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Grundsicherung im Alter: Anspruch & Antrag
Recht & Finanzen · 25. Juni 2026

Grundsicherung im Alter: Anspruch & Antrag

Grundsicherung im Alter nach SGB XII: Wer Anspruch hat, wie hoch der Regelsatz 2025/2026 ist (563 €), wie der Antrag läuft und der Unterschied zur Hilfe zur Pflege.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Die Grundsicherung im Alter sichert das Existenzminimum für Menschen, deren Rente und sonstige Einkünfte im Alter nicht zum Leben reichen. Stand: 2025/2026. Sie ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und wird vom Sozialamt gezahlt. Anders als bei früheren Regelungen müssen Betroffene nicht befürchten, dass ihre Kinder zur Kasse gebeten werden. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung ist, wie der Antrag funktioniert und worin der Unterschied zur Hilfe zur Pflege liegt.

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung nach dem SGB XII (4. Kapitel). Sie soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn das Einkommen die Bedarfe nicht deckt. Im Unterschied zum Bürgergeld richtet sie sich an Menschen, von denen keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet wird.

Ein besonderer Vorteil: Bei der Grundsicherung im Alter gilt eine erweiterte Unterhaltsvermutung zugunsten der Betroffenen. Kinder oder Eltern werden grundsätzlich nur dann herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren) oder sind dauerhaft voll erwerbsgemindert.
  • Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken (Bedürftigkeit).

Wie bei anderen Sozialhilfeleistungen gilt auch hier ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person. Ein angemessenes selbst genutztes Haus bleibt in der Regel ebenfalls geschützt.

Bedarfe und Regelsatz 2025/2026

Die Leistung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Der wichtigste ist der Regelsatz (Regelbedarf), der die laufenden Kosten des täglichen Lebens abdeckt. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe.

Bedarfsbestandteil Beschreibung Betrag 2025/2026
Regelsatz (Stufe 1, Alleinstehende) Ernährung, Kleidung, Strom, Telefon, Freizeit u. a. 563 € / Monat
Kosten der Unterkunft Angemessene Miete tatsächliche Kosten
Heizkosten Angemessene Heizung tatsächliche Kosten
Mehrbedarfe z. B. bei Gehbehinderung, kostenaufwendiger Ernährung individuell

Für 2026 bleibt der Regelsatz aufgrund der gesetzlichen Besitzstandsregelung bei 563 Euro – eine sogenannte Nullrunde, da der rechnerische Wert leicht darunter läge und Leistungen nicht gekürzt werden dürfen. Quellen: Bundesregierung, BMAS, SGB XII, betanet.

So stellen Sie den Antrag

Die Grundsicherung im Alter wird beim örtlichen Sozialamt oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragt. Auch die Rentenversicherung informiert Rentner mit niedrigen Renten oft über einen möglichen Anspruch.

  1. Antragsformular beim Sozialamt anfordern oder online herunterladen.
  2. Nachweise beilegen: Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung.
  3. Antrag abgeben – die Leistung wird ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt.

Praxisbeispiel: Frau S. (68) bezieht eine Altersrente von 780 Euro. Ihre Warmmiete beträgt 480 Euro. Ihr Bedarf liegt bei 563 Euro Regelsatz plus 480 Euro Unterkunft, also 1.043 Euro. Davon wird ihre Rente abgezogen. Sie erhält rund 263 Euro Grundsicherung monatlich – und kann so würdevoll über die Runden kommen.

Welches Einkommen und Vermögen angerechnet wird

Die Grundsicherung ist eine Aufstockungsleistung: Eigene Einkünfte werden auf den Bedarf angerechnet, und nur die verbleibende Lücke wird ausgezahlt. Angerechnet werden insbesondere die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und sonstige laufende Einnahmen. Es gibt jedoch wichtige Entlastungen, die seit einigen Jahren gelten:

  • Wer langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt hat, profitiert von einem Freibetrag auf Renten aus zusätzlicher Altersvorsorge (etwa Betriebs- oder Riester-Rente).
  • Das Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bleibt unangetastet.
  • Ein angemessenes, selbst genutztes Eigenheim wird in der Regel nicht angerechnet.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass sich frühere Beitragszahlungen und private Vorsorge auch im Grundsicherungsbezug lohnen. Wer unsicher ist, sollte den Anspruch dennoch prüfen lassen – die Berechnung ist im Einzelfall komplex.

Warum viele Berechtigte keinen Antrag stellen

Studien zeigen seit Jahren, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nimmt. Die Gründe sind vielfältig: Scham, Unkenntnis über den Anspruch oder die irrige Annahme, die eigenen Kinder müssten dann zahlen. Gerade die Angst vor dem Rückgriff auf die Kinder ist seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz weitgehend unbegründet. Wer mit einer niedrigen Rente knapp über oder unter dem Bedarf liegt, sollte die Leistung in jedem Fall beantragen – ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile, ein nicht gestellter Antrag bedeutet dagegen oft unnötigen Verzicht.

Abgrenzung zur Hilfe zur Pflege

Beide Leistungen stehen im SGB XII, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Die Grundsicherung im Alter deckt den allgemeinen Lebensunterhalt bei niedrigem Renteneinkommen. Die Hilfe zur Pflege dagegen übernimmt speziell pflegebedingte Kosten, etwa den Eigenanteil im Pflegeheim.

In der Praxis können beide Leistungen nebeneinander bezogen werden: Die Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt, die Hilfe zur Pflege die Pflegekosten. Wer im Heim lebt, sollte beide Ansprüche prüfen lassen. Auch zu Hause Gepflegte können profitieren, wenn die Rente knapp ist und gleichzeitig Pflegekosten anfallen, die das Pflegegeld übersteigen. In solchen Mischfällen lohnt es sich, beim Sozialamt ausdrücklich beide Leistungen anzusprechen, damit kein Anspruch verloren geht. Eine Übersicht der anfallenden Pflegekosten und der Pflegeheim-Kosten hilft, die Finanzierung im Blick zu behalten.

Fazit

Die Grundsicherung im Alter ist ein verlässliches Sicherheitsnetz für Menschen mit niedriger Rente. Sie umfasst den Regelsatz von 563 Euro (2025/2026) plus die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Antrag beim Sozialamt lohnt sich, denn viele Berechtigte nehmen ihren Anspruch aus Unkenntnis nicht wahr. Kinder werden nur ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung beim Sozialamt oder einer Sozialberatungsstelle.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch haben Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen. Die Leistung ist bedürftigkeitsabhängig nach SGB XII.

Wie hoch ist der Regelsatz der Grundsicherung 2025/2026?

Der Regelsatz für Alleinstehende (Stufe 1) liegt 2025 und 2026 bei 563 Euro im Monat. Hinzu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe.

Werden meine Kinder bei der Grundsicherung herangezogen?

Nein, in aller Regel nicht. Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien bleibt die Grundsicherung ohne Folgen für die Angehörigen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Hilfe zur Pflege?

Die Grundsicherung im Alter deckt den allgemeinen Lebensunterhalt bei niedriger Rente. Die Hilfe zur Pflege übernimmt speziell pflegebedingte Kosten. Beide Leistungen können nebeneinander bezogen werden.

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