der Pflegedienst rechnet dafür 598,80 € im Monat mit der Pflegekasse ab – das sind 40 Prozent des Sachleistungsbudgets von 1.497 €. Vom Pflegegeld (599 € bei Pflegegrad 3) bleiben damit 60 Prozent übrig: 359,40 €, die monatlich an Frau M. ausgezahlt werden. Zusätzlich nutzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 € für eine Betreuungsgruppe am Nachmittag und bestellt eine Pflegebox mit Verbrauchshilfsmitteln im Wert von 42 €. Insgesamt kommt der Haushalt so auf Leistungen im Gesamtwert von rund 1.131 € pro Monat – ohne dass ein Euro davon aus eigener Tasche stammt.
Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich
Ein häufiges Missverständnis: Viele Familien glauben, Tages- oder Nachtpflege werde mit dem Pflegegeld verrechnet. Das ist nicht der Fall. Nach § 41 SGB XI können Sie teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung nutzen – ohne jede Anrechnung. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.357 € monatlich obendrauf. Dieses Budget kommt also noch zu Ihrem Rechner-Ergebnis hinzu.
Nächste Schritte mit Ihrem Ergebnis
Noch kein Pflegegrad? Dann prüfen Sie zunächst mit unserem Pflegegrad-Rechner, welche Einstufung realistisch ist, und stellen Sie anschließend einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, lohnt der Blick auf die Budgets, die im Alltag am häufigsten ungenutzt bleiben: Der Entlastungsbetrag bleibt aus unserer eigenen Pflegeerfahrung besonders oft liegen, weil die Erstattung gegen Belege läuft – ein einfacher Ordner für Quittungen wirkt hier Wunder. Auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € wird selten voll ausgeschöpft; planen können Sie ihn mit dem Verhinderungspflege-Rechner.
Denken Sie außerdem an den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wer Pflegegeld bezieht, muss ihn in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich abrufen – sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Und zuletzt: Das Ergebnis des Rechners ist eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Stand und Quellen
Stand: Juli 2026. Quellen: § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig erhalten?
Ja, als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Sachleistung in Anspruch nehmen: Nutzt der Pflegedienst etwa 30 Prozent des Sachleistungsbudgets, erhalten Sie noch 70 Prozent Ihres Pflegegeldes. An das gewählte Verhältnis sind Sie für sechs Monate gebunden.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Tages- und Nachtpflege können Sie nach § 41 SGB XI zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung nutzen, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Bei Pflegegrad 3 stehen dafür beispielsweise bis zu 1.357 € monatlich zur Verfügung.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht ausschöpfen, können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen – also noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Rest. Sammeln Sie alle Belege, denn der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung ausgezahlt.
Was bekomme ich mit Pflegegrad 1?
Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 haben Sie aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich und den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 €.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Höchstbeträge (Stand Juli 2026) für Ihre Angaben. Welche Leistungen Sie tatsächlich erhalten, entscheidet die Pflegekasse per Bescheid. Prüfen Sie diesen genau – gegen eine falsche Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids.