
Pflegekurse für Angehörige: kostenlos nach § 45 SGB XI
Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Angehörige kostenlos – als Gruppenkurs, online oder als Schulung zu Hause. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI gehören zu den wertvollsten – und zugleich am häufigsten übersehenen – Leistungen der Pflegeversicherung. Wer einen Angehörigen pflegt oder sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Schulungen, die die Pflegekasse vollständig bezahlt. Das Beste daran: Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich, und die Kurse gibt es als Gruppenkurs, als Online-Kurs oder sogar als individuelle Schulung bei Ihnen zu Hause. Stand: Juli 2026.
Ihr Anspruch: Das garantiert § 45 SGB XI
Der Gesetzestext ist eindeutig formuliert: Die Pflegekassen „haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen“ (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Kulanzleistung, sondern um eine Pflichtaufgabe jeder Pflegekasse. Ziel der Kurse ist es laut Gesetz, „Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern“ – und ihrer Entstehung vorzubeugen.
Bemerkenswert ist der weite Teilnehmerkreis: Angesprochen sind nicht nur Ehepartner und Kinder von Pflegebedürftigen, sondern ausdrücklich auch Nachbarn, Freunde und alle, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren. Der Anspruch knüpft an Sie als (künftige) Pflegeperson an – nicht an einen Pflegegrad. Sie können also schon einen Kurs besuchen, wenn sich eine Pflegesituation erst abzeichnet oder der Antrag auf einen Pflegegrad noch läuft.
Und kostenlos heißt wirklich kostenlos: Die Teilnahme wird weder mit dem Pflegegeld noch mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat verrechnet. Es entstehen keine Zuzahlungen, und es wird kein Leistungsbudget der gepflegten Person angetastet.
Drei Formate: Gruppenkurs, Online-Kurs, Schulung zu Hause
Der klassische Gruppenkurs findet vor Ort statt, häufig in Räumen von Sozialstationen, Volkshochschulen oder Wohlfahrtsverbänden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind rund drei Termine zu je drei Stunden ein typischer Umfang – kompakt genug, um ihn neben Beruf und Pflege unterzubringen. Ein oft unterschätzter Nebeneffekt: Sie lernen andere pflegende Angehörige aus Ihrer Region kennen und merken, dass Sie mit Ihren Fragen und Sorgen nicht allein sind.
Online-Pflegekurse sind inzwischen ausdrücklich im Gesetz verankert: Die Pflegekassen „sollen auch digitale Pflegekurse anbieten“, die Pflicht zu Präsenzkursen bleibt daneben bestehen. Viele Kassen arbeiten dafür mit spezialisierten Online-Anbietern zusammen. Sie lernen in Modulen mit Videos und Übungen, zeitlich flexibel und vom Sofa aus – ideal, wenn Sie berufstätig sind oder kein Kursangebot in Ihrer Nähe existiert.
Das dritte Format kennen die wenigsten: die individuelle Schulung in der Häuslichkeit. Das Gesetz formuliert klar: „Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.“ Eine Pflegefachkraft kommt also zu Ihnen nach Hause und übt die Handgriffe direkt an Ihrer realen Pflegesituation – am vorhandenen Bett, im engen Badezimmer, mit den tatsächlichen Hilfsmitteln. Auch diese Einzelschulung ist kostenlos. Da sie sich auf eine konkrete pflegebedürftige Person bezieht, fragen manche Kassen hier nach einem Pflegegrad oder einem laufenden Antrag – klären Sie den Ablauf vorab telefonisch mit der Pflegekasse.
| Format | Typischer Rahmen | Besonders geeignet, wenn … |
|---|---|---|
| Gruppenkurs vor Ort | mehrere Termine, oft ca. 3 × 3 Stunden | Sie Austausch mit anderen Pflegenden suchen |
| Online-Pflegekurs | Lernmodule, zeitlich flexibel | Sie berufstätig sind oder ländlich wohnen |
| Individuelle Schulung zu Hause | Besuch einer Pflegefachkraft in der Häuslichkeit | konkrete Handgriffe vor Ort geübt werden sollen |
Diese Inhalte vermitteln Pflegekurse
Die Kurse sind bewusst praxisnah aufgebaut. Zu den Kerninhalten gehören üblicherweise:
- Bewegung und Transfer: rückenschonendes Umlagern, Aufrichten im Bett, Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Sturzvermeidung
- Körperpflege: Waschen, Mundpflege und An- und Auskleiden – die Grundlagen erklären wir auch in unserem Ratgeber zur Grundpflege
- Ernährung und Flüssigkeit: Essen anreichen, Risiken wie Mangelernährung erkennen
- Umgang mit Demenz: Kommunikation, Umgang mit herausforderndem Verhalten – vertiefend dazu unser Artikel Umgang mit Demenz
- Selbstsorge: eigene Belastungsgrenzen erkennen, Entlastungsangebote nutzen, ein unterstützendes Netzwerk aufbauen
- Organisation und Recht: Leistungen der Pflegeversicherung, Ansprechpartner, Hilfsmittelversorgung
Daneben gibt es Spezialkurse, etwa zur Pflege bei Demenz, nach Schlaganfall oder bei Parkinson. Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung können wir sagen: Gerade die scheinbar simplen Handgriffe – ein Transfer, das Drehen im Bett – sehen leichter aus, als sie sind. Wer sie einmal unter fachlicher Anleitung geübt hat, schont den eigenen Rücken und nimmt der gepflegten Person spürbar Angst vor der Bewegung.
