
Von der Pflegestufe zum Pflegegrad: Die Überleitung
Wie aus Pflegestufen 2017 Pflegegrade wurden: die Überleitung nach festem Schema, der Bestandsschutz und warum es heute Pflegegrade heißt.
Viele pflegende Angehörige stolpern noch heute über die Begriffe – mal ist von der „Pflegestufe“ die Rede, mal vom „Pflegegrad“. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie verwirrend das gerade dann ist, wenn man sich frisch in das Thema einarbeitet. Dabei ist die Sache eigentlich klar: Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. In diesem Ratgeber erkläre ich, was sich damals geändert hat, wie alte Pflegestufen automatisch umgewandelt wurden und warum niemand dadurch schlechtergestellt wurde.
Was war die Pflegestufe?
Bis Ende 2016 wurde der Pflegebedarf in Deutschland in Pflegestufen eingeteilt – von Stufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz, etwa bei Demenz) über die Stufen 1 bis 3. Maßgeblich war damals vor allem der zeitliche Hilfebedarf in Minuten: Wie viele Minuten am Tag wurden für Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt? Dieses Minuten-Zählen führte oft zu ungerechten Ergebnissen, gerade bei Menschen mit Demenz, deren Betreuungsbedarf sich schlecht in Minuten messen ließ.
Die große Umstellung 2017
Zum 1. Januar 2017 wurde das System grundlegend reformiert. Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Statt der Minuten steht seitdem die Selbstständigkeit im Mittelpunkt: Wie gut kann ein Mensch seinen Alltag noch eigenständig bewältigen? Bewertet wird das mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das ich im Ratgeber zu den Pflegegrad-Punkten ausführlich erkläre.
Der entscheidende Vorteil: Körperliche und geistige Einschränkungen werden seither gleich behandelt. Menschen mit Demenz erhalten nun einen Pflegegrad, der ihrem tatsächlichen Betreuungsbedarf gerecht wird.
So wurden die Pflegestufen übergeleitet
Niemand musste 2017 einen neuen Antrag stellen. Die Überleitung erfolgte automatisch nach einem festen Schema. Dabei galt eine wichtige Unterscheidung: Lag eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor (zum Beispiel bei Demenz), wurde die Pflegestufe um zwei Pflegegrade angehoben. Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erfolgte die Anhebung um einen Pflegegrad. Dieser sogenannte „doppelte Stufensprung“ sollte gezielt Menschen mit Demenz besserstellen.
| Bisherige Pflegestufe | Ohne eingeschr. Alltagskompetenz | Mit eingeschr. Alltagskompetenz |
|---|---|---|
| Pflegestufe 0 (nur eingeschr. Alltagskompetenz) | — | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Ein Beispiel: Wer Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz hatte, bekam Pflegegrad 2. Hatte jemand Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – etwa bei beginnender Demenz – wurde daraus direkt Pflegegrad 3.
Bestandsschutz: Niemand wurde schlechtergestellt
Eine der wichtigsten Botschaften der Reform lautete: Es gibt keine Schlechterstellung. Der Gesetzgeber sicherte allen Betroffenen einen Bestandsschutz zu. Das bedeutet, dass die Leistungen nach der Überleitung mindestens so hoch waren wie vorher – in der Regel sogar höher. Wer also vor 2017 bereits Leistungen bezog, musste keine Angst vor einer Kürzung haben.
Heute beziehen sich alle Leistungen wie das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen ausschließlich auf die Pflegegrade. Zur Orientierung: Das Pflegegeld beträgt 2025/2026 bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro.
Was die Reform konkret gebracht hat
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Umstellung 2017 war ein echter Fortschritt, gerade für Familien mit demenziell erkrankten Angehörigen. Vor der Reform fielen viele Menschen mit Demenz durchs Raster, weil ihr Hilfebedarf nicht in „Pflegeminuten“ für Körperpflege messbar war – sie konnten sich körperlich oft noch selbst versorgen, brauchten aber ständige Beaufsichtigung. Mit dem neuen System wird dieser Betreuungsaufwand endlich anerkannt. In meinem Bekanntenkreis gab es mehrere Fälle, in denen Angehörige nach 2017 plötzlich Leistungen erhielten, die ihnen vorher verwehrt geblieben waren.
Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten ist durch die Reform deutlich gestiegen. Der neue Pflegegrad 1 etwa erfasst Menschen mit nur geringer Beeinträchtigung, die früher gar keine Leistungen bekommen hätten. Sie erhalten heute zumindest den Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen – ein wichtiger erster Schritt in der Pflege.
Warum es heute „Pflegegrad“ heißt
Der neue Begriff ist kein bloßer Etikettenwechsel. Er steht für ein anderes Denken: weg vom reinen Zeitaufwand, hin zum Grad der Selbstständigkeit. Genau deshalb wurde aus der „Stufe“ der „Grad“. Wenn Sie heute einen Antrag stellen, sprechen Sie also immer von Pflegegraden – auch wenn im Volksmund die alte „Pflegestufe“ noch lange nachhallt. Einen vollständigen Überblick über alle fünf Pflegegrade und ihre Voraussetzungen finden Sie in unserer Pflegegrade-Übersicht. Und falls sich der Pflegebedarf erhöht, lohnt sich ein Blick auf den Ratgeber zur Höherstufung. Wer ganz neu in das Thema einsteigt, findet im Ratgeber Pflegegrad beantragen die ersten Schritte gut erklärt.
Häufige Missverständnisse rund um die Überleitung
Bis heute begegnen mir immer wieder zwei hartnäckige Irrtümer. Der erste: „Ich muss meinen alten Bescheid neu beantragen.“ Das stimmt nicht. Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und musste nichts tun. Der zweite Irrtum: „Mit der Reform wurde alles teurer und schlechter.“ Auch das ist falsch. Durch den Bestandsschutz blieben die Leistungen mindestens gleich, in den allermeisten Fällen wurden sie sogar besser – besonders für Menschen mit Demenz.
Wichtig ist auch zu verstehen, dass die alten Pflegestufen heute keine rechtliche Bedeutung mehr haben. Wenn ein Arzt, eine Behörde oder ein Formular noch nach der „Pflegestufe“ fragt, ist damit faktisch der heutige Pflegegrad gemeint. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Im Zweifel hilft ein Blick in den aktuellen Bescheid Ihrer Pflegekasse – dort steht der gültige Pflegegrad schwarz auf weiß.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sehr alte Begriffe im Kopf hängenbleiben. Meine Mutter sprach noch jahrelang von ihrer „Stufe“, obwohl sie längst einen Pflegegrad hatte. Das ist menschlich und völlig normal. Für die Praxis zählt nur: Heute gibt es fünf Pflegegrade, sie richten sich nach der Selbstständigkeit, und niemand wurde durch die Reform schlechtergestellt. Wer diese drei Punkte verinnerlicht, ist im Gespräch mit Pflegekasse, Ärzten und Beratungsstellen bestens gerüstet.
Stand: 2025/2026.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG); §§ 14, 15 SGB XI; Pflegestärkungsgesetz II; Verbraucherzentrale.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich sind die Regelungen Ihrer Pflegekasse und der jeweils gültige Bescheid.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es keine Pflegestufen mehr?
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr. Sie wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt.
Wie wurde aus der Pflegestufe ein Pflegegrad?
Die Umstellung erfolgte automatisch nach festem Schema. Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz stieg die Stufe um einen Pflegegrad, mit eingeschränkter Alltagskompetenz um zwei.
Wurde jemand durch die Umstellung schlechtergestellt?
Nein. Es galt ein gesetzlicher Bestandsschutz. Die Leistungen waren nach der Überleitung mindestens so hoch wie vorher, in der Regel sogar höher.
Welcher Pflegegrad entspricht der früheren Pflegestufe 2?
Pflegestufe 2 wurde ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zu Pflegegrad 3 und mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu Pflegegrad 4 übergeleitet.