
Pflegebett: Kosten, Zuschuss und beantragen
Ein Pflegebett erleichtert Pflege und Alltag enorm. Wann es sinnvoll ist, welche Funktionen zählen und wie Sie es über die Kasse beantragen.
Ein Pflegebett ist oft das erste größere Hilfsmittel, das in eine häusliche Pflegesituation einzieht – und es verändert den Alltag spürbar. Stand: 2025/2026. Sobald das Aufstehen, Umlagern oder die Körperpflege im normalen Bett zur Belastung werden, schafft ein höhenverstellbares Pflegebett Entlastung – für die pflegebedürftige Person ebenso wie für pflegende Angehörige. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Pflegebett sinnvoll ist, welche Funktionen wirklich zählen und wie Sie es über die Kranken- oder Pflegekasse beantragen.
Wann ist ein Pflegebett sinnvoll?
Ein Pflegebett wird nicht nach Alter oder Pflegegrad allein verordnet, sondern nach der konkreten Situation. Typische Auslöser sind eingeschränkte Mobilität, häufiges Liegen, Sturzgefahr beim Ein- und Aussteigen, ein erhöhtes Risiko für Druckgeschwüre oder die Notwendigkeit, im Bett gepflegt und umgelagert zu werden. Auch wenn pflegende Angehörige den Rücken schonen müssen, weil sie täglich Lagerungen und Versorgung übernehmen, spricht viel für die elektrische Höhenverstellung.
Ein praktisches Beispiel: Herr K., 81, ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und kann sich im Liegen kaum selbst bewegen. Seine Frau pflegt ihn zu Hause. Im alten Doppelbett musste sie sich tief bücken, um ihn umzulagern – nach wenigen Wochen klagte sie über Rückenschmerzen. Der Hausarzt verordnete ein elektrisches Pflegebett. Seitdem lässt sich die Liegefläche auf Arbeitshöhe bringen, das Kopfteil aufstellen, und Herr K. kann sich am Aufrichter selbst hochziehen. Solche Beispiele zeigen, dass ein Pflegebett nicht nur der pflegebedürftigen Person zugutekommt, sondern oft erst ermöglicht, dass die häusliche Pflege auf Dauer durchgehalten werden kann.
Wichtig ist, den Bedarf rechtzeitig zu erkennen. Viele Angehörige improvisieren zunächst mit Kissen, Keilen oder einem zweiten Bett und merken erst spät, wie sehr die tägliche Pflege im normalen Bett an die Substanz geht. Wenn das Umlagern zur Tortur wird, das Aufstehen riskant ist oder die Haut an Druckstellen rot wird, ist das ein deutliches Signal, das Gespräch mit dem Hausarzt oder der Pflegefachkraft zu suchen. Je früher das passende Bett im Haus steht, desto eher lassen sich Folgeschäden wie Stürze oder Druckgeschwüre vermeiden.
Welche Funktionen zählen wirklich?
Moderne Pflegebetten bieten mehr als nur eine verstellbare Liegefläche. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Funktionen und ihren praktischen Nutzen.
| Funktion | Nutzen im Alltag |
|---|---|
| Elektrische Höhenverstellung | Rückenschonende Arbeitshöhe für Pflegende, sicheres Ein- und Aussteigen |
| Verstellbares Kopf- und Fußteil | Erleichtert Atmung, Essen, Aufstehen und das Vorbeugen von Druckstellen |
| Seitengitter (Bettgitter) | Schutz vor Herausfallen bei Unruhe oder eingeschränkter Orientierung |
| Aufrichter (Bettgalgen) | Ermöglicht selbstständiges Hochziehen und Umsetzen |
| Rollen mit Bremse | Bett lässt sich für Pflege oder Reinigung sicher verschieben |
Nicht jede Funktion ist für jede Person nötig. Seitengitter etwa dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie der Sicherheit dienen und nicht als Fixierung – hier sollten Sie sich beraten lassen. Eine zur Liegefläche passende Matratze ist wichtig; bei erhöhtem Dekubitusrisiko kommt zusätzlich eine Antidekubitusmatratze infrage. Überlegen Sie gemeinsam mit der Pflegefachkraft, welche Funktionen die Pflege tatsächlich erleichtern – ein überladenes Bett mit Funktionen, die nie genutzt werden, bringt keinen Mehrwert.
Auch der Aufstellort will bedacht sein. Das Bett sollte von mindestens einer, besser von beiden Längsseiten zugänglich sein, damit Pflegehandlungen von beiden Seiten möglich sind. Genügend Platz für einen Rollstuhl oder Lifter, eine erreichbare Steckdose für die Elektrik und ausreichend Licht erleichtern den Alltag zusätzlich. Wer diese Punkte vor der Lieferung klärt, erspart sich späteres Umräumen.