Praxisbeispiel: Schulung direkt am Pflegebett
Beispiel: Frau M. (Pflegegrad 3) wird nach einem Schlaganfall von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Die Tochter fühlt sich beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl unsicher und hat nach wenigen Wochen Rückenschmerzen. Sie ruft bei der Pflegekasse ihrer Mutter an und bittet um eine Schulung in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI. Zwei Wochen später kommt eine Pflegefachkraft eines beauftragten Pflegedienstes in die Wohnung, schaut sich die Pflegesituation an und übt mit der Tochter den rückenschonenden Transfer, das Positionieren im Bett zur Vorbeugung von Druckstellen und die Körperpflege am Waschbecken. Zusätzlich empfiehlt sie einen Duschhocker und zeigt, wie das Pflegebett optimal eingestellt wird. Kosten für die Tochter: 0 €. Das Pflegegeld ihrer Mutter (599 € bei Pflegegrad 3) wird dadurch nicht gekürzt.
Träger und Anmeldung: So kommen Sie an Ihren Kurs
Durchführen muss die Kurse Ihre Pflegekasse – sie darf dafür aber Partner einbinden. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Kassen die Kurse gemeinsam mit anderen Pflegekassen anbieten oder „geeignete andere Einrichtungen“ beauftragen. In der Praxis kooperieren die Kassen laut Bundesgesundheitsministerium häufig mit Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen; hinzu kommen beauftragte Online-Kursanbieter. Für Sie bedeutet das: Der Kurs findet vielleicht nicht im Gebäude Ihrer Kasse statt, bezahlt wird er aber immer von ihr.
Ein Hinweis zur Vorsicht: Verbraucherzentralen berichten immer wieder über unerwünschte Werbeanrufe, in denen „kostenlose Pflegekurse“ oder Pflegehilfsmittel angepriesen werden. Seriöse Anbieter rufen nicht unaufgefordert an. Gehen Sie den umgekehrten Weg und fragen Sie selbst aktiv bei Ihrer Pflegekasse nach.
Die Anmeldung selbst ist unkompliziert:
- Pflegekasse kontaktieren: Rufen Sie bei der Pflegekasse an – bei der Kasse der pflegebedürftigen Person oder, wenn noch keine Pflegesituation besteht, bei Ihrer eigenen. Fragen Sie konkret nach „Pflegekursen nach § 45 SGB XI“.
- Format wählen: Lassen Sie sich Termine für Gruppenkurse, den Zugang zum Online-Kurs oder eine individuelle Schulung zu Hause nennen.
- Alternativ beraten lassen: Auch Pflegestützpunkte und Sozialstationen kennen die Kursangebote vor Ort und helfen bei der Vermittlung.
Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie nicht, und Wartezeiten sind meist kurz. Bei Online-Kursen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage einen Freischaltcode Ihrer Kasse.
Pflegekurs clever mit anderen Leistungen kombinieren
Der Pflegekurs ist oft der Einstieg, um das gesamte Leistungspaket der Pflegeversicherung kennenzulernen. Prüfen Sie parallel, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen – unser Pflegeleistungs-Rechner verschafft Ihnen in wenigen Minuten einen Überblick. Läuft die Begutachtung noch, hilft ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch, den tatsächlichen Hilfebedarf zu belegen; eine erste Einschätzung liefert der Pflegegrad-Rechner. Und wenn Sie regelmäßig pflegen, denken Sie an Ihre eigene Absicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie – alle Details dazu im Artikel Rentenpunkte durch Pflege.
Aus unserer eigenen Pflegeerfahrung raten wir: Warten Sie mit dem Kurs nicht, bis die Belastung zu groß geworden ist. Gerade die Module zur Selbstsorge wirken am besten, bevor die Erschöpfung da ist.
Stand und Quellen
Stand: Juli 2026. Quellen: § 45 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium – Pflegekurse, Verbraucherzentrale – Pflegekurse für Angehörige. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Braucht die gepflegte Person einen Pflegegrad, damit ich einen Pflegekurs besuchen kann?
Nein. Der Anspruch aus § 45 SGB XI richtet sich an Angehörige und an ehrenamtlicher Pflege interessierte Personen – unabhängig von einem Pflegegrad. Nur bei der individuellen Schulung in der Häuslichkeit fragen manche Kassen nach einem Pflegegrad oder laufenden Antrag, weil sie sich auf eine konkrete pflegebedürftige Person bezieht.
Was kostet ein Pflegekurs für Angehörige?
Nichts. Die Pflegekassen müssen die Kurse laut § 45 SGB XI unentgeltlich durchführen. Die Teilnahme wird auch nicht mit dem Pflegegeld oder dem Entlastungsbetrag verrechnet, und Zuzahlungen fallen nicht an.
Gibt es Pflegekurse auch online?
Ja. Die Pflegekassen sollen laut Gesetz ausdrücklich auch digitale Pflegekurse anbieten. Sie lernen dann zeitlich flexibel in Modulen mit Videos und Übungen; den Zugang schaltet Ihre Pflegekasse in der Regel innerhalb weniger Tage frei.
Kann die Pflegeschulung bei uns zu Hause stattfinden?
Ja. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt – ebenfalls kostenlos. Eine Pflegefachkraft übt die Handgriffe dann direkt an Ihrer realen Pflegesituation, etwa den Transfer am vorhandenen Pflegebett.
Wie melde ich mich für einen Pflegekurs an?
Rufen Sie bei der Pflegekasse an und fragen Sie konkret nach Pflegekursen nach § 45 SGB XI. Auch Pflegestützpunkte und Sozialstationen kennen die Angebote vor Ort und vermitteln Kursplätze. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.