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Thrombose erkennen und in der Pflege vorbeugen
Krankheitsbilder · 9. Juli 2026

Thrombose erkennen und in der Pflege vorbeugen

So erkennen pflegende Angehörige eine Thrombose rechtzeitig – mit den wichtigsten Warnzeichen, klaren Notfall-Hinweisen und einfachen Maßnahmen zur Prophylaxe im Pflegealltag.

8 Min Lesezeit · Aktualisiert: 9. Juli 2026

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch längere Zeit im Bett liegt oder sich kaum noch bewegt, rückt ein Thema in den Vordergrund, das viele Angehörige zunächst gar nicht auf dem Schirm haben: die Thrombose. Ich habe selbst erlebt, wie schnell aus einem „das Bein ist heute etwas dicker“ ein Notfall werden kann – und wie sehr es entlastet, die Warnzeichen zu kennen und im Alltag ruhig vorbeugen zu können. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen in verständlicher Sprache, woran Sie eine Thrombose erkennen, warum das Risiko bei Bettlägerigkeit steigt und welche einfachen Maßnahmen in der häuslichen Pflege wirklich helfen. Er ersetzt kein ärztliches Gespräch, aber er gibt Ihnen Sicherheit für die vielen Situationen zwischen den Arztterminen.

Was ist eine Thrombose – und warum ist sie in der Pflege so wichtig?

Bei einer Thrombose bildet sich ein Blutgerinnsel (Thrombus) in einer Vene, meist in den tiefen Bein- oder Beckenvenen. Dieses Gerinnsel behindert den Rückfluss des Blutes zum Herzen. Das Tückische: In der Anfangsphase verursacht eine tiefe Beinvenenthrombose oft nur geringe oder gar keine Beschwerden. Gerade deshalb ist die aufmerksame Beobachtung durch pflegende Angehörige so wertvoll – Sie sind oft die Ersten, die eine Veränderung bemerken.

Warum ist das Risiko in der Pflege erhöht? Der Blutfluss in den Venen wird vor allem durch die Bewegung der Beinmuskeln in Gang gehalten – die sogenannte Muskelpumpe. Wer viel liegt, sitzt oder bettlägerig ist, aktiviert diese Pumpe kaum noch. Das Blut fließt langsamer und kann leichter verklumpen. Dazu kommen häufig weitere Faktoren, die bei pflegebedürftigen Menschen zusammentreffen.

  • Immobilität und Bettlägerigkeit – etwa nach einem Oberschenkelhalsbruch, einer Operation oder bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit.
  • Höheres Lebensalter und altersbedingt schwächere Venen.
  • Zu geringe Flüssigkeitszufuhr, wodurch das Blut „dicker“ wird.
  • Vorerkrankungen wie Krebs, Herzschwäche oder eine frühere Thrombose.
  • Lähmungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall – mehr dazu im Beitrag Pflege nach Schlaganfall.

Thrombose erkennen: Diese Anzeichen sollten Sie kennen

Eine Thrombose betrifft fast immer nur ein Bein. Der Vergleich beider Beine ist deshalb Ihr wichtigstes Werkzeug. Achten Sie im Pflegealltag – etwa bei der Grundpflege oder beim Waschen – bewusst auf Unterschiede.

Typische Warnzeichen einer tiefen Beinvenenthrombose

  • Schwellung: Ein Bein (oder nur der Unterschenkel) ist deutlich dicker als das andere.
  • Wärme: Die betroffene Stelle fühlt sich wärmer an als die Umgebung.
  • Schmerz oder Spannungsgefühl: Ziehende Schmerzen in Wade oder Bein, oft schlimmer beim Auftreten; ein Druck- oder Spannungsgefühl.
  • Verfärbung: Die Haut wirkt rötlich, bläulich oder glänzend gespannt.
  • Sichtbare Venen: Oberflächliche Venen treten stärker hervor als sonst.

Wichtig: Diese Zeichen müssen nicht alle gleichzeitig auftreten, und sie können auch dezent sein. Bei bettlägerigen oder demenzkranken Menschen, die Beschwerden nicht gut äußern können, zählt allein Ihre Beobachtung. Wer die Pflege bei Demenz übernimmt, sollte die Beine deshalb regelmäßig aktiv anschauen und abtasten.