Rezept, Antrag und Leihe über die Kasse
Das Pflegebett zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Wer den Antrag stellt, hängt davon ab, ob die Notwendigkeit medizinisch oder pflegerisch begründet ist. Ist sie medizinisch (etwa zur Behandlung oder Linderung einer Krankheit), ist die Krankenkasse nach § 33 SGB V zuständig – hier braucht es eine ärztliche Verordnung (Rezept) und das Hilfsmittel muss im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Dient das Bett überwiegend der Pflege und Erleichterung der häuslichen Versorgung, übernimmt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI.
In aller Regel wird das Pflegebett nicht gekauft, sondern leihweise über einen Vertragspartner der Kasse (Sanitätshaus) gestellt. Das hat Vorteile: Wartung, Reparatur und Rücknahme sind abgedeckt, und Sie zahlen keinen vollen Kaufpreis. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen; eine Einordnung aller Geräte bietet die Übersicht zu technischen Pflegehilfsmitteln.
So läuft der Antrag praktisch ab
Zuerst sprechen Sie mit dem Hausarzt oder der Pflegefachkraft über den Bedarf. Bei medizinischer Notwendigkeit stellt der Arzt eine Verordnung aus. Diese reichen Sie zusammen mit einem kurzen Antrag bei der Kasse ein. Häufig empfiehlt das Sanitätshaus ein passendes Modell und übernimmt die Kommunikation mit der Kasse. Nach Genehmigung wird das Bett geliefert und aufgebaut.
Zuzahlung und Kosten
Wird das Pflegebett über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) als Leihgerät gestellt, fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel an. Bei der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) beträgt der Eigenanteil 10 %, höchstens 25 Euro. Von der Zuzahlung können Sie sich befreien lassen, wenn Sie die individuelle Belastungsgrenze erreicht haben.
Wer ein Pflegebett privat kaufen möchte, sollte die Marktpreise kennen: Manuell verstellbare Modelle kosten ca. 500 bis 1.000 Euro, elektrische Pflegebetten ca. 1.000 bis 2.500 Euro, Spezialbetten (etwa Schwerlast- oder Aufstehbetten) deutlich mehr. Angesichts dieser Spanne ist die Leihe über die Kasse für die meisten Haushalte die wirtschaftlichste Lösung – zumal Lieferung, Aufbau, Wartung und spätere Abholung dabei enthalten sind.
Ein Kauf lohnt sich allenfalls in Ausnahmefällen, etwa wenn ein ganz bestimmtes Komfortmodell gewünscht ist, das die Kasse nicht trägt. Bedenken Sie dabei, dass ein gekauftes Bett bei einer Verschlechterung des Zustands womöglich nicht mehr passt und Sie es selbst entsorgen müssen. Das Leihmodell ist hier flexibler: Ändert sich der Bedarf, kann das Bett gegen ein besser geeignetes getauscht werden.
Fazit
Ein Pflegebett entlastet pflegende Angehörige und erhöht Sicherheit und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Es wird in der Regel auf ärztliche Verordnung leihweise über die Kasse gestellt – die Zuzahlung ist gering. Klären Sie früh mit Arzt und Sanitätshaus, welche Funktionen Sie wirklich brauchen, und lassen Sie sich beim Antrag unterstützen. So kommt das passende Bett zügig ins Haus, ohne dass Sie auf Vorrat kaufen müssen.
Häufige Fragen
Übernimmt die Pflegekasse ein Pflegebett komplett?
In der Regel wird das Pflegebett leihweise gestellt. Bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die Krankenkasse (§ 33 SGB V), sonst die Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung.
Brauche ich für das Pflegebett ein Rezept?
Bei medizinischer Notwendigkeit ja – der Arzt stellt eine Verordnung aus. Bei rein pflegerischem Bedarf läuft es über einen Antrag bei der Pflegekasse, oft mit Unterstützung des Sanitätshauses.
Wie hoch ist der Eigenanteil beim Pflegebett?
Über die Krankenkasse 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Über die Pflegekasse 10 %, höchstens 25 Euro. Eine Zuzahlungsbefreiung ist bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich.
Wie lange dauert es bis zur Lieferung?
Nach Genehmigung durch die Kasse liefert und montiert das Sanitätshaus das Bett meist innerhalb weniger Tage. Bei dringender Notwendigkeit geht es oft schneller.