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Ambulant betreute Pflege-WG: Modell und Zuschuss
Pflege zu Hause · 25. Juni 2026

Ambulant betreute Pflege-WG: Modell und Zuschuss

Die ambulant betreute Pflege-WG verbindet Gemeinschaft mit professioneller Pflege. Wir erklären das Modell, den Wohngruppenzuschlag und für wen es passt.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Eine Pflege-WG ist eine kleine Wohngemeinschaft, in der mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben und sich einen Pflegedienst teilen. Stand: 2025/2026. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist ein selbstbestimmtes Modell zwischen eigener Wohnung und Heim und wird von der Pflegeversicherung mit einem eigenen Zuschuss gefördert. Besonders für Menschen mit Demenz ist diese überschaubare Wohnform oft eine wertvolle Alternative.

Was eine ambulant betreute Pflege-WG ausmacht

In einer Pflege-WG leben meist drei bis zwölf Personen in einer gemeinsamen Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnbereich werden geteilt. Anders als im Heim organisieren sich die Bewohner bzw. ihre Angehörigen selbst: Sie beauftragen gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst und häufig zusätzlich eine Betreuungs- oder Präsenzkraft, die tagsüber im Haus ist. Rechtlich bleibt es eine ambulante Versorgung – jeder Bewohner ist Mieter und erhält seine Pflegeleistungen individuell.

Damit eine WG als „ambulant betreut“ im Sinne des Gesetzes gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es leben mindestens drei pflegebedürftige Bewohner zusammen, es gibt eine gemeinschaftlich beauftragte Betreuungskraft, und die Bewohner sind frei in der Wahl ihres Pflegedienstes. Eine Anbieterabhängigkeit – wie im stationären Heim – darf nicht bestehen.

Diese Selbstbestimmung ist der Kern des Modells und gleichzeitig der wichtigste Unterschied zur Pflege-WG in trägergesteuerter Form. In manchen Wohngemeinschaften gibt ein Anbieter Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft komplett vor – dann ähnelt die WG eher einer kleinen stationären Einrichtung, und der Wohngruppenzuschlag steht nicht in jedem Fall zu. Achten Sie deshalb genau darauf, wer in der WG die Entscheidungen trifft: Sind es die Bewohner und ihre Angehörigen, handelt es sich um die selbstbestimmte, geförderte Form. Bestimmt ein Träger über die Köpfe hinweg, sollten Sie kritisch nachfragen.

Der Wohngruppenzuschlag: 224 Euro im Monat

Das wichtigste Förderelement ist der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI in Höhe von 224 Euro im Monat. Jeder Bewohner mit mindestens Pflegegrad 1 erhält diesen Betrag, wenn die WG die Voraussetzungen erfüllt und eine gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft für organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten finanziert wird. Der Zuschlag wird zusätzlich zu den üblichen Leistungen gezahlt.

Zusätzlich kann es bei Neugründung die einmalige Anschubförderung geben: bis zu 2.500 Euro je Bewohner für die altersgerechte Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung, gedeckelt auf 10.000 Euro je Wohngemeinschaft. Daneben laufen die normalen Leistungen weiter: Pflegegeld (2025: PG2 347, PG3 599, PG4 800, PG5 990 Euro), Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag.

Leistung Rechtsgrundlage Betrag 2025
Wohngruppenzuschlag § 38a SGB XI 224 € / Monat je Bewohner
Anschubförderung (einmalig) § 45e SGB XI bis 2.500 € je Person, max. 10.000 €/WG
Pflegegeld PG3 § 37 SGB XI 599 € / Monat

Organisation im Alltag

Eine Pflege-WG verlangt mehr Eigeninitiative als ein Heim. Angehörige bilden häufig ein Gremium, das gemeinsam entscheidet: über den Pflegedienst, die Präsenzkraft, den Einkauf und die Hausordnung. Diese Selbstbestimmung ist die Stärke des Modells, bedeutet aber auch Verantwortung. Viele WGs werden von Initiativen, Vereinen oder spezialisierten Trägern begleitet, die bei Organisation und Bürokratie helfen.

Im Alltag bedeutet das konkrete Aufgaben: Dienstpläne der Präsenzkraft abstimmen, Lebensmittel und Verbrauchsmaterial beschaffen, Abrechnungen prüfen und Konflikte in der Gruppe moderieren. Viele Angehörige empfinden diese Mitbestimmung als entlastend, weil sie spüren, dass der pflegebedürftige Mensch gut umsorgt ist, ohne dass die ganze Last auf einer Person ruht. Wer das nicht allein stemmen möchte, sollte vor dem Einzug klären, wie verbindlich die Mitarbeit erwartet wird und ob ein begleitender Träger den organisatorischen Rahmen übernimmt. Eine klare Aufgabenverteilung im Gremium beugt späteren Spannungen vor.