Grundregel: Ein neu geschwollenes, warmes, schmerzendes Bein gehört immer zeitnah ärztlich abgeklärt. Versuchen Sie nicht, die Ursache selbst zu deuten – nur eine ärztliche Untersuchung (z. B. Ultraschall) kann eine Thrombose sicher bestätigen oder ausschließen.

Warnzeichen einer Lungenembolie – der Notfall

Die gefährlichste Komplikation einer Beinvenenthrombose ist die Lungenembolie: Ein Teil des Gerinnsels löst sich, wandert mit dem Blut in die Lunge und verstopft dort ein Gefäß. Das ist ein lebensbedrohlicher Notfall, bei dem jede Minute zählt. Diese Anzeichen müssen Sie kennen:

  • Plötzliche Atemnot oder beschleunigte Atmung ohne erkennbaren Grund.
  • Stechende Brustschmerzen, oft verstärkt beim Einatmen.
  • Herzrasen, kalter Schweiß, Unruhe oder Angstgefühl.
  • Husten, eventuell mit blutigem Auswurf.
  • Schwindel, Benommenheit oder Kreislaufkollaps.

Bei diesen Anzeichen sofort den Notruf 112 wählen. Warten Sie nicht ab, ob es „von selbst besser wird“. Lagern Sie die Person mit leicht erhöhtem Oberkörper, beruhigen Sie sie und bleiben Sie bei ihr, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Thromboseprophylaxe: So beugen Sie im Pflegealltag vor

Die gute Nachricht: Mit einigen einfachen, regelmäßigen Maßnahmen lässt sich das Thromboserisiko deutlich senken. Welche Prophylaxe im Einzelfall sinnvoll ist, legt immer die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest. Die folgenden Bausteine gehören zum bewährten Standard.

1. Bewegung und Mobilisation

Bewegung ist die wirksamste natürliche Thromboseprophylaxe, weil sie die Muskelpumpe aktiviert. Schon kleine Einheiten helfen – mehrmals täglich:

  • So oft wie möglich aufstehen, ans Bett setzen oder ein paar Schritte gehen lassen – ein Rollator gibt dabei Sicherheit.
  • Im Liegen: Füße kreisen lassen, Zehen wippen (Fußpumpe), Beine anziehen und strecken.
  • Regelmäßiges Umlagern bei Bettlägerigkeit – das beugt zugleich Dekubitus vor.
  • Beine zeitweise leicht hochlagern, um den venösen Rückfluss zu unterstützen.

Diese aktivierende Pflege lässt sich gut mit der Kontrakturenprophylaxe und der Sturzprophylaxe verbinden – ein Pflegedienst kann die Übungen anleiten.

2. Medizinische Thromboseprophylaxe-Strümpfe (Kompression)

Medizinische Thromboseprophylaxe-Strümpfe (MTPS) üben von außen Druck auf das Bein aus und beschleunigen so den Blutfluss. Sie sehen aus wie feste, weiße Kniestrümpfe. Wichtig ist das faltenfreie, korrekte Anziehen – am besten morgens vor dem Aufstehen. Kompressionsstrümpfe werden ärztlich verordnet und sind als Hilfsmittel nach § 33 SGB V über die Krankenkasse abgedeckt. Das Anlegen kann Teil der ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) nach § 37 SGB V sein, wenn Angehörige es nicht selbst leisten können – mehr dazu unter Behandlungspflege.

3. Ärztlich verordnete Medikamente (Heparin & Co.)

Bei erhöhtem Risiko – etwa nach Operationen oder bei ausgeprägter Immobilität – kann die Ärztin gerinnungshemmende Medikamente verordnen, häufig Heparin als Spritze unter die Haut. Diese blutverdünnende Prophylaxe erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Anordnung und Dosierung. Setzen Sie solche Mittel niemals eigenmächtig an, ab oder verändern Sie die Menge. Das Verabreichen kann ebenfalls über die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

4. Ausreichend trinken

Genug Flüssigkeit hält das Blut „dünnflüssiger“ und unterstützt den Kreislauf. Viele ältere Menschen trinken zu wenig, weil das Durstgefühl nachlässt. Bieten Sie über den Tag verteilt regelmäßig Getränke an und behalten Sie die Trinkmenge im Blick – sofern der Arzt keine Einschränkung (z. B. bei Herz- oder Nierenerkrankung) vorgegeben hat. Eine ausgewogene Ernährung beugt zugleich Mangelernährung vor.