Auch eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst ist wichtig. Weil mehrere Bewohner denselben Dienst nutzen, lassen sich Wege bündeln und Kosten teilen. Gleichzeitig muss der Dienst flexibel auf individuelle Bedarfe eingehen können. Klären Sie vorab, wie kurzfristige Änderungen, Krankheitsfälle und Notfälle organisiert werden und wie eng Pflegedienst und Präsenzkraft zusammenarbeiten.

Für wen sich das Modell eignet

Pflege-WGs sind besonders für Menschen mit Demenz geeignet, weil die kleine, familienartige Struktur Orientierung gibt und Reizüberflutung vermeidet. Auch für Menschen, die nicht allein leben möchten, aber das Heim ablehnen, ist die WG eine Option. Wer eine durchgehende, intensive medizinische Versorgung braucht, ist dagegen oft im Heim oder mit einer 24-Stunden-Pflege besser aufgehoben.

Praxisbeispiel

Frau Bergmann (Pflegegrad 3, beginnende Demenz) zieht in eine Acht-Personen-WG. Sie erhält 599 Euro Pflegegeld bzw. nutzt Pflegesachleistungen über den gemeinsam beauftragten Dienst und zusätzlich 224 Euro Wohngruppenzuschlag. Davon wird anteilig die Präsenzkraft finanziert, die tagsüber kocht, begleitet und ansprechbar ist. Ihre Tochter ist Teil des Angehörigengremiums und entlastet, ohne die Pflege allein stemmen zu müssen.

Vor- und Nachteile

Vorteile sind Gemeinschaft, Selbstbestimmung, eine überschaubare Gruppe und die freie Wahl des Dienstes. Nachteile können der höhere Organisationsaufwand, schwankende Qualität je nach Engagement der Beteiligten und die teils begrenzte Verfügbarkeit von Plätzen sein. Auch die Abgrenzung zum Betreuten Wohnen ist wichtig: Letzteres richtet sich an noch selbstständige Menschen ohne hohen Pflegebedarf.

Finanziell ist die Pflege-WG häufig günstiger als ein Heimplatz, weil sich die Bewohner Miete, Präsenzkraft und Sachkosten teilen und zusätzlich der Wohngruppenzuschlag fließt. Allerdings sollte man die Gesamtkosten realistisch kalkulieren: Miete für das eigene Zimmer und die Gemeinschaftsflächen, Anteil an der Präsenzkraft, Verpflegung sowie der Eigenanteil für die Pflege. Lassen Sie sich diese Posten vor dem Einzug schriftlich aufschlüsseln und gleichen Sie sie mit Ihrem Budget ab. So erkennen Sie früh, ob ergänzend Leistungen wie Wohngeld oder Hilfe zur Pflege in Betracht kommen.

Fazit

Die ambulant betreute Pflege-WG bietet ein menschliches Mittelmaß zwischen Zuhause und Heim – mit Gemeinschaft, Selbstbestimmung und dem Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Sie verlangt jedoch Organisationswillen der Angehörigen. Wer das mitbringt und eine kleine, vertraute Struktur sucht, findet hier gerade bei Demenz eine gute Lösung. Quellen: § 38a und § 45e SGB XI, Bundesgesundheitsministerium.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag in einer Pflege-WG?

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI beträgt 224 Euro im Monat je Bewohner mit mindestens Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die WG eine gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft finanziert und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

Für wen ist eine Pflege-WG besonders geeignet?

Pflege-WGs eignen sich vor allem für Menschen mit Demenz, weil die kleine, familienartige Struktur Orientierung gibt. Auch wer nicht allein leben möchte, aber das Heim ablehnt, profitiert. Bei sehr intensivem medizinischem Bedarf sind andere Formen oft passender.

Gibt es eine Förderung bei Gründung einer Pflege-WG?

Ja. Neben dem laufenden Wohngruppenzuschlag gibt es eine einmalige Anschubförderung von bis zu 2.500 Euro je Bewohner für die altersgerechte Umgestaltung, gedeckelt auf 10.000 Euro je Wohngemeinschaft (§ 45e SGB XI).

Wer organisiert die Pflege in einer ambulant betreuten WG?

Die Bewohner bzw. ihre Angehörigen organisieren sich selbst. Sie beauftragen gemeinsam einen frei wählbaren ambulanten Pflegedienst und meist eine Präsenzkraft. Diese Selbstbestimmung ist die Stärke des Modells, bedeutet aber auch mehr Eigenverantwortung.

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