Kostenübernahme und Unterstützung: Ihre Ansprüche

Rund um die Thromboseprophylaxe gibt es mehrere Leistungen, die Ihnen zustehen und die häusliche Pflege spürbar erleichtern.

Leistung Rechtsgrundlage Was es bringt
Kompressions-/Prophylaxestrümpfe (Hilfsmittel) § 33 SGB V Ärztlich verordnet, über die Krankenkasse
Häusliche Krankenpflege (Strümpfe anlegen, Spritzen) § 37 SGB V Behandlungspflege durch Pflegedienst
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel § 40 SGB XI Bis zu 42 € pro Monat (ab Pflegegrad 1)
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI 131 € pro Monat für Alltagsunterstützung

Besteht noch kein Pflegegrad, lohnt sich ein Antrag – gerade bei zunehmender Immobilität. Wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen sowie in der Übersicht der Pflegegrade. Eine kostenlose Pflegeberatung hilft Ihnen, die passenden Leistungen zu kombinieren.

Stand und Quellen

Stand: 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen recherchiert; medizinische Empfehlungen orientieren sich am anerkannten Stand der Pflegepraxis. Beträge und Paragrafen wurden zum Stand 2026 geprüft.

Quellen: AWMF-Leitlinie 065-002 „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie“; Bundesgesundheitsministerium: Leistungen zur Unterstützung im Alltag; § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de); § 40 SGB XI; § 37 SGB V; § 33 SGB V; Verbraucherzentrale: Pflege zu Hause.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Eine Thrombose kann nur ärztlich sicher festgestellt werden. Bei Verdacht auf eine Thrombose lassen Sie das Bein umgehend ärztlich abklären; bei Anzeichen einer Lungenembolie (Atemnot, Brustschmerz) wählen Sie sofort den Notruf 112.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine Thrombose im Bein?

Typisch sind ein plötzlich geschwollenes, warmes und schmerzendes Bein, oft nur auf einer Seite, manchmal mit rötlich-bläulicher Verfärbung. Da die Beschwerden anfangs schwach sein können, hilft der Vergleich beider Beine. Bei Verdacht sollten Sie das Bein zeitnah ärztlich abklären lassen.

Warum haben bettlägerige Menschen ein höheres Thromboserisiko?

Bei Immobilität arbeitet die Muskelpumpe der Beine kaum, wodurch das Blut langsamer fließt und leichter verklumpt. Zusätzliche Faktoren wie höheres Alter, zu wenig Trinken oder Vorerkrankungen erhöhen das Risiko weiter. Regelmäßige Bewegung und Mobilisation wirken dem entgegen.

Welche Maßnahmen helfen zur Thromboseprophylaxe zu Hause?

Wirksam sind regelmäßige Bewegung und Mobilisation, ärztlich verordnete medizinische Thromboseprophylaxe-Strümpfe, ausreichendes Trinken und bei erhöhtem Risiko ärztlich verordnete Medikamente wie Heparin. Welche Kombination sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt.

Wann muss ich bei einer Thrombose den Notruf wählen?

Sofort den Notruf 112 wählen sollten Sie bei Anzeichen einer Lungenembolie: plötzliche Atemnot, stechende Brustschmerzen, Herzrasen, Husten mit Blut oder Kreislaufkollaps. Das ist ein lebensbedrohlicher Notfall, bei dem jede Minute zählt.

Wer bezahlt Thromboseprophylaxe-Strümpfe und das Anlegen?

Ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe sind ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V und werden von der Krankenkasse übernommen. Das Anlegen kann als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V durch einen Pflegedienst erfolgen, wenn Angehörige es nicht selbst leisten können.

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